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> Erhalt des Qualitätsjournalismus

Medizin aus dem Giftschrank

Guter Journalismus benötigt Geld. Auch wenn das in Zeiten des Internets schwerer als vorher zu erwirtschaften ist, darf jetzt nicht aus Panik ein Leistungsschutzrecht installiert werden. Bezahl-Modelle sind auf dem Vormarsch und würden ansonsten konterkariert werden.

The European

Wie lässt sich in der digitalen Welt die Existenz des Qualitätsjournalismus sichern? Für diese Frage müssen Antworten gefunden werden - von einer Gesellschaft, die vermeintlich nur noch kopiert und neu zusammenfügt - der "„Copy-and-Paste-Gesellschaft“(Link)":http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Skm. Es ist eine Debatte über geistiges Eigentum im digitalen Wandel und über neue Geschäftsmodelle. Es ist die Auseinandersetzung über die Grundlagen unserer Wissensgesellschaft im 21. Jahrhundert.

Schub für Verbreitung
Die weltweite, sekundenschnelle Verfügbarkeit von Inhalten im Internet führt zu unterschiedlichen "Konsequenzen für Textschreiber(Link)":http://blogs.forbes.com/jeffbercovici/2011/04/12/aol-arianna-huffington-hit-with-class-action-suit/, Konsumenten und Verwerter. Für den Textschreiber ist die grenzenlose Verfügbarkeit seiner Texte im Internet eine Chance für weltweite Aufmerksamkeit. Sie sichert ihm zwar noch kein Einkommen. Mit erhöhter Reputation wachsen aber die Chancen auf lukrative Engagements. Selbstverständlich unterliegen seine Werke dem Urheberrecht. Möchte er diese Grenzen erweitern, damit seine Texte bearbeitet werden dürfen, kann er auf vorgefertigte Lizenzverträge zum Beispiel der "Creative-Commons-Initiative(Link)":http://www.theeuropean.de/jens-seipenbusch/6111-copyright-im-internet zurückgreifen. Dies kann der unabhängigen Verbreitung seiner Texte einen zusätzlichen Schub verleihen. Der Nutzer im Internet interessiert sich für eine schnelle und aktuelle Verfügbarkeit relevanter Texte. Als Konsument kann er auf digitale Texte zugreifen, sie kommentieren und auch bearbeiten. Der Konsument wird dabei auch zum Produzent, zum neuen Typ des „Prosumers“.
Gift für Innovationen
Zwischen Schreiber und Konsument steht der Verwerter: Er vergütet die geschützten Werke des Urhebers, publiziert diese und vermarktet sie an Konsumenten. Dafür räumt ihm der Autor bestimmte Nutzungsrechte ein. Im Internet muss der Verwerter neue Wege finden. Nach einem Vorschlag der Presseverleger sollen mit einem Leistungsschutzrecht pauschale Gebühren für die Nutzung jedes internetfähigen Arbeitsgeräts anfallen. Mehr als 20 Millionen Arbeitsplätze wären betroffen – ob Handwerker, Landwirt oder Freiberufler, ob in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Behörden. Jedes Unternehmen müsste zahlen. Die Leistungsschutzgebühr entzieht Unternehmen Geld für "digitale Bezahlmodelle(Link)":http://www.focus.de/digital/internet/google/medien-google-schlaegt-bezahlmodell-vor_aid_434371.html und subventioniert frei zugängliche Inhalte. Damit wird der begrüßenswerte Trend zu bezahlten Presseangeboten, den man seit einem guten Jahr beobachten kann, konterkariert. So etwas ist Gift für das Internet als Innovations- und Informationsplattform. Das neue Gebührenmodell würde außerdem das Markt- und Leistungsprinzip aus den Angeln heben. Nicht die nachgefragte Leistung würde zum neuen Gebührenmaßstab, sondern die schiere Präsenz von Inhalten. Die Umwälzungen im Internet dauern an – und ihr Ausgang ist offen. Maßgabe aller künftigen Veränderungen sollten aber die Bedürfnisse aller Akteure im Internet sein. Denn nur so werden Lösungen langfristig erfolgreich sein – im Sinne einer möglichst großen Vielfalt und Qualität im Internet.
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