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Weil die Presse im Internet keine zahlenden Kunden hat, lässt sie sich welche machen – per Gesetz. Ich präsentiere: das Deutschland-Net.

Das ging fix. In meldegesetzartigem Tempo schlängelt sich ein lang diskutierter Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in die "Abstimmungsroutinen des Bundestags":http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/Leistungsschutzrecht-Bundestag-entscheidet-am-Freitag_113151.html. Schutz vor ruinösen Abmahnungen? Ein Revival der Privatkopie? Vielleicht die Überführung nicht allzu greiser Klassiker ins Gemeingut? Leider nein. Es handelt sich um das sogenannte „Leistungsschutzrecht“, das Lieblingsprojekt der hiesigen Presseverlagslandschaft und gleichzeitig die kurioseste politische Initiative seit der FDP-Hotelsteuer. Kennt man nicht? Kein Problem, denn immerhin klingt es gut. „Leistungsschutz“, das erzeugt Bilder von glücklichen Familien, die sich nun auch endlich einmal den Urlaub im Erzgebirge leisten können, nur weil Vati endlich seinen gerechten Lohn erhält. Niemand würde Schilder mit den Wörtern „Leistungsschutz verhindern“ malen und damit demonstrieren gehen. Doch hinter der Fassade dieses wohlklingenden Wortes verbirgt sich eine eher nüchterne Motivation: Das ungerechte Internet will nichts für Pressetexte zahlen und da niemand so recht weiß, wer eigentlich das Internet ist, soll wenigstens irgendein Botschafter die offenen Rechnungen begleichen.