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> Entscheidung über das Leistungsschutzrecht

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Weil die Presse im Internet keine zahlenden Kunden hat, lässt sie sich welche machen – per Gesetz. Ich präsentiere: das Deutschland-Net.

The European

Das ging fix. In meldegesetzartigem Tempo schlängelt sich ein lang diskutierter Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in die "Abstimmungsroutinen des Bundestags":http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/Leistungsschutzrecht-Bundestag-entscheidet-am-Freitag_113151.html. Schutz vor ruinösen Abmahnungen? Ein Revival der Privatkopie? Vielleicht die Überführung nicht allzu greiser Klassiker ins Gemeingut? Leider nein. Es handelt sich um das sogenannte „Leistungsschutzrecht“, das Lieblingsprojekt der hiesigen Presseverlagslandschaft und gleichzeitig die kurioseste politische Initiative seit der FDP-Hotelsteuer. Kennt man nicht? Kein Problem, denn immerhin klingt es gut. „Leistungsschutz“, das erzeugt Bilder von glücklichen Familien, die sich nun auch endlich einmal den Urlaub im Erzgebirge leisten können, nur weil Vati endlich seinen gerechten Lohn erhält. Niemand würde Schilder mit den Wörtern „Leistungsschutz verhindern“ malen und damit demonstrieren gehen. Doch hinter der Fassade dieses wohlklingenden Wortes verbirgt sich eine eher nüchterne Motivation: Das ungerechte Internet will nichts für Pressetexte zahlen und da niemand so recht weiß, wer eigentlich das Internet ist, soll wenigstens irgendein Botschafter die offenen Rechnungen begleichen.

Das Gesetz bestimmt den Kunden
In der Logik der Presseverlage trägt der Suchmaschinengigant Google das Zepter des Botschafters mit sich herum, denn eine Suchmaschine, die braucht Texte. Gerne auch Texte, die von Presseverlagen im Internet veröffentlicht wurden; sofern die das technisch erlauben. Im Zuge der Leistungsschutz-Kampagne verhalten sich die Verlage nun äußerst geschickt. Denn auf der einen Seite wird das automatische Abgrasen der Verlagsangebote durch Google technisch erlaubt und auf der anderen Seite in der Öffentlichkeit scharf als Ungerechtigkeit verurteilt. Kurz: ein klassischer Double-Bind. Seit jeher das geeignete Mittel der Wahl auf der Reise in Richtung „alternativlos“. In diesem Zustand bleibt „Don’t be evil“-Google nur die Wahl zwischen netzkritischer Präventivzensur und Urheberrechtsverletzungen in der Grauzone. Das ist der Treibsand, aus dem Alpträume gemacht sind; das ist politische Kommunikation „at it’s best“. Obwohl der Augenrollfaktor beim Leistungsschutzrecht zunächst außergewöhnlich hoch erscheint, erfüllt es dennoch alle Kriterien eines guten Wahlkampfauftakts. Denn eine Presse mit Existenzängsten fragt vielleicht eher nach explodierenden Strompreisen oder wo demnächst Schiefergas im Erdreich durch fragwürdige Chemie ersetzt wird. Was liegt da näher, als etwaige Kritiker präventiv satt und müde zu subventionieren. Viel interessanter als die Auswirkungen auf den Wahlkampf ist jedoch das Signal an den hiesigen Wirtschaftsstandort. Denn das, was wir hier live und in Farbe miterleben, ist die Geburt eines digitalen Geschäftsmodells. Eine Lehrstunde darüber, wie erfolgreiche Internet-Start-ups in Deutschland gegründet werden – nämlich per Gesetz. Innovative Produkte? Charismatische Unternehmensgründer? Forschung und Entwicklung? Unwichtig. Denn wenn es niemanden gibt, der als Kunde infrage kommt, dann wird eben einer beschlossen, der es zu sein hat. Interessante Sache, dieser freie Markt. Mich wundert nichts so sehr am Leistungsschutzrecht wie die Tatsache, dass es erst jetzt – im spätpubertären Internetzeitalter – in Fahrt kommt. Andere Knoten im Netz plagen sich schließlich schon seit Jahren mit wild blockierenden Rechteverwertern herum. Googles Töchterchen YouTube kann ein GEMA-pflichtiges Liedchen davon singen, was es heißt, wenn 60 Prozent der Top-1000-Videos aufgrund von Lizenzgemecker in Deutschland auf der schwarzen Liste stehen.
Irgendwelche Visionen für eine digitale Presse?
Die Google-Suche passt da perfekt ins Beuteschema. So heißt es bald vermutlich: „Dieses Suchergebnis ist in deinem Land nicht verfügbar.“ Ich präsentiere: das Deutschland-Net. Ein fettreduziertes „Internet Light“, ohne Konservierungsstoffe und laktosefrei. Klingt vernünftig. So vernünftig, wie ein Ferrari ohne Motorblock. Werden wir bald nach dem internationalen „Bloodpatch“ für das Internet suchen müssen? So wie seit jeher bei Ego-Shootern aus US-Produktion? Müssen wir bald gar auf importiertes Internet zurückgreifen? Vielleicht aus China? Gibt es bald ein Gütesiegel mit der Aufschrift: „Aus 100 Prozent echtem Internet“? Was auch immer aus dem Leistungsschutzrecht wird, die Frage nach den digitalen Strategien einer zukünftigen Presselandschaft beantwortet der Absatz C im vorläufigen Gesetzesentwurf bereits jetzt. Denn mögliche „Alternativen“ zum Leistungsschutzrecht – innovative Produkte, optimierte Vertriebswege, irgendwelche Visionen für eine digitale Presse – gibt es leider „Keine“.
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