Taschengeld aus Brüssel
Artikel vom
Das BVerfG verbietet gemeinsames Zahlen und Ausgeben in Europa. Für den deutschen Steuerzahler die schlechteste Option: Er zahlt und zahlt. Bleibt es dabei, ist eine neue Verfassung nötig.

Der Bundestag hat mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Umsetzungsgesetze zum Fiskalpakt und den permanenten Euro-Rettungsschirm verabschiedet. Keine 24 Stunden später waren Klagen von einer Reihe von Abgeordneten und circa 12.000 Privatpersonen beim "Bundesverfassungsgericht (BVerfG)":http://www.theeuropean.de/baer-susanne/11138-bundesverfassungsgericht-und-europa eingereicht. Begründet werden die Klagen damit, dass der Deutsche Bundestag sich durch die Zustimmung zu den Gesetzen seiner Haushaltsautonomie entledigt und daher gegen Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Artikel 20 Grundgesetz (GG) verstößt. Dies bedeutet übersetzt, dass der "Deutsche Bundestag gegen die unveränderlichen Grundsätze des GG verstoßen":http://www.theeuropean.de/alexander-kissler/11561-beschluss-des-rettungschirms-und-verlust-von-souveraenitaet habe. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass das GG eine europarechtlich vorgeschriebene Schuldenbremse und einen solidarischen Rettungsfonds zur Sicherung des Euro auch mit verfassungsändernder Mehrheit nicht erlaube. Die Kläger beziehen sich damit auf die Entscheidung des BVerfG zum Lissabon-Vertrag, in dem das Gericht das Budgetrecht des Bundestages zum unübertragbaren Kernbestandteil der Staatlichkeit erklärt hat. Die Gesamtverantwortung mit ausreichend politischen Freiräumen müsse beim Deutschen Bundestag verbleiben (Vgl. BVerfG v. 30.6.2009, NJW 2009, 2267, Rz. 256).