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> Eine neue Verfassung für Deutschland

Taschengeld aus Brüssel

Artikel vom

Das BVerfG verbietet gemeinsames Zahlen und Ausgeben in Europa. Für den deutschen Steuerzahler die schlechteste Option: Er zahlt und zahlt. Bleibt es dabei, ist eine neue Verfassung nötig.

The European

Der Bundestag hat mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Umsetzungsgesetze zum Fiskalpakt und den permanenten Euro-Rettungsschirm verabschiedet. Keine 24 Stunden später waren Klagen von einer Reihe von Abgeordneten und circa 12.000 Privatpersonen beim "Bundesverfassungsgericht (BVerfG)":http://www.theeuropean.de/baer-susanne/11138-bundesverfassungsgericht-und-europa eingereicht. Begründet werden die Klagen damit, dass der Deutsche Bundestag sich durch die Zustimmung zu den Gesetzen seiner Haushaltsautonomie entledigt und daher gegen Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Artikel 20 Grundgesetz (GG) verstößt. Dies bedeutet übersetzt, dass der "Deutsche Bundestag gegen die unveränderlichen Grundsätze des GG verstoßen":http://www.theeuropean.de/alexander-kissler/11561-beschluss-des-rettungschirms-und-verlust-von-souveraenitaet habe. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass das GG eine europarechtlich vorgeschriebene Schuldenbremse und einen solidarischen Rettungsfonds zur Sicherung des Euro auch mit verfassungsändernder Mehrheit nicht erlaube. Die Kläger beziehen sich damit auf die Entscheidung des BVerfG zum Lissabon-Vertrag, in dem das Gericht das Budgetrecht des Bundestages zum unübertragbaren Kernbestandteil der Staatlichkeit erklärt hat. Die Gesamtverantwortung mit ausreichend politischen Freiräumen müsse beim Deutschen Bundestag verbleiben (Vgl. BVerfG v. 30.6.2009, NJW 2009, 2267, Rz. 256).

Der deutsche Steuerzahler wird haften
Es ist also zu fragen, was hier „ausreichend politische Freiräume“ meint. Dass die Beschlüsse zur Euro-Rettung an diesen Grundsätzen rühren, ergibt sich daraus, dass der Bundesfinanzminister eine Volksabstimmung über ein neues Grundgesetz ins Spiel gebracht hat. Im Zusammenhang gelesen bedeutet dies nichts anderes, als dass man notfalls eben durch eine neue Verfassung diese Integrationshürde nehmen will. Nun ist nicht davon auszugehen, dass das BVerfG hier das Budgetrecht in der Weise eingeschränkt sieht, dass es die Notbremse ziehen muss und so eine Staats- und Währungskrise auslöst. Dazu lässt die Formulierung in der Lissabon-Entscheidung genug Raum. Damit wird aber das rechtliche Fundamentalproblem nicht gelöst, im Gegenteil. Die vom Bundesverfassungsgericht gezogene Grenze bringt uns von der Lösung des Problems weiter weg. Denn das Problem besteht darin, dass wir in einer Währungsunion praktisch alle Ausgaben und Einnahmen national verantworten. Und das ist nach Aussage des BVerfG unveränderliche Forderung des GG. Wenn das aber so bleiben soll, läuft das in der Tat darauf hinaus, dass zur Rettung der gemeinsamen Währung der deutsche Steuerzahler für andere haftet, ohne dass er substanziell darüber entscheidet, was mit dem Geld geschehen soll. Das BVerfG zwingt geradezu dazu, entweder eine "Währungskrise oder gar den Zerfall der EU":http://www.theeuropean.de/debatte/759-modell-europa zu riskieren oder zu zahlen. Das ist der „politische Freiraum“, der dem Bundestag in Wahrheit verbleibt. Die Lösung kann nur darin bestehen, dass man einen Teil der Ausgaben und der Einnahmen der Mitgliedstaaten vergemeinschaftet und damit alle europäischen Steuerzahler in die Haftung nimmt. Das heißt konkret, dass zum Bespiel die Ausgaben für Rüstungsgüter oder einen Teil der Soziallasten durch eine Europäische Steuer finanziert würden. Im Falle nationaler Haushaltskrisen könnten dann Hilfen aus dem EU-Zentralhaushalt gewährt werden. Derartigen Lösungen stehen aber nach der Rechtsprechung der Souveränitätsanspruch der Mitgliedstaaten und das demokratische Prinzip entgegen.
Schnell durch eine neue Verfassung ersetzen
Der Souveränitätsanspruch der Bundesrepublik besteht aber heute schon vor allem darin, dass der Staat entscheidet, welche Hoheitsrechte er überträgt und welche nicht. Dies wäre auch bei einer derartigen Übertragung von Hoheitsrechten gewährleistet. Bei der demokratischen Legitimation scheint das BVerfG der Meinung zu sein, dass es mangels einer europäischen Öffentlichkeit, mangels einheitlicher Sprache keine „echte“ Demokratie in Europa geben kann. Der Blick auf die Schweiz zeigt, dass eine Demokratie unter den Bedingungen einer Vielsprachigkeit gelingen kann. Denn auch der Deutschschweizer kann in der Regel nicht dem politischen Diskurs im italienisch sprechenden Tessin in der gleichen Intensität wie im Kanton Zürich folgen. Für eine Demokratie kommt es darauf an, dass die gemeinsamen Themen von allen diskutiert und legitimiert entschieden werden. Die Euro-Krise und ihre Lösung ist das beste Beispiel dafür, dass es eine solche europäische Debatte geben kann. Eine Vergemeinschaftung von Einnahmen und Ausgaben verbietet uns das BVerfG. Dazu sei angemerkt: Ob das GG uns diese Lösung verbietet, ist damit nicht gesagt, denn im Wortlaut des GG findet sich von der ewigen Garantie der Staatlichkeit kein Wort. Es erscheint aber auch im Sinne des deutschen Steuerzahlers sinnvoller, in einer Krise deren Folgen durch gemeinsame Übertragung von Hoheitsrechten zu vergemeinschaften, als dass der eine ganz „souverän“ zahlt und der andere ganz „souverän“ ausgibt. Wenn das Grundgesetz in der Interpretation des BVerfG uns letzteren Weg vorschreibt, dann sollte es ganz schnell durch eine neue Verfassung ersetzt werden.
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