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> Die politischen Lehren aus dem Fall Hoeneß

Steuersünder sind Straftäter

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Der Fall Hoeneß verdeutlicht ein Manko der deutschen Steuerpolitik: Der Staat verzeiht den Steuerstraftätern. Wir können es uns nicht leisten, dass Leistungsträger sich ihrer Verantwortung entziehen. Griechenland lässt grüßen.

The European

Es gab eine Zeit im Deutschen Bundestag, in der war es verpönt, laut darüber nachzudenken, z.B. durch Abschaffung des Bankgeheimnisses, Steuerbetrügern das kriminelle Handwerk zu legen. Stets gab es den gleichen Vorwurf von CDU/CSU und FDP, man stelle alle Menschen unter Generalverdacht, erzeuge eine Misstrauenskultur. In dieser Zeit hat sich auch der Begriff „Steuersünder“ verfestigt – er findet sich noch heute auf aktuellen Informationsblättern der CDU. Eigentlich sollte eine Partei mit dem „C“ im Namen besser zwischen Sünde und Straftat zu unterscheiden wissen. Während die USA bereits den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) mit der Schweiz verhandelten, ließ sich der deutsche Finanzminister auf ein „Steuerabkommen light“ ein, das die künftige Anonymisierung der Steuerbetrüger für alle Zukunft festgeschrieben hätte. Der Schweizer Botschafter wurde nicht müde, den Bundestagsabgeordneten zu erklären, dass das Abkommen keine Änderungen mehr erlaube.

Denn Steuersünder sind Straftäter
Und heute? Nachdem der Bundesrat, gestützt auf eine rot-grüne Mehrheit, das Abkommen abgelehnt hat und durch den „Fall Hoeneß“ deutlich wurde, welch verheerende Konsequenzen das Abkommen gehabt hätte, bietet die Schweiz neue Verhandlungen an. Und inzwischen gibt es nicht nur die Selbstanzeige Hoeneß’, sondern fast 50.000 weitere. Eine feine Elite. Der Fall Uli Hoeneß illustriert anschaulich die Bedeutung verschiedener politischer Forderungen der SPD im Kampf gegen Steuerkriminalität: * Die Abschaffung des Bankgeheimnisses – Bankgeheimnis im Dienst der Steuerhinterziehung. * Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige – Strafbefreiung bei Selbstanzeige schafft Betrüger 1. und 2. Klasse. Eventuell mit „Bagatellgrenze“. * Die Überwindung der lange gepflegten Milde gegenüber Straftätern, die ihre Gesellschaft betrügen – es geht nicht um Kavaliersdelikte, nicht um einen sportlichen Wettkampf auf der Suche nach dem besten Betrüger, es geht nicht um Sünde. * Den (grenzüberschreitenden) automatischen Informationsaustausch für die Steuerverwaltungen. * Die Erhöhung des Entdeckungsrisikos von Straftätern. Denn Steuersünder sind Straftäter. Selbstverständlich ist es begrüßenswert, dass Herr Hoeneß seine jahrelange Steuerhinterziehung jetzt selbst anzeigte. Doch das Verschweigen von Einkünften in Millionenhöhe ist keine entschuldbare Nachlässigkeit, sondern eine besonders schwere Straftat. Wer hier das übliche Etikett des Steuersünders verwendet, bagatellisiert dieses Delikt auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler. Genau solche Reflexe sind zu erkennen, wenn Herr Hoeneß nun von einigen in Schutz genommen wird. Dabei ist es nicht die Frage, ob Herr Hoeneß ein „schlechter Mensch“ ist. Er hat viel Gutes geleistet – dafür loben wir ihn. Er hat betrogen – dafür muss er bestraft werden. Kategorien, wie „guter“ oder „schlechter Mensch“ führen unser Urteil hier in einen leeren Anwendungsbereich.
Gravierende Fehler und Versäumnisse
Der Staat verzeiht den Steuerstraftätern. Jahrzehntelang galt diese Praxis als ein Instrument der deutschen Steuerpolitik. Doch schon früh reifte in der SPD die Erkenntnis, dass die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige inzwischen zum Kalkül der Täter gehört. Auf diese Weise wird die Strafandrohung konterkariert – und wer jetzt die Selbstanzeige nutzt, dann nur, weil er weiß, dass er in Bälde so oder so enttarnt wird. Diese Erkenntnis zwingt nun offensichtlich auch die schwarz-gelbe Regierung an ihrem Ende zum Umdenken – bis zur Bundestagswahl gibt es noch vier Parlamentswochen. Gesellschaftlich wichtig ist der Steuerfall Hoeneß auch, weil er den Fokus auf das drängende Thema einer wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität lenkt. Politisch brisant ist er, weil er der breiten Öffentlichkeit die gravierenden Fehler und Versäumnisse der aktuellen Regierung von CDU/CSU und FDP enthüllt. Das gilt etwa für die strafbefreiende Selbstanzeige. Die Schweizer Bankdaten, die die SPD-regierten Länder erwarben, offenbarten ein immenses Ausmaß an Steuerhinterziehungen. Das steuerpolitische Instrument, das die Aufdeckung der Straftaten erleichtern sollte, mutierte erkennbar zum Fehlanreiz – zur Begehung dieser Taten.
Denkweise von Schwarz-Gelb
Die SPD-Bundestagsfraktion forderte deshalb schon früh die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, flankiert von Maßnahmen zur spürbaren Erhöhung des Entdeckungsrisikos für die Steuerhinterzieher. Die Regierungskoalition hingegen stritt ein Jahr öffentlich über die Berechtigung des Instruments – „nicht unnötig kriminalisieren“ – und schaffte 2011 schließlich die Straffreiheit für Hinterziehungstaten über 50.000 Euro ab. Allerdings werden viele Steuerstraftäter wohl dennoch nicht bestraft werden, da zeitgleich ein – politisch wie rechtlich hoch umstrittener – pauschaler (Straf-)Zuschlag eingeführt wurde. Durch freiwillige Zahlung eines Betrages in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuer kann der Täter seither selbst die Strafverfolgung abwenden. Faktisch gibt es die strafbefreiende Selbstanzeige für schwere Steuerhinterziehungen also weiterhin, und zwar exklusiv für vermögende Täter. Dies ist inakzeptabel, entlarvt aber die Denkweise von Schwarz-Gelb. Der Fall Hoeneß zeigt anschaulich, dass die Profiteure des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens vor allem die Straftäter selbst gewesen wären: Die Hinterziehungsfälle der Vergangenheit wären straffrei geblieben und die Vermögenswerte weiterhin dem deutschen Fiskus verborgen geblieben. Auch in Zukunft wäre nicht das erreicht worden, was der deutsche Finanzminister jetzt unter öffentlichem Druck in Europa propagiert: ein Ende des Bankgeheimnisses durch den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen. Das Kernanliegen der Schweiz, eine bilaterale Zusammenarbeit als gleichwertiges Gegenmodell zum automatischen Informationsaustausch zu etablieren, hätte ihrem Finanzsektor einen dauerhaften Standortvorteil gesichert. Dies hat die SPD-Bundestagsfraktion als weder im europäischen noch im deutschen Interesse liegend abgelehnt.
Der Verantwortung entzogen
Mein Fazit: Auf Dauer können wir es uns nicht leisten, auf eine solidarische Finanzierung des Gemeinwesens zu verzichten. Dazu müssen wir ein ebenso gerechtes wie leistungsfähiges Steuersystem in Europa konzipieren. Und wir müssen die Steueransprüche gleichmäßig durchsetzen und Verstöße gegen das Steuerrecht angemessen bestrafen. Wer hier strukturelle Brüche wie das Steuerabkommen mit der Schweiz akzeptiert, der schwächt die breite Akzeptanz der Besteuerung. Was passiert, wenn diese Akzeptanz schwindet, zeigen uns gerade angsteinflößend die südlichen Krisenländer der EU. Denn dort haben sich Leistungsträger in großer Zahl ihrer politischen und finanziellen Verantwortung entzogen und damit den sozialen Zusammenhalt gefährdet. Die erfolgreiche Bekämpfung von Wirtschafts- und Steuerkriminalität gehört daher zu einer der vordringlichen Aufgaben der nächsten Regierung in Deutschland. Die SPD hat sich vorgenommen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
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