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> Die künstlich erzeugte Stickoxidproblematik

Großes Vorbild Amerika?

Abgas-Affäre, Diesel-Skandal, der Image-Verlust deutscher Vorzeige-Unternehmen, allen voran der Automobilindustrie, beschleunigt sich. Profilierungssüchtig springt die Politik auf den Zug auf, neuerdings sogar Angela Merkel. Sie kritisiert die deutsche Autoindustrie scharf, indem Sie be- und anklagt, dort sei „in der Diskussion um Schadstoffreduzierungen gelogen und betrogen“ worden.

The European

Die politischen Attacken passen ins neueste Weltbild der Bevölkerung, die sensibilisiert wurde, wie das so schön heißt. Prompt hält – nach neuesten Umfragen – eine Mehrheit in der Bevölkerung die Umweltverschmutzung mit Stickoxiden für ein gravierendes Problem. Deshalb ist die Sperrung von Innenstadtstraßen nun möglich, eine Mehrheit befürwortet sie. Wenn man nüchternen Verstand herrschen lässt, ergeben schon wenige Tatsachen ein anderes Bild – in aller Kürze: Stickoxide sind ungefährlich. Es gibt weder in Deutschland noch irgendwo auf der Welt einen Totenschein, der auf Stickoxid-Vergiftung als Todesursache ausgestellt ist. Ein Raucher inhaliert mit einer Zigarette 30.000 bis 50.000 Mikrogramm NOx. Den ziemlich weiten natürlichen Grenzen hat der Gesetzgeber seine eigenen Grenzwerte gegenüber gestellt: Er erlaubt an Straßen Maximalwerte von 40 Mikrogramm (nicht 40.000!) je Kubikmeter Luft, ein Wert, der vor circa 10 Jahren von Merkel in Brüssel mitbeschlossen wurde. Man darf also die Äußerungen der Automobilindustrie an dieser Stelle getrost als Notlügen bezeichnen. Was den Standpunkt der Bevölkerung anlangt, hat also die gezielte Desinformations-Propaganda des Vereins „Deutsche Umwelt-Hilfe e. V.“ im Schulterschluss mit Medien und Politik zu einhundert Prozent ihr Ziel erreicht. In diesen Tagen, quasi zeitgleich aus dem Hut zaubert Bundesjustizministerin Katarina Barley eine Gesetzesinitiative drastischer Sanktionen zu Lasten von Unternehmen. Derlei Unternehmensstrafrecht ist Teil der US-Rechtskultur, hat aber in Deutschland nichts zu suchen. Dass es dennoch auf subtilem Wege über die EU Eingang in unser Rechtsleben gefunden hat, verdanken wir dem Kartellrecht. Dieses Rechtsgebiet war door opener über seine EU-Normen, die vom amerikanischen Kartellrecht, dem Sherman Antitrust Act, im Jahr 1956 in die Römischen Verträge kopiert, im Jahr 1998 mit dem Maastricht-Vertrag EU-weit rechtswirksam wurden. Die systemfremden Normen hatten plötzlich und unerwartet gigantische EU-Kartellbußen zur Folge, unter anderem im Jahr 2003 1,7 Milliarden Euro gegen Microsoft, aber auch Bußen von Hunderten von Millionen Euro gegen deutsche Firmen, z. B. Degussa (2006) oder Klöckner (2008) und andere. Das Bußen-Feuerwerk ließ die deutschen Kartellbehörden neidisch nach Brüssel blicken – mit fatalen Folgen: Der Neid fand in der Politik Gehör, die Sanktionsmöglichkeiten wurden erweitert, Brillen-, Dachziegel-, Flüssiggas- und Wurst-Unternehmen, aber auch viele andere aus den unterschiedlichsten Branchen wurden vom Bundeskartellamt Schlag auf Schlag mit Millionenbußen belegt. Man kann behaupten: Zu unrecht, denn die Verhängung der Bußen durch die Behörde war wohl verfassungswidrig. Der renommierte Tübinger Kartelljurist Wernhard Möschel bezeichnete es als „Lebenslüge“, derlei hochgeschraubte Strafzahlungen immer noch als „Bußen“ zu bezeichnen, als handele es sich um Parkknöllchen, wo es sich doch in Wahrheit bei den Millionen- und Milliardenbeträgen echte „Strafen“ handele. Letzteres habe zur Folge, dass Artikel 92 Grundgesetz zur Anwendung kommen müsse: Strafen dürfen nur Richter. Behörden ist es untersagt, zu strafen. Barley nimmt nun den Abgasskandal zum Anlass, nach Vorbild des Kartellrechts ausgeübt durch Behörden, dem Unternehmensstrafrecht den Weg zu ebnen. Dass es im deutschen Rechtssystem nichts zu suchen hat, zeigt schon das Schuldprinzip, das individuelles Schuldbewusstsein voraussetzt, was bei einer AG oder GmbH nicht vorhanden sein kann. Aber auch die Höhe der zu erwartenden Bußen lassen einen Dammbruch erwarten. Mit Kopfschütteln werden diesseits des Atlantiks US-Gerichtsurteile über Millionen von Dollar an Schadenersatz für den Verzehr eines verdorbenen Burgers oder missglückte Hilfestellung bei einem Unfall registriert. Die amerikanische Rechtskultur ist in diesem Bereich von unserer so weit entfernt wie dessen Position von unserem Kündigungsrecht für Mitarbeiter. Niemand will bei uns amerikanische Rechtsverhältnisse. Aber genau die bekommen wir, wenn – wie zu erwarten - Unternehmen mit Bußen belegt werden sollen, die 5 oder 10 Prozent ihres Jahresumsatzes ausmachen. Nicht anders als bei Kartellbußen, sieht der Staat sie schon bald als willkommene zusätzliche Einnahmequelle an, quasi als Sondersteuer. Bezahlen wird sie am Ende nicht das Unternehmen, sondern der Arbeitnehmer durch erzwungenen Lohnverzicht. Mit Sozialer Marktwirtschaft hat das dann schon gar nichts mehr zu tun. Zu erwarten ist, dass auch hier, wie beim Kartellrecht, ein prozessualer Sonderweg eingeschlagen wird. Die Durchsetzung von Verwaltungsakten der Behörden wird normalerweise von Verwaltungsgerichten überprüft. Da sie mit Bußen verknüpft ist, wären die Amtsgerichte zuständig. Die Spezialthematik hat den Gesetzgeber beim Kartellrecht veranlasst, die Oberlandesgerichte über die Widersprüche der Betroffenen urteilen zu lassen. Das geschieht nun leider in Zwitterfunktion als Verwaltungs- und als Strafgericht. Da es tendenziell Aufgabe von Verwaltungsgerichten ist, dafür zu sorgen, die Auffassung der Behörde gegenüber dem Bürger durchzusetzen – deshalb dürfen Behörden bis zuletzt nachbessern –, deshalb haben die Betroffenen vor Kartellgerichten ganz selten die Chance, straflos davon zu kommen. Für Unternehmen auch deshalb eine gruselige Vorstellung, wenn sich Barleys Vorhaben „Unternehmensstrafrecht“ durchsetzen sollte. Warum die Dieselproblematik im Endeffekt nichts als heiße Luft ist, "sehen Sie hier":https://youtu.be/lvo8WTPROQw.

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