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> Die Expansion der Privatschulen stoppen

Weniger Privatschulen!

Über den Privatschulboom darf sich der Staat nicht beschweren, ist er mit seiner Bildungspolitik doch selbst für den Trend verantwortlich.

The European

*Den Text vorlesen lassen* Immer mehr Eltern bekunden ein Interesse an Privatschulen. Da stellt sich die Frage, welche Vorteilserwartung sie damit verbinden. In einer der wenigen repräsentativen Elternbefragungen durch die Gesellschaft für Erfahrungswissenschaftliche Sozialforschung (GEWISS) von 2006 wurde die Erwartung eines besseren Sozialmilieus und einer besseren Persönlichkeitsbildung am häufigsten genannt – gefolgt von der Erwartung günstigerer Lernbedingungen, höherer Lernleistungen und besserer Chancen des Kindes im Berufsleben. Der Glaube an die Vorteile eines Privatschulbesuchs ist Ausdruck einer verbreiteten Glorifizierung der Privatschulen. Der Faktencheck zeigt jedoch: Weder haben Privatschulen geringere Klassenstärken als die entsprechenden öffentlichen Schulen, noch ist die Erfolgsquote beim Abitur signifikant höher. Bei den Schulleistungen sind für vergleichbare SchülerInnen öffentlicher und privater Schulen kaum Unterschiede auszumachen. Auch finden sich keine belastbaren Hinweise auf einen größeren Berufserfolg von AbsolventInnen privater Schulen. Erfüllt wird dagegen die Erwartung eines besseren Sozialmilieus. Privatschulen bieten der bildungsbewussten, auf Abgrenzung bedachten „Bürgerlichen Mitte“ die gewünschte Distinktion und habituskonforme Milieunähe. Bildungsnahe Familien nutzen denn auch deutlich häufiger dieses Angebot als bildungsferne Familien. In der "aktuellen JAKO-O- Bildungsstudie(Bildungsstudie)":http://www.jako-o.de/engagement-aktionen-fuer-kinder-freundlichkeit-bildungsstudie-3-jako-o-bildungsstudie--00127000/ findet sich der Hinweis, dass die Wahrscheinlichkeit des Privatschulbesuchs für Kinder, deren Eltern Abitur oder zusätzlich einen Hochschulabschluss haben, fast doppelt so hoch ist wie für Kinder, deren Eltern nur den niedrigsten Schulabschluss aufweisen. Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass nicht das (meist nur moderate) Schulgeld die entscheidende Hürde für den Besuch einer Privatschule darstellt – wie die Privatschullobby glauben machen will – sondern die Distanz bildungsferner Familien zu dem dort vorherrschenden mittelschichtorientierten Schulmilieu.

Der gesellschaftliche Integrationsauftrag der Schulen
Die internationale Erfahrung zeigt, dass soziale und ethnische Segregation offensichtlich eine unvermeidbare Begleiterscheinung eines parallel zum öffentlichen Schulwesen existierenden Privatschulwesens ist. Mit einem Privatschüleranteil im allgemeinbildenden Schulbereich von 8,7 Prozent ist bei uns aufs Ganze gesehen sicherlich noch keine kritische Größenordnung erreicht. Gleichwohl sind die Negativeffekte eines expandierenden Privatschulangebots bereits wahrnehmbar – vor allem dort, wo die Schülerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung stark rückläufig sind. Ein weiter expandierender Privatschulsektor, wovon allgemein ausgegangen wird, würde die soziale und ethnische Segregation der Schülerschaft verstärken, die durch unser gegliedertes Schulsystem ohnehin schon besteht. Die Folge wäre ein weiteres, die Gesellschaft destabilisierendes Auseinanderdriften der Milieus, das Soziologen schon seit einiger Zeit ausmachen. Diese Perspektive ist unvereinbar mit dem gesellschaftlichen Integrationsauftrag von Schule: zum Umgang mit Pluralität zu befähigen, und zwar durch reale Erfahrung im Schulalltag. Die wenigsten Privatschulen bieten einen solchen Erfahrungsraum. De jure sind zumindest auch die unter staatlicher Aufsicht stehenden privaten Ersatzschulen dem Integrationsauftrag verpflichtet, de facto sorgen Selektivität und Selbstselektivität jedoch für eine relativ homogene Schülerschaft. Der Integrationsauftrag wird auf diese Weise umgangen. Die stärkere Repräsentanz von Kindern aus bildungsnahen Familien in Privatschulen sorgt zugleich dafür, dass sie den öffentlichen Schulen fehlen und deren Integrationsarbeit erschweren.
Bildungsgutscheine lösen das Problem nicht
Bezogen auf die Besitzverhältnisse der Eltern ist den privaten Ersatzschulen nach dem Grundgesetz die Sonderung der SchülerInnen untersagt; das verhindert freilich nicht die Sonderung nach den Bildungsverhältnissen. Auch wenn nach herrschender Rechtsauffassung der Staat den schulischen Pluralismus gegen sich selbst garantieren muss, kann er einer Beeinträchtigung des Integrationsauftrags durch Privatschulen nicht tatenlos zusehen. Direkte Eingriffe verbieten sich, weil den Privatschulen durch die Verfassung das Recht der freien Schülerwahl verbürgt ist. Das setzt auch dem bisweilen propagierten marktwirtschaftlichen Konzept der Bildungsgutscheine kaum zu überwindende Grenzen. Welche Ansatzpunkte bieten sich dem Staat im Privatschulwesen, um auf die evidenten Beeinträchtigungen der Integrationsfunktion zu reagieren? Ich sehe diese vor allem bei der Genehmigung. Der in der Verfassung gewählte Begriff „Ersatzschule“ impliziert eine klare Vorrangstellung der öffentlichen Schulen. Ist deren Existenz durch die Gründung von Privatschulen gefährdet, ist dies nach meinem Rechtsverständnis ein wichtiger Genehmigungsvorbehalt, auch wenn die im Grundgesetz in Artikel 7 (4) explizit definierten Genehmigungsvoraussetzungen von ihnen erfüllt werden. Der Staat käme seinem Infrastrukturauftrag im öffentlichen Schulwesen nicht nach, wenn die Genehmigung einer Privatschule die Schließung einer öffentlichen Schule zur Folge hätte. Die davon betroffenen SchülerInnen wären dann gezwungen, ihre Schulpflicht an einer wohnortferneren öffentlichen Schule zu erfüllen, falls sie die Privatschule z. B. wegen ihrer konfessionellen Ausrichtung ablehnen.
Sich dem expandierenden Privatschulsektor entgegenstellen
Freilich: Zum Teil hat der Staat eine solche Problemlage selbst verschuldet. So hat etwa das starre Festhalten an der Mindestzügigkeit vor allem in ostdeutschen Ländern vielerorts zur Schließung öffentlicher Grundschulen geführt und einen Boom an Privatschulgründungen ausgelöst. Nicht zu verhindern ist die Gründung von Ergänzungsschulen (z. B. Internationalen Schulen), für die keine Genehmigungspflicht besteht. Eine Einflussmöglichkeit hat der Staat hier nur insoweit, als er deutschen SchülerInnen unter bestimmten Voraussetzungen gestatten kann, an einer solchen Schule die Schulpflicht zu erfüllen. Dies wird zum Teil außerordentlich großzügig gehandhabt. Grundgesetzwidrig wird damit der Desintegration im Schulbereich Vorschub geleistet. Vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden gesellschaftlichen Pluralisierung und Milieudifferenzierung wird die schulische Integrationsaufgabe einen Bedeutungszuwachs erfahren. Der Beeinträchtigung dieser Aufgabe durch einen expandierenden Privatschulsektor wird der Staat mit größerer Entschiedenheit als bisher entgegentreten müssen.
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