Von Straftat zu Wohltat
Die unglaubliche Verwandlung: Aus einer Straftat wird eine Wohltat. Wenn und weil die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gegen die absolute Schutzpflicht des Staates verstößt, müsste ein solcher Beschluss spätestens vom Bundespräsidenten kassiert werden.

Man erinnert sich: Ein Arzt führte die Präimplantationsdiagnostik (PID) durch. Das war ohne Zweifel eine Straftat. Warum hat eigentlich kein Staatsanwalt Anklage erhoben? Warum musste sich der Straftäter selbst anzeigen? Sind eigentlich Arztpraxen mitunter strafverfolgungsfreie Räume? Nur weil es ihm nicht genug war, unbehelligt von der öffentlichen Hand Straftaten durchzuführen sondern sein Bemühen war, dass seine Straftat künftig als Wohltat herhalten muss, hat er sich selbst an die Öffentlichkeit gezerrt. Und der Bundesgerichtshof war willens – obwohl doch "§ 1 des Embryonenschutzgesetzes":http://de.wikipedia.org/wiki/Embryonenschutzgesetz eindeutig mit einer Strafe von bis zu drei Jahren bedroht, wer einen Embryo zu „einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck“ verwendet. Und nun folgte dem auch noch der "Deutsche Bundestag":http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_04/2011_161/02.html.
Juristische Rolle rückwärts
Was ist geschehen? Im Grunde räumte der Bundesgerichtshof mit einem auch in evangelisch-kirchlichen Kreisen weit verbreiteten Rechtsirrtum auf. Wie eine Monstranz trägt man seit Langem die zugegebenermaßen wohlklingende Formulierung vor sich her, dass man im Zuge einer Schwangerschaft „das Kind nicht gegen die Mutter schützen“ könne. Aber dass man dann einem ungeborenen Kind außerhalb des Mutterschoßes mehr Rechte gewähren müsse "als einem von der Mutter umschlossenen":http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/7182-peter-singers-zweifelhafte-ethik, leuchtete den Berufsrichtern nicht ein. Und so wurde die „Gleichberechtigungsrolle rückwärts“ eingeübt. Weil ein behindertes Kind im Mutterleib nicht wirksam vom staatlichen Schutzmantel erfasst werde, könne man das auch nicht bei einem möglicherweise behinderten Kind in der Petrischale tun. So wird das Unrecht der Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib, die der Gesetzgeber schon lange duldet bzw. erlaubt und meist aus öffentlichen Kassen finanziert („rechtswidrig aber straffrei“ bei gesunden Kindern; „rechtmäßig“ bei behinderten Kindern, weil in solchen Fällen ohne wirkliche Prüfung eine medizinische Indikation angenommen wird) zur Norm auch für künstlich erzeugte Wunschkinder. Und weil es wohl keinen Weg gibt, dieser Logik nicht zu folgen, muss man auch kein Prophet sein, um schon heute klarzustellen: Die jetzt geltenden scheinbar engen Ausnahmegenehmigungen für straffreie Durchführungen der PID werden auch keinen langen Bestandsschutz haben, weil sie noch immer enger gefasst sind als die Praxis massenhafter Kindestötungen ungeborener Kinder. Also: Die nächste Gleichberechtigungsrolle rückwärts steht schon vor der Tür. Wissenschaftlich ist aber längst klar: "Menschliches Leben":http://www.theeuropean.de/patrick-spaet/6445-menschsein-und-pid beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Danach entwickelt sich der Mensch als Mensch, nicht erst zum Menschen. Darum ist auch das Reden vom „werdenden“ Menschen falsch. Und darum ist auch klar, dass für alle Menschen, ob im Mutterleib, in der Petrischale, im Alten-, Pflege- oder Behindertenheim, auf der Intensivstation oder im Sterbebett, die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgestellte „Würde des Menschen“ gilt. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Darum habe ich kein Verständnis dafür, dass ein solcher Beschluss möglich war und ist. Selbst dem juristischen Laien steht doch klar vor Augen, dass die Würde des Menschen nicht teilbar ist. Sie gibt es nur brutto. Die Verfassungsväter haben zudem klargemacht, dass dieser Artikel unabänderlich ist, mit der Absicht, das Deutsche Volk ein für allemal davor zu schützen, mit Mitteln demokratischer Entscheidungen neue Wege der Missachtung des Lebensrechts für alle Menschen zu gehen, auch nicht im Zeichen medizintechnischen Fortschritts. Eigentlich hätte der Bundestagspräsident diese Beschlussfassung gar nicht zulassen dürfen. Aber es gibt ja noch den Bundespräsidenten. Er sollte sich jetzt seiner Verantwortung bewusst sein und dieses menschenunwürdige Gesetz nicht unterschreiben. Denn auch er ist ein Teil der staatlichen Gewalt, die dem Artikel 1 und nicht der Mehrheit des Parlaments verpflichtet ist. Menschlich ist das zurzeit die letzte Hoffnung, das nötige Stoppschild dem weiteren Abwärtstrend der "Unkultur des Todes":http://www.theeuropean.de/katrin-grueber/7319-pid-beschluss-im-bundestag entgegenzuhalten.