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> Der Streit um ACTA
Unheilige Dreifaltigkeit
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Das Internet rüttelt an demokratischen Strukturen – und kann dabei helfen, sie zur Geltung zu bringen. Die Politik sollte die Proteste gegen ACTA ernst nehmen – drei Gründe sprechen gegen das Abkommen.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen gingen am 25. Februar 2012 Tausende Menschen in Deutschland gegen ACTA, den Entwurf eines internationalen Handelsabkommens zum Schutz vor Produktpiraterie und anderen Urheberrechtsverletzungen, auf die Straße. Sie marschieren zu Recht, auch wenn manche ihrer Argumente hinken. Fakt ist: Bei ACTA treffen drei Defizite aufeinander, die in der Summe eine demokratische Schuld auslösen:
Urheberrechtsreform nötig
Erstens der Regelungsgegenstand: Das Urheberrecht ist als Magna Carta der Informationsgesellschaft keine politisch beliebige Verfügungsmasse. Die Internetnutzer, und das ist in naher Zukunft praktisch jedermann, haben ein spezifisches und berechtigtes Interesse daran, mitzuentscheiden, wie Informationen geschützt, zugänglich gemacht und verbreitet werden. "Es gibt ein dringendes Interesse an einer baldigen und vor allem fairen Urheberrechtsreform, die den gewandelten technischen und sozialen Bedingungen Rechnung trägt(Link)":http://carta.info/26165/den-gordischen-knoten-durchschlagen-ideen-fuer-ein-neues-urheberrechtskonzept/. Das erste Defizit liegt bei ACTA schlicht darin, dass es dieser Herausforderung überhaupt keine Rechnung trägt. Statt einer neuen Austarierung der Interessen der Urheber, Rechteverwerter und Nutznießer, bleibt es bei dem überkommenen Schutz-und-Schranken-Modell, für das sich offenbar kein gesellschaftlicher Konsens mehr findet. Zweitens die Regelungsintention: Der eigentliche Zweck des Abkommens liegt in einer Harmonisierung der Schutzstandards mit einem Schwerpunkt auf (rechtsstaatlichen) Zwangsmaßnahmen. Das genügt angesichts technischer Umgehungsmaßnahmen oder einer Überforderung der Normadressaten durch eine unzeitgemäße, komplexe und komplizierte Rechtslage nicht. Das zweite Defizit äußert sich bei ACTA in einer gewissen Unbeholfenheit bei den Schutzmaßnahmen. Durchaus typisch für das etablierte politische Denken, werden Maßnahmen wie das Three-Strikes-Out-Modell, Sperr-, Filter- und Kontrollzwänge erwogen, die sich vielfach bereits als technisch untauglich, unverhältnismäßig und wenig akzeptanzstiftend erwiesen haben. Dass diese mittlerweile aus dem Entwurf des Abkommens gestrichen wurden, erscheint wenig beruhigend. Das Gesamtkonzept ist nämlich in einem Geiste verfasst, der solche Maßnahmen als „Ultima Ratio“ provozieren könnte, wenn und weil sich die vereinbarten Schutzmaßnahmen als unzureichend erweisen. Dieser Zwangsmühle entkommt man nur mit der Herstellung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses.Legitimität statt bloßer Legalität
Geradezu kontraproduktiv erweist sich - drittens - das Regelungsverfahren: Die Art und Weise, wie das Abkommen im Vorfeld zwischen den Vertragspartnern verhandelt wurde - intransparent und unter Ausschluss der Betroffenen -, mag völkerrechtlichen Gepflogenheiten entsprechen. Ebenso mag die letztverbindliche Entscheidung durch parlamentarische Ratifizierung dem Modus einer repräsentativen Demokratie entsprechen. Dies bewirkt jedoch bestenfalls Legalität, nicht Legitimität daraus hervorgehender Normen. Das Urheberrecht, das im digitalen Zeitalter unstreitig reformbedürftig ist (gleichgültig, welches Konzept sich am Ende durchsetzt), sollte durch keine staatlich veranlasste Maßnahme vorab verfestigt werden. Das dritte - und größte - Defizit von ACTA liegt in der fehlenden Bürgerbeteiligung. Die Informationsgesellschaft verlangt, gerade in Bezug auf ihre identitätsstiftenden Normen (wie eben dem Urheberrecht), so etwas wie empathische Kooperation. So entsteht responsive Demokratie, die sich der Empfindlichkeit der Normadressaten vergewissert und um Zustimmung und Akzeptanz wirbt. Das muss die Politik verstehen lernen. Dafür muss sie in diesen Tagen genau hinschauen, hinhören und begreifen.Kommentare (0)
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