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> Der Staat und die Freunde des Industrielobbyismus

Öffentliche Aufträge öffnen

Die Nähe der Politik zur Industrie zeigt sich bei der Auftragsvergabe: Wer beim Schnitzelkauf nur Angebote von Bäckern einholt, trifft seine Entscheidung vorab.

The European

Warum transportieren eigentlich Organisationen wie das Institut der deutschen Wirtschaft immer noch das Märchen von der heilsamen Wirkung der Re-Industrialisierung? Wo doch auf dem IT-Gipfel in Essen wieder dokumentiert wurde, dass selbst altehrwürdige Konzerne wie ThyssenKrupp ohne Informations- und Kommunikationstechnologie nicht mehr überlebensfähig wären. Nach Meinung des Publizisten Wolf Lotter gibt es viele Institute und Direktoren, die eng mit dem industriellen Sektor verflochten sind. Man müsse sich nur die Namensliste der Berliner Industrielobby anschauen. „Teilweise sogar in Personalunion. Das spielt sich vor allem im roten und schwarzen Lager ab. Da wird jemand Politiker mit einer alt-industriellen Lackierung, der dann später zum Verbandschef aufsteigt, um seine Freunde im Industrielager weiter zu unterstützen“, "sagt Lotter im ichsagmal-Interview":http://soundcloud.com/gsohn/wolf-lotter-re. Ob sich die Nähe der Politik zu den liebwertesten Gichtlingen der Industrie auch auf die Auftragsvergabe auswirkt, wollte ich beim Bundeswirtschaftsministerium in Erfahrung bringen. Gut, dass es eine Initiative wie "FragdenStaat.de":http://www.FragdenStaat.de gibt, die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht nur komfortabel organisiert, sondern auch transparent für die Netzöffentlichkeit macht. Folgenden Fragenkatalog schickte ich an das Ministerium: bq. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) in Zusammenarbeit mit der IW Consult GmbH eine Studie zur „Messung der industriellen Standortqualität in Deutschland“ vorgelegt. Nach welchen Kriterien hat das Ministerium das Institut der deutschen Wirtschaft ausgewählt? Gab es eine öffentliche Ausschreibung? Und wenn ja, warum wurde das IW mit der Studie beauftragt? Was hat das Ministerium für diese Studie bezahlt? "Das Antwortschreiben":https://fragdenstaat.de/files/foi/5886/SchrSohnIFG.pdf veranlasste mich, etwas genauer in das Vergaberecht zu schauen und mit Kennern der Vergabepraxis des Staates zu sprechen. Und da fallen einige Ungereimtheiten ins Auge. Laut Begründung für die Auftragsvergabe lag nur dem Angebot des IW Köln ein Konzept zur Messung der Standortqualität zugrunde. Jedoch ist in der Leistungsbeschreibung die gewünschte Leistung eindeutig und vollständig zu beschreiben, wobei darauf geachtet werden muss, dass durch die Beschreibung nicht von vornherein ein bestimmtes Produkt festgelegt oder ein bestimmtes Unternehmen bevorzugt wird (wettbewerbsneutrale Beschreibung). Es stellt sich die Frage, ob eindeutig beschrieben war, dass die Messung der Standortqualität ausschlaggebendes Kriterium für die Bewertung der Angebote sein wird. Dies ist fraglich, da laut BMWi nur lediglich ein Bieter dieses Kriterium erfüllt hat. Daraus könnte man schließen, dass entweder die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig war oder das Ministerium bei der Auswahl der Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, nicht auf den Grad der fachlichen Eignung geachtet hat. Dies wiederum würde einen klaren Wettbewerbsvorteil für IW bedeuten. Wenn ich 100 Schnitzel kaufen möchte und drei Angebote von Bäckern und nur eins von einem Metzger einhole, ist die Entscheidung schon vorher klar. Auch die Begründung, „dass IW-Angebot sieht zwei Workshops vor“, ist fraglich. In der Leistungsbeschreibung muss detailliert beschrieben sein, ob und wie viele Workshops gewünscht sind. Nur Kriterien aus der Leistungsbeschreibung sind in der Bewertung zu berücksichtigen. Eine freihändige Vergabe ist auch bei Forschungsvorhaben wohl nicht die Regel. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge grundsätzlich im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.

Eher ein Informationsgeheimhaltungsgesetz
Nur ausnahmsweise, bei bestimmten Voraussetzungen, die auch aktenkundig gemacht werden müssen, darf von dieser Regel abgewichen werden. Geradezu lächerlich mutet die Formulierung des Bundeswirtschaftsministeriums an, bei Bekanntgabe des Auftragswertes die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers zu verletzen. Hier geht es um eine profane Studie, die wohl auch von jedem anderen Wirtschaftsforschungsinstitut angefertigt werden könnte. Man zieht sich wieder einmal auf den Paragrafen 6 des Informationsfreiheitsgesetzes zurück und verweigert die Angabe der Kosten des IW-Gutachtens. Das IFG hat 13 Paragrafen. Und fast die Hälfte des Regelwerkes kann von den Behörden eingesetzt werden, um Anfragen abzuwehren. Es ist eben doch eher ein Informationsgeheimhaltungsgesetz. Eines könnte aber selbst das Wirtschaftsministerium nicht verhindern: Eine Klage von Konkurrenten des IW Köln bei der Vergabekammer. Und die hätte nach Ansicht von Juristen gute Erfolgschancen.
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