Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
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Nun ist der Gender-Irrsinn auch im Verfassungsgericht unseres Landes angekommen.

Laut einer Entscheidung unserer obersten Gesetzeshüter muss der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2018 ein drittes Geschlecht für das Geburtenregister einzuführen. Dieser Entscheidung des Gerichts vorangegangen war ein Fall, bei dem der Kläger die bisherige Geschlechtsangabe "weiblich" aus dem Geburtenregister streichen und durch die Angaben "inter/divers" beziehungsweise nur "divers" ersetzen lassen wollte. Diesem Wunsch haben die Karlsruhe Richter nun entsprochen und fordern die Einführung eines dritten Geschlechts. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sein wollen, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Kein Wunder, dass Deutschland von seinen Neubürgern nicht mehr ernst genommen wird! Quelle: "Vera Lengsfeld":http://vera-lengsfeld.de/2017/11/09/bundesverfassungsgericht-fordert-drittes-geschlecht-fuer-geburtenregister/