Zum Abschuss freigegeben
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Wer in den Verdacht gerät, sich an Kinderpornografie zu ergötzen, ist gesellschaftlich erledigt. Jedenfalls dann, wenn es irgendwie bekannt wird. Und ganz unabhängig davon, ob es stimmt oder nicht.

Neben Kindesmissbrauch gibt es kaum ein Delikt, das einen Verdächtigen derart in den Augen seiner Mitbürger disqualifiziert, wie dieses. Verwandte und Freunde wenden sich entsetzt ab, selbst einige Strafverteidiger weigern sich, den Verdächtigen zu verteidigen. Das könnte ja abfärben. Alleine der bloße Verdacht, dass ein Abgeordneter etwas mit Kinderpornos zu tun haben könnte, wird von einem Minister an Dritte weitergegeben. Könnte ja was dran sein. Der Verdacht wird auch gerne bei Sorgerechtsstreitigkeiten geäußert. Da hat der Vater dann erst mal ein Problem. Da interessiert die Unschuldsvermutung nicht die Bohne.