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> Demokratisierung des Planungsrechts im Luftverkehr

Erst grübeln, dann dübeln

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Großprojekte müssen mit den Menschen abgestimmt werden, dann ist es auch möglich, die „Wutbürger“ an Bord zu holen. Die Gesundheit der Bevölkerung nie gegen wirtschaftliche Entwicklung ausgespielt werden.

The European

Ob es die Güterzüge im Mittelrheintal sind, die Großraumjets im Anflug auf den Frankfurter Flughafen, oder Autos auf einer neuen Umgehungsstraße – an vielen Stellen werden wir damit konfrontiert, dass Deutschland ein dicht besiedeltes Industrieland im Schnittpunkt nationaler, kontinentaler und globaler Mobilitätsströme ist. Die damit verbundenen Belastungen für die Anwohner der Verkehrsadern lassen sich nicht mit einem Schulterzucken als Preis des Fortschritts abtun. Lärm – um nur eine dieser Belastungen zu nennen – stört, macht in bestimmter Dosierung sogar krank, kann also das Leben verschlechtern und sogar verkürzen.

Es ist leicht, Menschen gegen etwas zu mobilisieren
Das alles kann man freilich auch von Armut und Arbeitslosigkeit sagen, und deshalb dürfen wir nicht den Fehler machen, den Schutz der Gesundheit der Bürger gegen die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes auszuspielen. Deutschland wird seinen Wohlstand und seine Lebensqualität nur erhalten können, wenn es ein exportstarkes Industrieland bleibt. Dazu gehört auch der Anschluss an den immer intensiveren und schnelleren Welthandel. Export ohne Transport geht nicht. Dieser Befund könnte deprimieren angesichts der Erfahrung, dass es sehr leicht ist, Menschen gegen etwas zu mobilisieren – ob es eine S-Bahnstrecke oder eine Stromtrasse ist. Aber gerade "das Beispiel Stuttgart":http://theeuropean.de/debatte/4238-stuttgart-21 hat uns gezeigt, dass sich auch der sogenannte „Wutbürger“ für ein Projekt gewinnen lässt – wenn man sich die Zeit für eine neutrale, sachliche und kritische Erörterung des Für und Wider nimmt. Diese grundsätzliche Erörterung der Sinnhaftigkeit ist aber im derzeitigen Planungsrecht nicht vorgesehen. Die dortigen Formen der Bürgerbeteiligung sind nicht auf Überzeugen angelegt, sondern auf das Ausräumen rechtlicher Konflikte. Was unsere Verkehrsinfrastruktur aber nötig hat – vielleicht ebenso sehr wie ausreichende Finanzmittel –, ist Akzeptanz der Bürger. Deshalb ist es unerlässlich, in unserem Planungsrecht den Raum für solche Vorerörterungen zu schaffen, auf denen es um den Nutzen eines Vorhabens für das Allgemeinwohl geht.
Schaden für die Glaubwürdigkeit
Zwangsläufig müssen dort auch die Belastungen offen zur Sprache kommen. Damit stellt sich die Frage nach Kompensationen, und sie legt ein zweites Manko unserer Planungsverfahren offen: ihre Politikferne. Als die Grundsatzentscheidung für den Ausbau des Frankfurter Flughafens gefällt wurde, schaltete die damalige Landesregierung – unter dem Eindruck der gewaltsamen Auseinandersetzungen beim Bau der Startbahn-West – ein Mediationsverfahren vor. Mit dem Versprechen „Ausbau nur gegen Nachtflugverbot“ gelang es, einen breiten Konsens für das Vorhaben zu erzielen, den der Hessische Landtag mehrfach bekräftigte. Doch dabei überging man die Tatsache, dass nach heutiger Rechtslage keine Resolution eine Planfeststellungsbehörde binden kann – und als sechs Jahre später die Baugenehmigung erteilt wurde, sah sich die Landesregierung außerstande, die Zusage einzuhalten. Dies war ein schwerer Schaden für die Glaubwürdigkeit der Politik, denn der Bürger muss sich auf solche Zusagen verlassen können. Deshalb ist es dringend erforderlich, das Planungsrecht für politische Willensbildungen – die nach meiner Auffassung den Parlamenten obliegen – zu öffnen. Ich nenne das „Demokratisierung des Planungsrechts“. Damit wäre es möglich, auch in Zukunft Mehrheiten für notwendige Großprojekte zu erreichen.
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