Die unsichtbare Arbeitskraft
Asylbewerber sollten sich frühzeitig auf dem Arbeitsmarkt bewähren dürfen. Denn warum suchen wir Fachkräfte, wenn sie schon im Lande sind?

Deutschland braucht Zuwanderung. Der Grund dafür ist denkbar einfach und seit Jahren bekannt: Die Menschen in Deutschland werden immer älter, und immer weniger junge Menschen füllen deren Lücken auf dem Arbeitsmarkt. Das führt zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diskussionen darüber, in welchem Jahr wie viele Fachkräfte fehlen werden, sollte man den Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft überlassen. Fest steht jedoch, dass sie fehlen werden und teilweise schon heute fehlen. Deswegen ist klar, dass dieser Entwicklung nicht ausschließlich, aber eben auch mit gesteuerter Zuwanderung aus dem nicht-europäischen Raum begegnet werden muss. Dafür bedarf es klarer gesetzlicher Regelungen, die die Zuwanderung mit realistischen und realisierbaren Anforderungen regeln. Welche Rolle sollen Asylbewerber dabei spielen? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich zunächst den Sinn und Zweck eines Asylverfahrens vergegenwärtigen. Ausländerinnen und Ausländer, die – auf welchem Wege auch immer – in die Europäische Union einreisen und geltend machen, in ihrer Heimat politisch verfolgt zu werden oder aus sonstigen Gründen schutzbedürftig zu sein, haben Anspruch darauf, dass ihr Schutzbegehren geprüft wird. Fällt diese Entscheidung zu Gunsten des Betroffenen aus, erhält er ein grundsätzlich auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht. Fällt sie negativ aus, kann der Betroffene diese anfechten und von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen.