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> Das Asylsystem versperrt Wege

Die unsichtbare Arbeitskraft

Asylbewerber sollten sich frühzeitig auf dem Arbeitsmarkt bewähren dürfen. Denn warum suchen wir Fachkräfte, wenn sie schon im Lande sind?

The European

Deutschland braucht Zuwanderung. Der Grund dafür ist denkbar einfach und seit Jahren bekannt: Die Menschen in Deutschland werden immer älter, und immer weniger junge Menschen füllen deren Lücken auf dem Arbeitsmarkt. Das führt zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diskussionen darüber, in welchem Jahr wie viele Fachkräfte fehlen werden, sollte man den Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft überlassen. Fest steht jedoch, dass sie fehlen werden und teilweise schon heute fehlen. Deswegen ist klar, dass dieser Entwicklung nicht ausschließlich, aber eben auch mit gesteuerter Zuwanderung aus dem nicht-europäischen Raum begegnet werden muss. Dafür bedarf es klarer gesetzlicher Regelungen, die die Zuwanderung mit realistischen und realisierbaren Anforderungen regeln. Welche Rolle sollen Asylbewerber dabei spielen? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich zunächst den Sinn und Zweck eines Asylverfahrens vergegenwärtigen. Ausländerinnen und Ausländer, die – auf welchem Wege auch immer – in die Europäische Union einreisen und geltend machen, in ihrer Heimat politisch verfolgt zu werden oder aus sonstigen Gründen schutzbedürftig zu sein, haben Anspruch darauf, dass ihr Schutzbegehren geprüft wird. Fällt diese Entscheidung zu Gunsten des Betroffenen aus, erhält er ein grundsätzlich auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht. Fällt sie negativ aus, kann der Betroffene diese anfechten und von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen.

Das Potential nutzen
Gegenstand des Asylverfahrens ist damit allein die Frage, ob jemandem Verfolgung droht und ihm deswegen Schutz zu gewähren ist. Dabei können und dürfen wirtschaftliche Aspekte, wie etwa die Eingliederungsfähigkeit in den deutschen Arbeitsmarkt, keine Rolle spielen. Schon deswegen kann die ungesteuerte und aus der Natur der Sache heraus auch unsteuerbare Zuwanderung von Asylbewerbern nicht die durchaus ausbau- und verbesserungswürdige Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zur Stärkung des heimischen Arbeitsmarktes ersetzen. Gleichwohl dürfen die beruflichen Potentiale und Fähigkeiten von Asylbewerbern nicht ungenutzt bleiben. Deswegen ist die von der Großen Koalition vereinbarte Verkürzung des Arbeitsverbots, dem Asylbewerber nach ihrer Einreise unterliegen, von neun auf drei Monate ein Schritt in die richtige Richtung. Denn warum sollten diese Menschen einfach nur monatelang warten, wenn wir ihnen auch die Chance geben können, während ihres Asylverfahrens einer Beschäftigung nachzugehen? Dies gebietet nicht nur die Menschenwürde, sondern auch volkswirtschaftlicher Sachverstand. Es ergibt wirklich keinen Sinn, in aller Welt – mehr oder minder erfolgreich – nach Fachkräften Ausschau zu halten, während man gleichzeitig potentielle Facharbeiter, die schon in Deutschland sind, nicht mit einbezieht. Deswegen hat sich beispielsweise Niedersachsen für einen neuen Weg entschlossen: In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit soll bei neu einreisenden Asylsuchenden deren Qualifikationen und Entwicklungspotenziale erhoben werden. Dazu sollen die Betroffenen zu ihrer bisherigen Ausbildung und ihrer im Herkunftsland erworbenen beruflichen Qualifikation befragt und dazu angehalten werden, entsprechende Qualifikationsnachweise – auch zum Zweck der Anerkennung in Deutschland – vorzulegen.
Handlungsbedarf besteht
Gesteuerte Arbeitsmigration kann und wird nicht durch unsteuerbare Zuwanderung von Asylsuchenden ersetzt werden. Sie kann sie allerdings ergänzen, beispielsweise dann, wenn ein beruflich qualifizierter Asylsuchender die Voraussetzungen für einen Arbeitsaufenthalt in Deutschland erfüllt. In diesen Fällen muss es künftig möglich sein, ein Aufenthaltsrecht zur Beschäftigung unabhängig davon zu erteilen, wie das Asylverfahren einmal enden wird. Hier besteht auf Bundesebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Ähnliches gilt für diejenigen, deren Asylverfahren letztlich erfolglos bleiben, die aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht abgeschoben werden können oder sollen. Neben einem sicheren Bleiberecht muss ihnen nicht nur der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden, sondern müssen ihnen auch die nötigen Qualifizierungsmöglichkeiten offen stehen. Wer dies als „Gutmenschentum“ abtut, verkennt die Lage, in der sich ein Land wie Deutschland befindet, dessen Unternehmen sich händeringend um qualifizierte Arbeitskräfte bemühen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Asylrecht ist kein Instrument für eine gesteuerte Arbeitsmigration. Im Fokus eines Asylverfahrens muss das konkrete Recht des Einzelnen stehen, Schutz vor Verfolgung zu beantragen. Hier sind nicht nur rechtsstaatliche, sondern auch zügige Asylverfahren wesentlicher Garant für die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik. Zu lange Asylverfahren bedeuten für die betroffenen Asylsuchenden eine sehr große Belastung und sind deshalb zu vermeiden.
Weder zeit- noch sachgemäß
Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen frühzeitig die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren beruflichen Potentialen und Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt einbringen zu können. Bestehende Sperrwirkungen, die qualifizierten Asylsuchenden bei negativem Asylverfahren den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehren, sind weder zeit- noch sachgemäß. Die bestehenden Möglichkeiten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einzuwandern, sind in den Blick zu nehmen und kontinuierlich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland anzupassen. Eine gezielte verstärkte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist aus demographischen und wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar.
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