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> Christopher Street Day

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Trotz der historischen Entscheidungen des Bundestages zur Rehabilitierung der nach § 175 Verurteilten und zur Ehe für alle gibt es noch keine selbstverständliche "Normalität" für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen. Deshalb sei es auch 2018 immer noch notwenig für die Rechte von Minderheiten zu demonstrieren, appellieren die GRÜNEN.

The European

Zum Christopher Street Day auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren ist auch 2018 immer noch notwendig – sowohl in Deutschland als auch weltweit. Trotz der historischen Entscheidungen des Bundestages zur Rehabilitierung der nach § 175 Verurteilten und zur Ehe für alle gibt es noch keine selbstverständliche "Normalität" für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen. Noch immer werden Regenbogenfamilien diskriminiert und die Rechte trans* und intersexueller Menschen mit Füßen getreten. Hass oder Gewalt sind längst noch nicht überwunden. Normal ist dies alles nicht – deswegen ist es auch 2018 eine klare Sache, zum Christopher Street Day auf die Straße zu gehen und für gleiche Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz zu demonstrieren.

Für eine offene Gesellschaft
Hass und Gewalt gegenüber Minderheiten werden wieder salonfähig. Homophobe und transfeindliche Hetze geht Hand in Hand mit dem Hass auf andere Minderheiten durch rechtspopulistische Parteien und religiöse Fundamentalisten und enden bei täglichen gewalttätigen Übergriffen. Allein in Berlin wurden nach Opferhilfe-Berichten 324 Schwule, Lesben und Trans* Menschen im Jahr 2017 beleidigt, körperlich angegriffen oder bedroht. Menschenfeinden wie der „Demo für alle“ geht es darum, Bildungspläne zu verhindern, die auch die gesellschaftliche Vielfalt abbilden. Sie akzeptieren Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit nicht und wollen das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, die eigene Sexualität und die eigene Identität wieder beschneiden. Diese Kräfte rüsten europaweit auf. Sie haben zum Ziel, fortschrittliche Entwicklungen zu bremsen und stattdessen autoritäre und patriarchale Wertevorstellungen wieder salonfähig zu machen. Eine breite Mehrheit der Menschen in Europa will aber in einer Gesellschaft der Vielfalt und Freiheit leben, die unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten mit Respekt begegnet. Daher muss unser Signal an die homophoben und transfeindlichen Hetzer*innen in Europa und darüber hinaus sein: Die Missachtung von Lesben, Schwulen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen gehört nicht zu einem modernen und offenen Staat. Wir zeigen klare Kante: Gegen die Hetzerinnen und Hetzer im Parlament, auf der Straße oder im Netz. Es darf kein Zurück in Nationalismus, völkisches Denken und Ausgrenzung von anders Lebenden oder anders Liebenden geben. Wir verteidigen die offene Gesellschaft, indem wir nach vorne schauen und sie ausbauen wollen: mehr Gleichberechtigung, mehr Akzeptanz, mehr Integration und Teilhabe aller.
Menschenrechte stärken - Geflüchteten Schutz bieten
In über 70 Staaten ist Homosexualität strafbar. In einzelnen Staaten droht sogar die Todesstrafe. Fast die Hälfte der Menschheit lebt in Ländern, in denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTTI) staatlich diskriminiert, brutal verfolgt oder gar umgebracht werden. Und noch weit mehr können sich weder auf staatlichen Schutz noch auf gesellschaftliche Solidarität verlassen, wenn sie Opfer von Hetze, Hass oder Gewalt werden. Diese Schande darf niemanden kalt lassen, sondern muss zu beherztem politischem Handeln führen. Im Juni 2018 haben wir mit einer umfassenden Großen Anfrage an die Bundesregierung die Internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) zum Thema gemacht. Die Bundesregierung will mit Algerien, Marokko und Tunesien drei Länder gesetzlich zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären, die homosexuelle Handlungen strafrechtlich verbieten. Es ist absurd: Erst 2017 hat der Deutsche Bundestag endlich die Rehabilitierung der Menschen beschlossen, die auch nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland durch § 175 StGB kriminalisiert und menschenrechtswidrig strafverfolgt wurden. Ein Jahr später will die Bundesregierung anderen Ländern einen Persilschein ausstellen, die heute noch eine ähnliche Gesetzgebung haben. Das passt überhaupt nicht zusammen. Die Bundesregierung torpediert damit den weltweiten Menschenrechtskampf gegen Kriminalisierung von Homosexualität. Die Androhung von Strafverfolgung bedeutet in den betroffenen Staaten für ganze Bevölkerungsgruppen einen Zwang zur Selbstverleugnung und damit eine eklatante Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es ist ein Leben in steter Unsicherheit. Dies gilt unabhängig von der Anzahl akuter Verurteilungen, weil Phasen relativer Ruhe bei der Strafverfolgung jederzeit in eine Phase massiver Repression umschlagen können. Länder, die Homosexuelle mit Strafen bedrohen und ihre Lebensweise systematisch diskriminieren, sind keine sicheren Staaten. Deutschland muss LSBTTI-Flüchtlingen Schutz gewähren. Das heißt auch menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung. In den geplanten Seehoferschen „Ankerzentren“ besteht erhöhte Gefahr für LSBTTI-Flüchtlinge, dass sie von anderen eingeschüchtert, drangsaliert und bedroht werden. Wir lehnen die „Ankerzentren“ ab.
Für Familienvielfalt
Die Familienkonstellationen in unserem Land sind bunt. Dazu passt kein Familienrecht, das nur Schwarz-Weiß bereithält. Über 30 Prozent aller Familien, in denen minderjährige Kinder leben, sind nichteheliche Familien, Alleinerziehende mit Kind, Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien. Für viele dieser heute selbstverständlichen Familienkonstellationen gibt es keinen klaren Rahmen, der ihre Rechte benennt und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen das Familienrecht weiterentwickeln und an den tatsächlichen Bedürfnissen der vielfältigen Familien ausrichten. Deshalb hat unsere Fraktion einen Gesetzentwurf zur Anpassung abstammungsrechtlichen Regelungen an die Ehe für alle eingebracht. Wird ein Kind in einer heterosexuellen Ehe geboren, sind beide Ehepartner automatisch die Eltern mit allen Rechten und Pflichten. Dabei ist es gleich, ob der Ehemann tatsächlich der biologische Vater ist. Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe kann die Ehefrau der Mutter nur durch eine aufwändige und langwierige Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden. Das ist eine große Belastung für lesbische Mütter und bedeutet für die Kinder eine schlechtere rechtliche Position. Damit alle Kinder, die in einer Ehe hineingeboren werden, von Geburt an zwei gesetzlich in Verantwortung stehende Elternteile bekommen, schlagen wir vor, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter zu erweitern. Über diese Folgeregelung zur Ehe für alle hinaus wollen wir das Abstammungsrecht reformieren und das Institut der Elternschaftsvereinbarung einführen. Diese soll bei einer Samenspende noch vor der Zeugung unterschrieben werden und verbindlich regeln, wer mit der Geburt rechtlicher Vater beziehungsweise Co-Mutter wird.
Für Selbstbestimmung
Dank des Bundesverfassungsgerichts muss der Bundestag bis Ende 2018 das Personenstandsrecht reformieren, indem er die Vielfalt der Geschlechter jenseits Mann und Frau endlich anerkennt. Es muss zukünftig eine dritte Option für einen Geschlechtseintrag neben den Einträgen Mann und Frau geben. Wir streiten dafür seit Langem und werden für eine moderne Lösung kämpfen, die das Selbstbestimmungsrecht aller Menschen in den Mittelpunkt stellt. Beim Transsexuellenrecht fehlt es der schwarz-roten Koalition an Haltung. Seit vielen Jahren verschleppt sie eine dringend notwendige Reform. Das geltende Transsexuellengesetz muss abgeschafft werden. Denn es baut absurde Hürden für die Änderung des Vornamens und der Berichtigung des Geschlechtseintrags auf, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Wir haben in der letzten Legislaturperiode stattdessen ein Selbstbestimmungsgesetz eingebracht, dessen Leitsatz der Respekt vor der geschlechtlichen Identität der Menschen ist. Intersexuelle Menschen, die in der Regel mehrfachen Operationen insbesondere im Säuglings- und Kindesalter unterzogen wurden, berichten, dass sie sich als Opfer von Verstümmelungen sehen. Sie erleben ihre Gefühle, Wut sowie traumatische Erlebnisse noch Jahrzehnte lang und sehr intensiv. Transsexuelle mussten sich bis 2011 einer operativen Angleichung ihrer Genitale unterziehen, damit sie ihre kontrafaktische Geschlechtszuordnung anpassen durften. Das hat das Bundesverfassungsgericht als grundrechtswidrig kassiert. Für dieses staatlich verordnete Unrecht und insbesondere für die Verletzung körperlicher Unversehrtheit verdienen die Opfer von Zwangsbehandlungen eine Entschädigung. Quelle: "DIE GRÜNEN":https://www.gruene-bundestag.de/
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