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> Beschneidung im Islam

Kein kleiner Schnitt

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Die Beschneidung ist eine zentrale religiöse Tradition und nicht nur im Islam fest verankert. Ein Verbot würde den Kindern schaden und unsere multikulturelle Gesellschaft spalten.

The European

Die religiöse Beschneidung von Jungen geht auf eine mehrere Tausend Jahre alte Tradition des religiösen Lebens in vielen Teilen der Erde zurück. Dabei ist diese Praxis nicht auf eine einzelne Religion oder Volksgruppe zu begrenzen. Zumindest können wir diese Praxis in den drei abrahamitischen Religionen Judentum, Christentum und Islam in der einen oder anderen Form wiederfinden. Zudem handelt es sich bei der Beschneidung um eine religiöse Praxis, an der stets festgehalten wurde und die bis in unsere Tage weithin praktiziert wird. Einer der Gründe, die dazu beigetragen haben, dass sich die Beschneidung zu jeder Zeit ihre Präsenz im religiösen Leben der Menschen sicherte, ist der Aspekt, dass sie ein wichtiges Identitätsmerkmal der muslimischen, aber auch des jüdischen Glaubens geworden ist. Die Beschneidung hat einen ähnlichen „Verpflichtungscharakter“ wie das verbindliche religiöse Gebot. Dabei spielt neben der Tatsache, dass es sich um ein wichtiges und etabliertes Identifikationsmittel des Glaubens handelt, auch der gesundheitliche Nutzen eine gewisse Rolle. Die Praxis der Beschneidung ist eindeutig und fest im Islam verankert.

Diskurs ohne Verbotsmentalität nötig
In Anbetracht des Kölner Beschneidungsurteils darf nicht übersehen werden, dass bei einem adäquat durchgeführten Eingriff das Risiko für Komplikationen relativ gering ausfällt. Zudem darf der gesundheitliche Nutzen, der aus der Beschneidung resultiert, ebenfalls nicht vergessen werden. Ein Verbot würde nicht nur in die Religionsfreiheit, sondern auch in die elterliche Sorge eingreifen. Zudem würde ein Verbot der Beschneidungspraxis zwar eine Illegalität begründen, aber dennoch eine geringe praktische Auswirkung haben. Der Eingriff würde entweder im Ausland oder unter schlechteren Umständen im Inland – zum Nachteil der Kinder – vollzogen werden. Ich denke, dass wir in Deutschland eine gute rechtliche Grundlage dafür haben, um mit den verschiedenen religiösen Praktiken – die eine multikulturelle Gesellschaft mit sich bringt – ohne Verbotsmentalität umzugehen. Denn Diskussionen um die „Legitimität“ von (unbedenklichen) religiösen Handlungen haben immer auch einen desintegrativen Charakter, der ganze Volksgruppen zugleich aus der hiesigen Gesellschaft aussondert und die Vielfalt der Identitäten nicht wahrhaben möchte. Aus diesem Grund sind alle Beteiligten – angefangen bei der Politik – in der Pflicht, neben der Beurteilung rechtlicher Bestimmungen auch den Blick für das große Ganze nicht zu verlieren.
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