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> Amerika gegen Standard & Poor's

Klagen, damit sich nichts ändert

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Die US-Regierung klagt gegen die mächtigste Rating-Agentur der Welt, Standard & Poor’s – und untermauert damit nur den Status quo. Deutschland und Europa denken indessen schon weiter.

The European

Die Fünf-Milliarden-Klage der US-Regierung gegen die amerikanische Rating-Agentur Standard & Poor’s löst in Europa Jubel aus. Dass die mächtigste Regierung der Welt Schritte gegen den auf ihrem Boden heimischen globalen Rating-Apparat unternimmt, stößt auf breite Zustimmung. Bei näherer Betrachtung sind aber Zweifel am Veränderungseffekt erlaubt. Es ist im Gegenteil wahrscheinlicher, dass diese Klage dazu führen wird, dass sich am bisherigen System nichts ändert. Dafür gibt es mindestens vier Argumente.

Ausgang in solchen Fällen vorhersehbar
Erstens war Standard & Poor’s die einzige Agentur, die sich am 5. August 2011 traute, die USA im Gefolge des ausufernden Schuldenbergs und der wiederholten Erhöhung des Schuldenlimits von AAA auf AA+ abzuwerten. Bekanntlich sind die USA zwar strukturstärker, aber mit einer Verschuldung von mehr als 100 Prozent des BIP höher verschuldet als die meisten von den US-Agenturen abgewerteten europäischen Länder. Die USA wurden aber zuvor nicht zuletzt aufgrund ihrer politisch-militärischen Hegemonie nie abgewertet. Dass Standard & Poor’s nun angeklagt wird, erscheint vielen als Teil der nicht unüblichen Einschüchterungs- und Rachestrategie der US-Regierung gegen Unternehmen auf ihrem Boden, die ihr schaden. Sie ist deutlich nicht nur an Standard & Poor’s gerichtet, sondern auch an die zwei anderen dominanten US-Agenturen, Fitch Ratings und Moody’s, die durch die bloße Ankündigung der Klage gegen S&P massiv an Börsen- und Unternehmenswert verloren und also „mit gestraft“ wurden – was die US-Regierung natürlich bereits im Vorfeld genau wusste. Die Botschaft der Klage lautet: Amerika ist tabu für Abwertungen. Zweitens wird mit der Klage das eigentliche Zentrum der Probleme, die Vermischung von Interessen der Finanziers der Rating-Agenturen mit deren Vorhersagen, kaum oder gar nicht angegangen. Vor allem die Kriterien der Bewertung, die zu unterschiedlichen Maßstäben gegenüber europäischen und asiatischen Ländern führen, müssten überprüft werden. Das geschieht aber im Rahmen der vorliegenden Klage nicht. Drittens ist die Klage Ausdruck der typischen US-Tradition „kleiner Regierung“, die sich im letzten US-Walhlkampf zwischen Obama und Romney tendenziell eher verstärkt als vermindert hat. Statt einen mittlerweile problematischen Schlüsselbereich wie den Rating-Bereich mit Gesetzen zu regeln, begibt sich die Regierung auf Augenhöhe mit einem Unternehmen und führt einen Prozess gegen es – als gleichberechtigte Partei. Viertens ist der Ausgang in solchen Fällen vorhersehbar: Statt Neuregelung des Bereichs und gesetzlicher Änderung der Praktiken gibt es im wesentlichen nur einen strafenden „Hinweis“ der Regierung, das nächste Mal „besser aufzupassen“. Verfahren wie das nun eröffnete enden fast immer mit einem Vergleich und einer – meist relativ hinnehmbaren – Finanzzahlung, wie zuletzt etwa im Fall BP im Hinblick auf die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko.
Verbindliche Kriterien für Bewertungen
Kritiker befürchten, dass mit der „Klage statt Regelungs-Strategie“ der US-Regierung die globale Macht der Rating-Agenturen nicht angetastet werden soll, weil das letztlich nicht im Interesse Amerikas zu sein scheint. Mit der Klage wird zwar der Eindruck erweckt, die Obama-Regierung würde auf dem Finanzsektor handeln. Doch schon allein die Tatsache, dass sich Obama erst jetzt, in seiner zweiten Amtszeit, ein solches Vorgehen zutraut, ist vielsagend. Insgesamt ist die Klage also eher Ausdruck von Symbolpolitik, nicht von Strukturveränderung seitens der US-Regierung. Dass statt Gesetzesänderungen Klagen erfolgen, zeigt, dass wenig substanzielle Änderung zu erwarten ist. Was die internationale Finanz- und Wirtschaftswelt in der gegenwärtigen Übergangsphase aber in Wirklichkeit statt Klagen braucht, ist eine Neuregelung der internationalen juridischen Grundlagen, Verbindlichkeiten und Folgen der Rating-Tätigkeit. Das schließt den Aufbruch von faktisch bestehenden Monopolen ebenso ein wie eine stärkere Transparenz zwischen den Geschäften derjenigen, die die Rating-Agenturen finanzieren und deren Bewertungstätigkeit. Es erfordert die Einführung neuer Maßstäbe der Notenvergabe, die mehrdimensionaler und an die heutige Zeit angepasst werden müssen. Außerdem sind die Rating-Agenturen heute die einzigen globalen Machtzentren, die alle anderen bewerten und dadurch große Macht über komplexe Entwicklungsprozesse ausüben, aber selbst als Einzige nicht bewertet werden. Es gibt keine klaren Kriterien dafür, was sie wann berichten dürfen, inwiefern ihre Kriterien allgemeingültig normiert sowie global gleich und transparent angewendet werden und was und wo die Bewertungsgrenzen privater Einrichtungen sowie ihr Verhältnis zu ihren künftig voraussichtlich bestehenden halböffentlichen Konkurrenten liegen. All diese Kriterien müssen endlich bestimmt werden, wenn die Schieflage des internationalen Finanzsystems zumindest teilweise korrigiert werden soll.
Obama braucht mehr Mut
Dass in Deutschland und Europa die Erweiterung des Kriterienkatalogs auch mit Blick auf den wirtschaftlichen Gesamterfolg einer Nation aktiv erwogen wird und politisch vor der Verwirklichung steht, ist ermutigend. Die europäische Systementwicklung geht damit viel weiter als jede bloß symbolträchtige Klage der US-Regierung. Dass die USA und Großbritannien bereits angekündigt haben, sich an einer Neuregelung des internationalen Finanzsektors nur eingeschränkt oder wenig zu beteiligen, weil sie Schaden für die Finanzplätze New York und London befürchten, ist kein ermutigendes Zeichen. Aufsehenerregende Spektakel wie Regierungsklagen gegen Private können darüber nicht hinwegtäuschen. Obama braucht in den kommenden Jahren weit mehr Mut, Strukturverbesserungen im internationalen System durchzusetzen, als Klagen gegen Unternehmen zu lancieren, um sie „auf Kurs“ zu bringen.
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