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> Abschaffung der Kirchensteuer

Gott und Geld

Die sogenannte Kirchensteuer ist eine Unverschämtheit. In ihrer deutschen Form muss sie abgeschafft werden. An ihre Stelle müssen flexible Mitgliedsbeiträge treten.

The European

Christus hat die Geldwechsler im Tempel provoziert, als er ihre Tische umstieß und sie als Räuber beschimpfte. Er hat damit bekanntlich den Auslöser für seine Exekution gegeben. Der Herr legte damit den Grundstein aller Kapitalismus-Kritik und steht seitdem Pate gegen jede mögliche Unterdrückung der Nichtbesitzenden durch die Besitzenden. Die Institutionenkritik des Nazareners macht nicht halt vor der Institution, die er selber ins Leben gerufen hat: der katholischen Kirche. Und wieder geht es ums liebe Geld. Ist jemand in voller Gemeinschaft mit dem Tischeumschmeißer, der der heiligen Mutter Kirche den Zehnten verweigert? Nein, sagen die deutschen Bischöfe. Und recht haben sie.

Altbacken und unverschämt
Da hilft es auch nichts, wenn die Profi-Kritisierer von „Wir sind Kirche“ zur Stelle sind und das bischöfliche Verdikt schmähen und dabei ihre Namen tanzen. Denn die Kirche ist nicht nur eine feudale Institution mit Gold und Brokat, sondern auch eine Solidargemeinschaft. Die Abgabe an die Religionsgemeinschaft ist religionswissenschaftlich so eng mit Kultusgemeinschaften verbunden wie die Verehrung eines höchsten Wesens oder eines anderen Seins, das jenseits des Menschen ist. Wer der Kirche den Zehnten, der bei uns Kirchensteuer heißt, verweigert, verhindert, dass diese Religionsgemeinschaft ihren Aufgaben nachkommen kann. Das heißt nicht nur, dass er (oder sie) verhindert, dass sich die Kirche um die Armen kümmern kann, sondern auch, dass sie all das hat, was sie für ihren Kultus und ihre Lebensvollzüge braucht. Es ist dabei egal, ob es sich um einen Dienstmercedes für den Bischof handelt oder um andere Güter, die in der deutschen Neidgesellschaft dem Nachbarn so ungern gegönnt werden. Der Kleriker kann zeitliche Güter wie ein Dienstfahrzeug oder das Pfarrhaus nicht vererben, sondern sie sind der Besitz der Kirche. Das ist für die Vermögensbildung der Glaubensgemeinschaft nicht unerheblich. Klar ist: Wer seine Religion nicht dabei materiell unterstützt, dass sie ihren Selbstvollzügen nachgehen kann, der kann natürlich nicht an diesen Vollzügen partizipieren. Es ist dann auch nicht herzlos, wenn die Kirche die aus ihr Ausgetretenen nicht nach ihrem Ritus beerdigt, sondern konsequent. So weit, so allgemein gültig – nicht nur für die christlichen Kirchen, unabhängig davon, wer wo wie die Abgabe einzieht: Religionsgemeinschaften müssen von ihren Mitgliedern Beiträge erheben, die den Bestand der Gemeinschaft über den Tag hinaus gewährleisten. Nun zum Besonderen: Die Kirchen in Deutschland erheben auf der Einkommens- und Lohnsteuer einen monatlichen von diesen Steuern abhängigen Fixbetrag von ihren eingetragenen Mitgliedern. Geht es noch? Dieses Format ist ebenso altbacken wie unverschämt: Wer ist denn irgendwo Mitglied, lebenslänglich und lässt sich von dem Verein, der Institution, der Partei ein Leben lang ins Portemonnaie schauen und was rausziehen? Die Kirchen müssen selbstverständlich um ihre Einnahmen werben, sie müssen den Kirchenmitgliedern verständlich machen, was sie mit dem Geld machen. Dabei ist es erst einmal unerheblich, ob der Staat aufgrund von vertraglich festgelegten Reparationsleistungen an die Kirchen von seinen Finanzämtern die sogenannte Kirchensteuer einziehen lässt oder nicht. Im Fall Deutschlands ist es aber bei den Einzelbestimmungen zu einer wahrhaft seltsamen Allianz zwischen Thron und Altar gekommen: Gibt es ein Einkommen in dem Haushalt und ist das Ehepaar verschieden konfessionell, wird die Kirchensteuer an beide Kirchen verteilt. So subventionieren gestandene Protestanten die römische Kurie, von der sich ihr Kirchenstifter Martin Luther losgesagt hat. Schön ist auch, dass Konfessionslose für ihren Ehepartner zahlen, sollte der in einer Körperschaft Öffentlichen Rechts religiös organisiert sein. Auch das ist eine seltsame Stilblüte, die in Summe die Schatullen des Tempels füllt.
Überweisung macht keine Christen
Bayern geht in Sachen Kirchensteuer einen Schritt in die richtige Richtung. Dort wird ein Prozent weniger Kirchensteuer erhoben als in den anderen Bundesländern. Dafür werben die Gemeinden, in denen das Kirchenmitglied lebt, per Brief um Spenden in der Höhe des Prozentes: für den Kindergarten vor Ort, für die Sanierung des Glockenstuhls, für eine neue Orgel. In diese Richtung muss es mit der gesamten organisierten Religion in Deutschland gehen. Sie müssen Tickets anbieten: möchte ich im Monat €15, €20, €50, €100 oder mehr an sie zahlen. Ein Abo, auf Jahresbasis nach oben offen, nach unten mit einem Mindestbeitrag von €5,00. Wer in eine existenzielle Not gerät (Scheidung zum Beispiel), kann natürlich Mitglied der Kirche bleiben, denn die Solidargemeinschaft funktioniert ja nicht nur in eine Richtung. Die „Tagesschau“ hat den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, den Erzbischof von Freiburg Robert Zollitsch, in einem O-Ton gebracht, in dem er sinngemäß sagte: Man kann den Ausgetretenen alle Rechte in der Kirche bis zum Zeitpunkt ihres Wiedereintritts nehmen. Um kirchlich beerdigt zu werden, brauche es zumindest ein Zeichen der Reue. Das Einzige, was man nicht nehmen kann, ist die Gnade der Taufe. Es war so geschnitten, dass es danach klingen sollte, als ärgere Zollitsch dieser Umstand. Das hat er sicher so nicht gemeint. Aber die Taufe macht den Menschen zum Christen, nicht die monatliche Überweisung. Der Glaube ist entscheidend, nicht das Geld. Für diese Überzeugung ist Christus am Kreuz gestorben. Das ist der Glaube der Kirche. Den muss sie hier in Deutschland selber als Erste ernst nehmen.
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