Bund und Länder sind um ein vielfaches höher verschuldet als die über 12.000 Kommunen in Deutschland. Schulden werden bei den Kommunen nur viel härter verfolgt, während Bund und Länder sich bisher ohne nennenswerte Sanktionen immer höher verschulden können. Besonders erdrückend ist die Lage in den nordrhein-westfälischen Kommunen. Ein Drittel der Kommunen in NRW müssen so beispielsweise 2010 mit der Nichtgenehmigung ihres Haushalts rechnen und stehen so dauerhaft unter der Kommunalaufsicht des Landes.
Wenn aus Not nicht Tugend sondern Normalität wird
Der Nothaushalt und der strukturell nicht ausgleichbare Haushalt werden damit zum Normalfall. Das Nothaushaltsrecht bewirkt vor allem Stillstand bei den Investitionen und wichtige Entscheidungen werden nur noch in intimen Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht „vorstrukturiert“. Die Öffentlichkeit bekommt darüber nur durch die Verwaltungsführung gefilterte Informationshäppchen. Nothaushaltsrecht ist damit auch Demokratieabbau. Wenn Bund und Länder schon nicht durch eine gerechtere Finanzausstattung für ausgeglichene Kommunalhaushalte sorgen können oder wollen, dann muss zumindest das Nothaushaltsrecht ein Ausnahmefall für besonders verschwenderische Kommunen sein und nicht jeder Kommune automatisch bei Haushaltsdefiziten „aufgebrummt“ werden. Die Kommunen, die Bürger und die Demokratie zahlen für diese einfallslose Politik der Aufsichtsbehörden und Landesregierungen einen sehr hohen Preis! Ist eine Kommune erstmal im Nothaushaltsrecht und sie will nicht die öffentlichen Infrastruktur „zerschlagen“, weil der Haushaltsausgleich sowieso nie mehr erreichbar ist, gibt es nur zwei Strategieoptionen: Regierungsfraktionen können den Haushalt an der Öffentlichkeit vorbei schönen und am Haushalt vorbei Aufgaben realisieren und ansonsten abwarten, wie weit die Kommunalaufsicht sich vorwagen möchte. Der Rat verlangt bei jedem Hinweis der Kommunalaufsicht einfach eine schriftliche Darlegung. Sollten dann tatsächlich ausnahmsweise klare schriftliche Auflagen der Aufsicht zu konkreten Haushaltspositionen oder öffentlichen Einrichtungen vorliegen, ist der Klageweg zu prüfen. Die gerichtliche Niederlage der Aufsicht ist in diesen Fällen zumeist vorprogrammiert und wird sicher dazu führen, dass die Aufsicht noch vorsichtiger mit Einzeleingriffen wird. Man kann zwar nur wenig Neues machen, aber immerhin die vorhandene Infrastruktur konservieren.
Bewährte Strategien
Als Oppositionsfraktion oder Bürgerinitiative gilt eher das Kontrastprogramm: Maximale Öffentlichkeit gegen anvisierte Schließungen oder Privatisierung von Einrichtungen mobilisieren, Bürgerentscheide androhen und auf lange kontroverse parlamentarische Beratungen und Zeitspiel setzen. Das sind alles sicher keine optimalen oder schönen Lösungen, aber diese Strategien haben sich im kommunalen Alltag bewährt. So können auch bei jahrelanger finanzieller Unterausstattung vieler Kommunen durch Land und Bund sowie zur Normalität gewordenen Eingriffen der Kommunalaufsicht zumindest die letzten Reste der „eigentlich“ im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung erhalten werden. *Lars Holtkamps aktuelles Buch ist _Kommunale Haushaltspolitik bei leeren Kassen – Bestandsaufnahme, Konsolidierungsstrategien, Handlungsoptionen_*