Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Gesellschaft & Kultur > Wir brauchen eine Reform des Wahlrechtes

Die Große Koalition scheitert mit ihrer Wahlrechtsreform

!CDU/CSU und SPD haben hartnäckig eine Wahlrechtsreform blockiert, die eine weitere Vergrößerung des Bundestages wirksam verhindern würde. Das jetzt von ihnen beschlossene Gesetz ist ein Armutszeugnis", schreiben die Grünen auf ihrer Webseite.

Deutscher Bundestag in Berlin, Quelle: Shutterstock
Deutscher Bundestag in Berlin, Quelle: Shutterstock

  • "Die Koalition scheitert mit ihrer Wahlrechtsreform, denn das Problem eines zu großen Bundestags wird nicht gelöst. Mit dem wirkungslosen Gesetz von Union und SPD wird der nächste Bundestag voraussichtlich weiter anwachsen. Das bestätigen auch die angehörten Expert*innen im Bundestag.
  • Zusammen mit FDP und Linken haben wir Grüne im Bundestag einen konkreten Vorschlag gemacht, der den Bundestag tatsächlich verkleinern würde: Wir wollen die Anzahl der Wahlkreise reduzieren und das sogenannte „Sitzkontingentverfahren“ abschaffen, weil dieser Rechenschritt die Sitzzahl weiter erhöht.
  • CDU/CSU und SPD vertagen wichtige weitere Reformen wie die Parität und das Wahlalter ab 16 Jahren und verschieben sie in Kommissionen – für die Zeit nach der Wahl 2021. Die Koalition drückt sich um politische Entscheidungen.

Sachverständige bestätigen Kritik

Die Anhörung zur Wahlrechtsreform am 5. Oktober 2020 hat unsere Kritik am Gesetzentwurf von Union und SPD eindeutig bestätigt.

Es hagelte einhellige Kritik von fast allen Sachverständigen. Denn die Scheinreform der Koalition verfehlt komplett das eigentliche Ziel, den Bundestag wirksam zu verkleinern. Laut der Sachverständigen ist es äußerst wahrscheinlich, dass der kommende Bundestag noch größer wird. Es ist völlig unverständlich, warum CDU, CSU und SPD die deutliche Kritik der Sachverständigen ignorieren, und ihren grottenschlechten Entwurf jetzt im Bundestag einfach abschließen. Damit vertun sie die Chance, gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen eine wirksame Wahlrechtsreform auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts auf den Weg zu bringen.

Der Vorschlag der Koalition ist ein großer Bluff

Wir haben nachgerechnet: Auf Grundlage des Gesetzentwurfes von Union und SPD haben wir anhand von Wahlergebnissen und Umfragen berechnet, welchen Effekt der Vorschlag auf die Größe des Bundestages hätte. Unsere Berechnungen untermauern, dass das was uns die Koalition als großen Erfolg verkaufen will, nichts anderes ist als ein großer Bluff.

Nimmt man das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 zur Grundlage, wird die Reform der Koalition gerade mal 23 Mandate gegenüber der aktuellen Größe von 709 Abgeordneten einsparen. Bei einem Bundestagswahlergebnis entsprechend der Umfragen vom 23.01.2020 wird der Bundestag stark anwachsen: auf 798 Mandate. Bei einem Ergebnis nach der Umfrage vom 03.09.2020 wären es immer noch ganze 763 Mandate. Damit haben CDU, CSU und SPD keine echte Wahlrechtsreform beschlossen, denn es ist wahrscheinlich, dass mit diesem Kompromiss der kommende Bundestag sogar weiter anwachsen wird. Dieses Ergebnis als Erfolg zu verkaufen, ist dreiste Augenwischerei.

Bei diesem Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner übersteigen die Nebenwirkungen die eigentlich anvisierte Wirkung. Denn die Union hat zu ihrem eigenen Vorteil ausgehandelt, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Das aber bedeutet, dass das Zweitstimmenergebnis in Zukunft verzerrt im Bundestag widergegeben wird. Union und SPD greifen ins Wahlrecht ein, ohne substanziell etwas zu erreichen.

Eine bessere Reform war möglich

Eine wirksame Wahlrechtsreform für die kommende Bundestagswahl 2021 war realisitisch.

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, damaliger Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP Bundestagsfraktion, und Friedrich Straetmanns, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke, hatten bereits im November 2019 einen Gesetzentwurf zum Wahlrecht vorgestellt, der den Bundestag effektiv verkleinern kann.

Der Unterschied zum Kompromiss der Koalition ist offensichtlich: Das Bundestagswahlergebnis 2017 hätte mit unserer Reform einen Bundestag mit 630 Mandaten bedeutet – also 79 Sitze weniger als der jetzige Bundestag. Die Zielgröße unseres Gesetzentwurfes wäre eingehalten worden. Im Vergleich mit dem Kompromiss der Koalition hätte unser Vorschlag bei den oben genannten Umfragen 149 Sitze (Umfrage 23.01.2020), beziehungsweise 124 Sitze (neueste Umfrage vom 03.09.2020) eingespart. Der Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken hätte das Ziel erreicht: Mit ihm wäre die Größe des Bundestages wirksam begrenzt worden.

 

Reduzierung der Wahlkreise – Vermeidung von Überhangmandaten

Unser Gesetzentwurf ist effektiv. Denn er sieht drei konkrete Maßnahmen vor, mit denen verhindert wird, dass der Bundestag weiter wächst:

  • Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 250
  • Abschaffung des Sitzkontingentverfahren
  • Moderate Erhöhung der Gesamtsitzzahl von 598 auf 630

Weitere wichtige Reformen werden vertagt

Verschoben wurden zudem noch weitere Entscheidungen, die der Bundestag bereits jetzt hätte fällen können. Die Koalition hat beschlossen, dass eine Kommission erst nach der nächsten Bundestagswahl weitere wichtige Reformen beraten soll, wie das Wahlalter mit 16 und die Parität im Wahlrecht.

Eine Kommission, wie wir eine höhere Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten erreichen können, hätte aber bereits jetzt eingesetzt werden müssen. In einer interfraktionellen Arbeitsgruppe wurde bereits der Vorschlag für eine Kommission entwickelt. Diese soll aus Expert*innen und Abgeordneten bestehen. Sie soll Vorschläge für gesetzliche Regelungen sowie weitere Maßnahmen erarbeiten, wie künftig Frauen und Männern paritätisch im Deutschen Bundestag vertreten sein können. Diese interfraktionelle Einigung der Frauen haben wir in den Bundestag eingebracht.

Junge Menschen können und wollen Verantwortung übernehmen mitbestimmen. Es ist deshalb überfällig, dass wir das Wahlalter absenken. Damit sie bereits ab 16 Jahren an Bundestagswahlen teilnehmen können. Die Koalition drückt sich jedoch vor dieser Entscheidung.

Es gibt keinen überzeugenden Grund, weshalb dieses Thema jetzt auf Jahre hinaus in eine Kommission verschoben werden soll."

Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!
Neuen Kommentar schreiben