Der Europäische Gerichtshofs befeuert einen Asyltourismus
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Die konservative Basisbewegung sieht die „europäische Lösung“ für die Asylproblematik durch die aktuelle Rechtsprechung als gescheitert an; Deutschland müsse die Kontrolle und Steuerung von Migration wieder stärker national regeln.

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erschwert von nun an Abschiebungen von Asylbewerbern in andere EU-Länder. Selbst wenn ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hat, soll er nach Ansicht des Gerichts nicht dahin zurückgebracht werden dürfen. Geklagt hatte ein Eritreer, der zunächst in Italien einen Asylantrag stellte und anschließend nach Deutschland weiterzog.
Die WerteUnion sieht hierin einen vollständigen Bruch mit der Idee einer europäischen Lösung für die Asylproblematik, wie sie in den Dublin-Verordnungen ihren Niederschlag findet. Sollte das Urteil Anwendung finden, erhalten Asylbewerber im gesamten Gebiet der EU de facto Freizügigkeit – obwohl sie keine EU-Staatsbürger sind und ebenso wenig über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
Dies stellt aus Sicht der WerteUnion eine eklatante Diskriminierung gegenüber Nicht-EU-Ausländern dar. Schließlich müssten diese erst ein Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen, um Freizügigkeit zu erhalten. Zudem schaffe das Urteil weitere Anreize für den ohnehin schon bestehenden Asyl- und Sozialhilfemissbrauch.
- Simone Baum, stellvertretende Bundesvorsitzende der WerteUnion, erklärt: „Der EuGH befeuert mit seinem Urteil genau das, was Markus Söder vor einiger Zeit vollkommen richtig als ‚Asyltourismus‘ bezeichnet hat. Es liegt doch völlig auf der Hand, dass Asylbewerber aus anderen EU-Ländern vor allem deshalb zu uns wollen, weil wir bessere Sozialleistungen bieten. Deutschland muss Grenzkontrollen durchführen und Einreiseverbote durchsetzen, um solche Asylbewerber aus Nachbarländern sofort wieder zurückzuschicken.“
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