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Gesellschaft & Kultur > Jetzt legt Bodo Ramelow richtig los

Thüringen will Tragen von Corona-Mundschutz bestrafen

Der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow will als erster Länderchef das Tragen des Mundschutzes und einen „mutwilligen Abstand von mehr als einem Meter zum Nächsten“ in der Öffentlichkeit bestrafen. Das "Pardon"-Magazin denkt darüber nach!

25.05.2020, Thüringen, Erfurt: Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, gestikuliert während einer Pressekonferenz zum Gespräch der Landesregierung mit den Evangelischen Kirchen und römisch-katholischen Bistümern im Freistaat Thüringen. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa | Verwendung weltweit
25.05.2020, Thüringen, Erfurt: Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, gestikuliert während einer Pressekonferenz zum Gespräch der Landesregierung mit den Evangelischen Kirchen und römisch-katholischen Bistümern im Freistaat Thüringen. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa | Verwendung weltweit

Das Vorpreschen einzelner Bundesländer bei der Aufhebung der Corona-Schutzvorschriften wird immer rasanter: Zuerst hieß es, Thüringen hebe die meisten Corona-Schutzmaßnahmen auf. Dann erklärte Sachsen, es dem Nachbarland gleichtun zu wollen. Dagegen schoss der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der den Mindestabstand und den Mundschutz als „Mütter als Fragen“ und „unverzichtbar“ bezeichnete. Und jetzt erfuhr „Pardon“ aus ungewöhnlich gut unterrichteten Kreisen: Der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow will als erster Länderchef das Tragen des Mundschutzes und einen „mutwilligen Abstand von mehr als einem Meter zum Nächsten“ in der Öffentlichkeit bestrafen. „Wer sich so ein Ding über Mund und Nase zieht, sieht aus wie Demonstranten aus der Neonazi-Szene, und diese Typen will ich in Thüringen nicht auf der Straße sehen“, soll der Linke-Politiker hinter verschlossenen Türen im Selbstgespräch gesagt haben, wie aus einem Mitschnitt technisch versierter älterer Parteifreunde hervorgeht. Ramelow habe hinzugefügt: „Und das demonstrative Abrücken vom Mitbürger verträgt sich nicht ...

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