Die Abschaffung von §219a ist ein Schritt in die falsche Richtung
Die Werbung für Abtreibung ist in einer wirklich humanen Gesellschaft, die allen ihren Mitbürger Wertschätzung in jeder Lebensphase ausdrücken will, nicht zu rechtfertigen! Die Abschaffung von §219a ist ein Schritt in die falsche Richtung, der den Fokus des Staats auf dem Schutz des ungeborenen Lebens endgültig verlässt. Ein Kommentar von Sylvia Pantel.

Die Ampel startet ihr Regierungshandeln mit der Aufkündigung eines hart errungenen Kompromisses, der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung § 219a StGB. Doch keinesfalls wird dies so, wie von den Regierungsparteien vehement behauptet, vor allem zu mehr Rechtssicherheit bei den Ärzten führen. Denn deren Berufsordnung verbietet bereits eine solche Werbung. Aber mit der Abschaffung des § 219a könnte die Werbung für eine Abtreibung ganz allgemein auf jeder Litfaßsäule und auf Plakatwänden in bester Bahnhofslage ebenso betrieben werden, wie mit allen „Vorzügen“ dieses ärztlichen „Dienstleistungsangebot“ auch ohne jedes Limit im Internet.
Warum hat die neue Regierung als eines ihrer ersten Gesetzesvorhaben überhaupt die Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibung auf ihre Agenda gesetzt?
Das Bundesverfassungsgericht hatte ebenso wie der Europäische Gerichtshof in vielfacher Urteilsfolge bisher entschieden festgestellt, dass die Würde des Menschen bereits im Mutterleib anfängt. Deshalb ist das Recht der Mutter auf Selbstbestimmung über ihren Körper abzuwägen mit dem Recht des Kindes auf Leben. Dennoch ist seit Jahrzehnten In Deutschland der Schwangerschaftsabbruch unter weit gefassten Voraussetzungen bis zur zwölften Woche straffrei und wird auch jährlich rd. 100.00 Mail von Ärzten durchgeführt und überwiegend (zu rund 90 % vom Staat aus Steuergeldern bezahlt. Eine Beendigung der Schwangerschaft ist also nach einer erforderlicher Pflichtberatung rechtlich derzeitig ohnehin in den drei ersten Schwangerschaftsmonaten zulässig, er ist straffrei und größtenteils bereits kostenfrei für die betroffene Frau.
Nach einem sehr langen gesellschaftlichen Findungsprozess ist dieser Kompromiss 1993 beschlossen worden. Diese Fristenlösung geht vielen Abtreibungsbefürwortern und den Regierungsparteien und der Linken aber dennoch immer nicht weit genug und sie fordern die Abschaffung des §218 StGB in Gänze. Das heißt, eine Abtreibung wäre problemlos bis zur Geburt straffrei möglich. Eine unvorstellbare Forderung, die jede Achtung vor dem ungeborenen Kind vermissen lässt und die nicht nur von Bürgern abgelehnt wird, die sich einem christlichen Weltbild verpflichtet fühlen.
Die Abschaffung des §219a StGB ist dabei wohl erst der politische Einstieg, um Abtreibung weiter attraktiv zu machen und vor allem auch völlig zu verharmlosen. Es wird für einen Eingriff geworben, der für die Frauen in vielen Fällen zu sie lebenslang belastenden traumatischen Folgen führt. Darüber hinaus führt die Abschaffung des § 219a StGB dazu, dass die Werbung zum Schwangerschaftsabbruch dann auch durch Dritte unter rein gewerbsmäßigen Gesichtspunkten erfolgen kann.
Information und Hilfe ja! Werbung und Verharmlosung nein!
Das Angebot für eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist das größte Beratungsangebot in Deutschland. Mit über 2000 Beratungsstellen werden die Frauen in ihrer Situation nicht alleine gelassen. Ob beim Frauenarzt, bei den Gesundheitsämtern oder im Internet, es finden sich vielfältige Informations- und Hilfsangebote. Die Aufklärung von Mädchen und Jungen fängt bereits im Sexualkundeunterricht in der Schule an. Zudem übernehmen die Krankenkassen gemäß § 24 SGB V die Kosten für rezeptpflichtige Verhütungsmittel für junge Mädchen - bis zur Vollendung des 22. Lebensjahr.
In einigen Städten gibt es für Frauen mit geringem Einkommen bei Beratungsstellen, wie donum vitae, Pro Familia oder den Gesundheitsämtern die Verhütungsmittel kostenfrei oder zumindest einen Zuschuss für Verhütungsmittel.
Die kurz- wie längerfristig oft erheblichen physischen wie psychischen Belastungen einer schwangeren Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, bleiben sehr häufig verschwiegen, unbeachtet und sind offensichtlichen bei Feministinnen aller Couleur eine Petitesse, selbst dann, wenn Unfruchtbarkeit z.B. die schwere Folge eine Abtreibung sein kann. Selten werden nur öffentlich die hohen Belastungen einer Frau durch Abtreibung thematisiert, meist geht es nur um die Ärzte und die bequeme Erreichbarkeit für diese meist singuläre Erfahrung im Leben einer Frau. Sie so etwa moderne Frauenförderung aus und Geschlechtergerechtigkeit der Zukunft? Abtreibung für die Frau und Spaß für den Mann?
Die Werbung für Abtreibung ist in einer wirklich humanen Gesellschaft, die allen ihren Mitbürger Wertschätzung in jeder Lebensphase ausdrücken will, nicht zu rechtfertigen! Die Abschaffung von §219a ist ein Schritt in die falsche Richtung, der den Fokus des Staats auf dem Schutz des ungeborenen Lebens endgültig verlässt.