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„An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran“

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Die Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann kommentieren die Einstellung des Verfahrens gegen den Künstler mit deutlichen Worten. „Die schwerwiegenden Vorverurteilungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien hatten keine Grundlage.“ Hier ist ihre ausführliche Stellungnahme. Von Christian Scherz und Simon Bergmann

Ermittlungen zu Rammstein-Sänger Till Lindemann wurden eingestellt. Quelle: Shutterstock
Ermittlungen zu Rammstein-Sänger Till Lindemann wurden eingestellt. Quelle: Shutterstock

Nachdem die Nordirin Shelby Lynn in den sozialen Netzwerken behauptet hatte, anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) am 23. Mai 2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein, veröffentlichte die YouTuberin Kayla Shyx nur wenige Tage später, nämlich am 5. Juni 2023, ein YouTube-Video, in dem sie unter Berufung auf Shelby Lynn und angebliche Aussagen weiterer Frauen behauptet hatte, Mädchen seien von Till Lindemann sexuell missbraucht worden, nachdem man ihnen zuvor K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol zugeführt habe. Diese Anschuldigungen wurden von zahlreichen Medien aufgegriffen und fanden weltweit Beachtung.

Unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx sowie nachfolgende Medienberichte hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Till Lindemann bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt waren, sondern ausschließlich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte.

Nach Eingang der Strafanzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein. Ausweislich der Ermittlungsakte wurde unter anderem die YouTuberin Kayla Shyx zu ihren öffentlichen Anschuldigungen befragt.

Mit Verfügung vom 29. August 2023 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Da die Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu.

Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) das von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Auch dort ist ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht mehr gegeben.

Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt. Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von den Anwälten Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten. Gercke kommentiert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens so: „Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens belegt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran."

Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten. Vor diesem Hintergrund werden wir für unseren Mandanten weiterhin zivilrechtlich gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vorgehen.

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