Ich kann das Unbehagen, das eine vollverschleierte Person im öffentlichem Raum auslöst, gut verstehen, denn es ist auch mein Unbehagen. Ich bin nicht in der Lage meinen fragenden Kindern zu erklären, warum diese Frau sich so kleidet. Wegen der Religion? Wegen des Mannes?
Nichts überzeugt mich oder meine Kinder. In der Ablehnung der Burka und vergleichbarer Vollverschleierungen von Frauen sind sich die große Mehrheit der Muslime bei uns mit den Christen und Atheisten einig. Über dieses Unbehagen zu sprechen, hat nicht automatisch mit Islamfeindlichkeit zu tun, sondern mit einer Einstellung gegenüber Frauenrechten. Es hat aber gar nichts mit der inneren Sicherheit zu tun, so wie die Innenminister der Union tun.
Die scheinheilige Moral der CDU
Ich kann nicht erkennen, dass es denen, die von Seiten der Berliner CDU das Thema gerade im dortigen Landtagswahlkampf pushen, vor allem um die Frauen geht. Die Moral bei manchen in der Union ist ohnehin scheinheilig bei dem Thema. Man würde sich wünschen, dass sie die Energie, die sie in dieses Thema stecken auch in die Unterstützung von Lehrern und Erziehern stecken würden, um die ideellen Wurzeln des Islamismus zu bekämpfen und dabei auch ein klares Wort an Saudi-Arabien richten, der Heimat des besonders fundamentalistischen Wahabismus. Wer zu Waffen nach Saudi-Arabien und zu Menschenrechtsverletzungen dort schweigt, ist hier nicht glaubwürdig, wenn er hier große Reden über Frauenrechte schwingt.
In öffentlichen Behörden ist die Verhüllung grundsätzlich zu untersagen
Ich kenne bislang keine überzeugende Argumentation, um ein allgemeines Verbot, was de facto eine staatliche Kleidervorschrift im öffentlichen Raum wäre, verfassungsgemäß zu begründen. Es ist aber in Teilbereichen wie in Schulen, Gerichten oder öffentlichen Behörden begründbar. Dort ist es aus meiner Sicht auch sinnvoll, insofern es nicht ohnehin schon gesetzlich geregelt ist, dass die Verhüllung des Gesichts – gleich in welcher Form – grundsätzlich untersagt ist.
Die Vollverschleierung ist menschenunwürdig
Die Verfassungsmäßigkeit ist im Rechtsstaat entscheidend und nicht die Frage, ob man sich daran stört. Es gehört zu unserer freiheitlichen Demokratie dazu, auch Zumutungen auszuhalten, solange dadurch nicht die Grundrechte anderer eingeschränkt werden. Nichtsdestotrotz können wir aber auch eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum zum Thema machen, kritisieren und dort wo gesetzlich möglich verhindern. Für mich bleibt die Vollverschleierung und insbesondere die Idee dahinter menschenunwürdig.