Das Internet baut unsere Aufmerksamkeit nur auf, um sie dann zu zerstreuen. Nicholas Carr

In den Armen der Dealer

Die Bilanz der deutschen Drogenpolitik ist verheerend: 282.419 Straftaten im Zusammenhang mit harten Drogen, über 1.000 Drogentote pro Jahr. Die Regierung muss umlenken und endlich neue Konzepte entwickeln. Eine Enquete-Kommission wäre ein Anfang.

Die deutsche Drogenpolitik kriminalisiert Kranke, anstatt ihnen zu helfen. Sie treibt Konsumenten weicher Drogen in die Arme von Dealern, die ihnen den Zugang zu harten Drogen erst ermöglichen. Sie drängt Süchtige ins gesellschaftliche Abseits und befördert so ein bedrohliches Ausmaß an Beschaffungskriminalität.

Die deutsche Drogenpolitik propagiert ein heuchlerisches Abstinenzideal. Zeitgleich akzeptiert sie die hochschädlichen Drogen Alkohol und Nikotin als selbstverständlichen Teil unseres Alltags.

Beschneidung der Entscheidungsfreiheit

Die deutsche Drogenpolitik verurteilt jegliche Form des illegalen Drogenkonsums. Damit missachtet sie das Bild der frei verantwortlichen Persönlichkeit. Sie beschneidet auch denjenigen Drogenkonsumenten in seiner Entscheidungsfreiheit, der die Rechte Dritter nicht verletzt. So ist nicht erkennbar, wie ein vor dem Fernseher rauchender Gelegenheitskiffer andere schädigen kann.

Der Staat droht jedem Konsumenten mit der nachträglichen Kriminalisierung seines Handelns. Damit begegnet er der Drogenproblematik vom falschen Ende her. Das Strafrecht ist das härteste Mittel der staatlichen Sozialkontrolle. Anstatt es in der Drogenpolitik als letztmögliches Mittel zu verwenden, wird es zur Lösung des Problems als erstes Mittel angesetzt.

Transparenz, Aufklärung und Hilfe sollten die Gebote der Drogenpolitik sein. Stattdessen drängen wir den gesellschaftlichen Drogenkonsum ins dunkle Abseits der Illegalität ab. Dieser Weg ist gescheitert.

Die Bilanz der Drogenpolitik ist verheerend. Die Kriminalisierung des Drogenkonsums hat weder Angebot noch Nachfrage grundlegend verändert. Die ausgegebenen Drogenmilliarden fließen an internationale Drogenkartelle, die ganze Länder destabilisieren. Die Kriminalisierung auch weicher Drogen befördert nicht nur die Bildung verbrecherisch arbeitender Hehlerstrukturen. Sie treibt Haschischkonsumenten zudem in die Arme von Dealern, die Interesse am Verkauf harter Drogen haben. Diese Dealer verkaufen schwarze Ware, deren Qualität unkontrolliert ist. Auch dies führt zu mehr als 1.000 Drogentoten jährlich in Deutschland.

Der Staat muss sich nicht nur mit den von ihm indirekt geförderten Dealerstrukturen auseinandersetzen. Er hat auch mit Beschaffungskriminalität und ihren Folgen zu kämpfen. Laut der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes gingen im Jahr 2008 282.419 Straftaten auf Konsumenten harter Drogen zurück. Zudem trägt die Allgemeinheit die Folgekosten mangelnder Prävention für die Sozialsysteme.

Die generelle Verdammung von Drogen ist kontraproduktiv

Wir müssen also umlenken. Eine neue Drogenpolitik ist jedoch erst möglich, wenn die Allgemeinheit bereit für Veränderung ist. Die generelle Verdammung jedweder Droge ist kontraproduktiv. So nehmen wir uns auch die Möglichkeit, den medizinischen Nutzen mancher Drogen wie Heroin oder Haschisch als hochwirksames Schmerzmittel zu nutzen. Ihre Wirkung kann bei richtiger, von Experten beaufsichtigter Anwendung von hohem Wert bei vielen Krankheiten sein.

Bei sachlicher Betrachtung spricht viel für ein grundlegendes Umlenken in der Drogenpolitik. Die Zeit dafür ist reif. Durchdachte, detaillierte Konzepte hierzu liegen jedoch noch nicht vor. Es liegt nun in den Händen der Bundesregierung und der im Bundestag vertretenen Parteien, Vorschläge entwickeln zu lassen. Der Bundestag sollte deshalb zeitnah eine Enquete-Kommission einberufen, die eine umfassende Analyse der gegenwärtigen Drogenpolitik vornimmt und Reformvorschläge erarbeitet.

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    lukasz – 03.06.2010 - 22:17

    bis jetzt gute meinungen in der debatte hier, aber jeweils keine überraschungen. interessant wären mal ‘konsvervative’ mit unerwarteter meinung. auch interessanz wäre jemand, der seine meinung mit studien und verweisen etwas unterlegt. gibbets da keinen verband oder so wo jemand sitzt der so was kann?

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    Hans Cousto – 04.06.2010 - 00:38

    Prinzipiell stimme ich der Ansicht des Autors Wolfgang Nešković voll und ganz zu, jedoch scheint mir bei dem Satz “die deutsche Drogenpolitik verurteilt jegliche Form des illegalen Drogenkonsums” eine Ergänzung angebracht zu sein, da der Drogenkonsum in Deutschland nicht illegal ist. In der Schweiz ist im Gegensatz zu Deutschland auch der Konsum von Drogen illegal, also der Satz “die schweizer Drogenpolitik verurteilt jegliche Form des illegalen Drogenkonsums” wäre an dieser Stelle nicht zu beanstanden.

    In Deutschland gibt es keinen “unbefugten” Verbrauch von Drogen. Ein solcher “unbefugter” Verbrauch wäre nur dann gegeben, wenn sich das Unbefugtsein des Drogenkonsums aus einer Norm ergäbe. Eine solche das Unbefugtsein anordnende Verbotsnorm befindet sich nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Es enthält weder ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für den Konsum respektive für den Verbrauch noch Bestimmungen, die bestimmte Arten von Konsum respektive Verbrauch als unbefugt definieren, auch nicht in der Weise, dass sie für strafbar, ordnungswidrig oder sonst wie rechtswidrig erklärt würden.

    Der Konsum respektive der Verbrauch von Betäubungsmitteln als solcher ist unbestrittenermaßen unter keinen Umständen strafbar oder auch nur ordnungswidrig: Die §§ 29 ff. BtMG stellen u.a. – soweit es jeweils unerlaubt erfolgt – den Anbau, das Herstellen, das Handeltreiben, das Ausführen, das Veräußern, das Inverkehrbringen, das Verschreiben oder Verabreichen unter Strafe. Soweit es den Konsumenten von Drogen als Adressaten der Straftatbestände betrifft, sind §§ 29 ff. BtMG insbesondere der – unerlaubte – Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln mit Strafe bedroht. Auch die zahlreichen Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 32 BtMG erfassen keinen Verbrauchstatbestand.

    Darüber hinaus fehlt es, was noch wichtiger ist, auch an jedweder Regelung, die besagen würde, dass und wann der Verbrauch von Betäubungsmitteln durch die verbrauchende Person unbefugt ist. Schließlich sei hinzugefügt, dass sich auch aus sonstigem Recht eine derartige Nichtbefugnisnorm, die sich konkret auf den Verbrauch von Betäubungsmitteln bezieht, nicht entnehmen lässt. Der Drogenkonsument kann also in Ermangelung einer strafrechtlichen Bestimmung über das Rechtswidrige des Konsums für den eigentlichen Vorgang des Konsums die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) für sich in Anspruch nehmen. Auch das Bundesverfassungsgericht prüft Fragen der Strafbarkeit des Drogenkonsums anhand von Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 90, 145, 171 ff.). Die Begrenzung der Handlungsfreiheit bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung. Der Konsum respektive der Verbrauch von Drogen ist gesetzlich nicht beschränkt worden und erfolgt nach gegenwärtigem Recht ohne Verstoß gegen Rechtsnormen.

  • Theeuropean-placeholder
    Julio Caesar – 04.06.2010 - 13:23

    Ich stimme ganz zu. Ich rauche keine Zigarreten und trinke kein Alkohol, jedoch bin ich ein Gelegenheitskiffer und fühle mich sehr unwohl immer mit verschiedenen Dealers handeln zu müssen, da der Verkauf und Besitz von Grass in Deutschland total verboten und strafbar ist. Ich bezahle meine Steuer, habe eine Gute Arbeit und kämpfe dafür dass eines Tages so eine Hexenverfolgung der neuen Zeit zu Ende kommt.

  • Theeuropean-placeholder
    Hannes Schrader – 04.06.2010 - 14:39

    “Die Kriminalisierung auch weicher Drogen befördert nicht nur die Bildung verbrecherisch arbeitender Hehlerstrukturen. Sie treibt Haschischkonsumenten zudem in die Arme von Dealern, die Interesse am Verkauf harter Drogen haben. Diese Dealer verkaufen schwarze Ware, deren Qualität unkontrolliert ist. Auch dies führt zu mehr als 1.000 Drogentoten jährlich in Deutschland.”

    Das ist doch zynisch. Wenn die Legalisierung aller Drogen vorangetrieben würde, böte sich das gleiche Problem, nur begründet auf dem Pfeiler der Legalität. Jeder wirtschaftlich Handelnde hat ein Interesse an mehr Gewinn und dass dieser mit dem Preis der Produktes steigt ist ebenso logisch. Dass das in bestimmten Fällen pervers ist, sollte jedem klar sein.

    Weiterhin wird hier äußerst bigott argumentiert. Man bedient sich Argumente von in Drogenkriegen umgekommenen Menschen, von Drogenkriegen in Mexiko und Drogenkartellen in Kolumbien. UNd dann verbindet man diese mit der Legalisierung von Haschisch. In Mexiko sterben schließlich nicht täglich Menschen in Straßenkämpfen wegen ihrer zwei Haschischpflanzen im Garten, sondern wegen Kriegen um Kokain. Genauso wird in Kolumbien Kokain hergestellt, da werden keine riesigen Cannabisfelder von brutalen Kartellen geschützt.

    Weiterhin wird hier von der Freiheit des Individuums argumentiert. “Ich kann mit meinem Körper machen was ich will!” – sicherlich, nur wer trägt die Kosten für jemanden, der heroinabhängig wird und seinen Konsum nicht bezahlen kann? Wer kommt für die Opfer gepanschter Drogen auf (diese werden sicherlich eher mehr werden, der Preiskampf macht vor der Legalität keinen Halt)? Die Gemeinschaft.

    Die Forderung nach Drogenlegalisierung ist immer die Forderung nach der Legalisierung jeglicher Drogen. Und das kann, in Anbetracht der Folgen von Kokain & Heroin, ein Staat nicht ernsthaft wollen.

  • Avatar
    Hans Cousto – 04.06.2010 - 14:50

    Grundsatzerklärung – drogenpolitisches Manifest

    Bei genauer Betrachtung der Gegebenheiten ist festzustellen, dass immer mehr Menschen durch die wachsenden Auswirkungen des illegalen Drogenhandels sowie der Politik, welche diesen zu kontrollieren versucht, beunruhigt sind. Die globale Entwicklung zeigt, dass der von der von den Vereinten Nationen eingeschlagene Weg zur Drogenkontrolle gescheitert ist. Die Vereinten Nationen sind aufgerufen, folgende Überlegungen und die daraus abgeleiteten Vorschläge in Erwägung zu ziehen.

    Es wird festgestellt:

    dass in den meisten Ländern versucht wird, die internationalen UNO-Drogenkonventionen von 1961, 1971 und 1988 zur Drogenkontrolle voll anzuwenden;

    dass diese Versuche sich als erfolglos erwiesen haben, was das Unterbinden des illegalen Drogenhandels betrifft;
    dass diese Versuche nicht selten zu einer Zunahme des Drogenhandels führen;
    dass diese Versuche schädliche und kontraproduktive Auswirkungen haben;
    dass die schwächsten Glieder der Drogenhandelskette (die Drogenkonsumenten, Kleinkuriere und die ländliche Bevölkerung in Zonen mit illegalen Anpflanzungen) unverhältnismäßig stark unter den negativen Konsequenzen von Drogenkontrollmaßnahmen zu leiden haben.

    Unter den negativen Konsequenzen sind zu erwähnen:

    Verletzung der grundlegenden Menschenrechte der schwächsten Glieder der Drogenhandelskette (ökonomische, politische, kulturelle Rechte und das Recht auf Gesundheit);
    Manipulation von Informationen durch Organisationen der Vereinten Nationen wie die Weltgesundheitsorganisation, die durch einzelne Mitglieder hierzu genötigt wurde;
    Verletzung der nationalen Souveränität von Vertragsländern der UNO-Konventionen und ganz speziell der sogenannten drogenproduzierenden Länder;
    Zerrüttung des Rechtsstaates durch die Zunahme von Willkür und Korruption und durch die Schaffung von nationalen und internationalen Kontrollorganen, welche der demokratischen Kontrolle entrinnen;
    Das Verschwenden von Geldern für die Repression. Diese Gelder würden besser eingesetzt für zweckmäßige Aufklärungs-, Präventions-, Schadenminimierungs- und Therapie­programme.

    Aus diesem Grund sind diese Drogenkontrollmaßnahmen als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.

    Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren. Deshalb wird hier den Regierungen der Welt vorgeschlagen, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, das Politikfeld »Drogenkontrolle« respektive »Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen« der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen.

    Quelle:
    http://www.drogenkult.net/?file=text013

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