Präsident Obama hat sich getraut. Er hat sich klar für die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare ausgesprochen – und dies, obwohl die Wahlen bevorstehen und diese nicht in New York und Los Angeles gewonnen werden. Auch Präsident Hollande hat in Frankreich die Öffnung der Ehe angekündigt und selbst der konservative Premier Cameron hat in Großbritannien bekannt: „Ich unterstütze die Öffnung der Ehe nicht, obwohl ich ein Konservativer bin, sondern ich unterstütze sie, weil ich ein Konservativer bin.“
Erzwungenes Coming-out
Deutschland dagegen tritt auf der Stelle. War die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 unter Rot-Grün noch mutiges Neuland, so sind mittlerweile die Mehrzahl der westeuropäischen Staaten an uns vorbeigezogen. Auch in Südafrika oder Argentinien können lesbische und schwule Paare heiraten. Bei uns dagegen blockiert die CDU jeden Fortschritt. Einzig dem Bundesverfassungsgericht musste die schwarz-gelbe Koalition sich zuletzt beugen, als das Gericht die Gleichstellung im Beamten- und Erbschaftsrecht forderte. Die Gleichstellung bei der Einkommensteuer dagegen wurde auf die lange Bank geschoben – obwohl die FDP diese in den Koalitionsvertrag geschrieben hatte. Insgesamt gibt es noch über hundert Gesetze, bei denen homosexuelle Paare benachteiligt werden.
Die Öffnung der Ehe beseitigt alle diese Diskriminierungen auf einen Schlag. Die Mehrheit dafür ist eigentlich längst gegeben. In einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung sagten 60 Prozent der über 1.000 Befragten, dass es „eine gute Sache“ sei, wenn „zwei Frauen oder zwei Männer heiraten“. Die Menschen unterscheiden nicht zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und der Ehe – man spricht ohnehin bei beiden vom „Heiraten“. Die Menschen in Deutschland wissen, dass gleiche Liebe und gleiche Verantwortung füreinander auch gleiche Rechte verdienen.
Aber auch darüber hinaus gibt es gute Gründe, die Öffnung der Ehe als verfassungsrechtlich zulässig und sogar geboten anzusehen. Schließlich ist es fragwürdig, ob es mit Art. 2 Grundgesetz, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar ist, wenn schwule und lesbische Paare gegenüber Dritten stets zu einem Coming-out gezwungen sind, wenn sie ihre Rechte aus der Eingetragenen Lebenspartnerschaft geltend machen wollen. Angesichts der Praxis beispielsweise katholischer Träger, Eingetragenen Lebenspartnern zu kündigen, aber auch der anhaltenden gesellschaftlichen Diskriminierung, kann dieses Zwangsouting ein unüberwindliches Hemmnis für heiratswillige Paare darstellen. Auch im Ausland kann dies zu Nachteilen führen.
Gut für den Zusammenhalt der Gesellschaft
Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 die Öffnung der Ehe noch verweigert mit dem Argument, es gäbe keine Hinweise auf ein verändertes Verständnis der Ehe. Nun hat es diese Grundlagen selbst geschaffen. In einem Beschluss zum Transsexuellengesetz im Jahr 2008 hat das Gericht erstmals Ehen ermöglicht, die aus zwei Angehörigen desselben Geschlechtes bestehen. Es existieren also bereits heute mit dem Segen des höchsten Gerichtes eine kleine Zahl von Ehen gleichgeschlechtlicher Paaren. Die internationale Rechtsentwicklung und die Einstellung der Bevölkerung ergänzen diesen grundsätzlichen Wandel.
Der britische Premier Cameron hat recht: Die Öffnung der Ehe ist ein konservatives Anliegen. Lebenslange Verantwortung für den Partner in guten, wie in schlechten Zeiten – das ist das Versprechen der Ehe. Ob in hetero- oder homosexuellen Beziehungen, diese Werte festigen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und sind gut für uns alle. Vielleicht kommt ja bald der Tag, an dem auch Angela Merkel und ihre konservativen Freunde in der CDU so erkennen: „It’s okay to marry gay.“
Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Alexander Vogt, Jan-Marco Luczak, Bernd Ostermayer.


















