In den Finanzpalästen gibt es mehr Nieten als in den Losen der Jahrmarktbuden. Franz Müntefering

Der schmale Grat

„Bild“ ist nicht der Quotenrenner unter den Beschwerden beim Deutschen Presserat. Oft überschreitet „Bild“ ganz bewusst die Linie des Erlaubten. Presserat und „Bild“ stehen deshalb in einer ständigen, durchaus konstruktiven Diskussion.

In der Statistik des Deutschen Presserats ist „Bild“ natürlich eine Größe. Schon allein wegen ihrer unerhört hohen Auflage. Drei Millionen Exemplare täglich und noch viele Leser mehr, schaffen eine breite Angriffsfläche.

„Quotenrenner“ in der Beschwerdestatistik des Presserats sind allerdings die regionalen Tageszeitungen – auch weil sie es, übers Land verteilt, auf eine hohe Auflagensumme bringen. Aber sie müssen sich im Gegensatz zu Bild nicht täglich neu vermarkten. Wenn ihr Aufmacherthema an einem Tag vielleicht blass oder gar langweilig ist, wird sich das nicht in den Verkaufszahlen niederschlagen.

Ganz bewusst die Linie überschreiten

Boulevard ist das Geschäft mit Emotionen – also die Menschen mit Sensationen zu schocken, mit menschlichen Schicksalsgeschichten zu rühren, mit Skandalen aufzurütteln, mit intimen Details aus Promi-Leben zu unterhalten, die großen und kleinen Dramen der weiten Welt oder auch der kleinen Welt vor der Haustüre zu erzählen ist immer ein Grenzgang zwischen ethisch und rechtlich Zulässigem und dem Verstoß. Die Grenze ist schnell überschritten. Immer wieder unterlaufen auch den Profis der „Bild“ unabsichtlich Fehler. Aber immer wieder überschreiten sie die Linie auch ganz bewusst.

Die Beschwerden, mit denen sich der Presserat beschäftigen muss, drehen sich um die unterschiedlichsten Problemfelder. Schleichwerbung ist eines davon, Sensationsberichterstattung ein weiteres. In den allermeisten Fällen aber handelt es sich um Verstöße gegen die Ziffer 8 im Pressekodex, die sich mit den Persönlichkeitsrechten befasst, und Ziffer 13, die bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vor Vorverurteilung warnt. Strittig ist dabei oft die Frage, ob eine Person, allein weil sie Opfer eines Unfalls oder Mordes war, bereits eine Persönlichkeit von zeitgeschichtlichem Rang geworden ist. Ob ein Unfall oder Verbrechen, das vor einer Handvoll Zeugen passiert, bereits unter den Augen der Öffentlichkeit geschehen ist. Oder ob blutige Fotos von Unglücksfällen oder aus Kriegsgemetzeln bloße Sensationsberichterstattung sind oder aber Dokumente der Zeitgeschichte und vom öffentlichen Interesse gedeckt. Von Fall zu Fall argumentieren die Verlagsjuristen von „Bild“ – und von Fall zu Fall entscheidet der Presserat.

„Bild“ darf diesen Entführer nicht mehr zeigen

Bei der Juni-Sitzung 2012 beispielsweise wurde „Bild online“ gerügt, weil die Redaktion identifizierend über einen Mordfall berichtete. Ein Foto des Mordopfers wurde gezeigt, sein Vorname und der gekürzte Nachname genannt, zudem erfuhren die Leser sein Alter, seinen Geburtsort und seinen früheren Wohnort. Das waren nach Ansicht des Beschwerdeausschusses alles Informationen, die für das Verständnis des Tathergangs unerheblich waren. Auch ein früherer Fahndungsaufruf war für die Fotoveröffentlichung nicht mehr von Belang.

Im Falle einer Kindesentführung beispielsweise hatte „Bild“ eine Reihe identifizierender Details zum mutmaßlichen Täter in der ersten Veröffentlichung genannt, ihn zudem bereits als Täter identifiziert. Der Presserat hat ihr dafür eine nicht öffentliche Rüge ausgesprochen, damit der Sachverhalt nicht noch einmal Gegenstand der Erörterung wurde. Als der mutmaßliche Kindesentführer schließlich vor Gericht stand, veröffentlichte „Bild“ sein Foto, groß, mit einem roten Pfeil versehen, und schrieb dazu: „Bild“ darf diesen Entführer nicht mehr zeigen.

Wegen dieses und einiger anderer Fälle steht der Presserat derzeit in intensiver Diskussion mit „Bild“. Auch wenn die Auffassungen in Einzelfällen nicht zur Deckung gebracht werden können, der Austausch ist in der Regel durchaus konstruktiv zu bewerten.

Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Wolfgang Donsbach, Bernd Blöbaum, Gregor Gysi.

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