Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Präimplantationsdiagnostik gesetzlich neu geregelt werden muss. Ziel unseres Gesetzesentwurfs ist es, Paaren, die einen bislang unerfüllten Kinderwunsch haben, eine Hilfe geben zu können. Wenn es in einer Familie bereits genetisch bedingte Krankheiten gibt, bleiben dem Paar bislang oft nur schlechte Alternativen. Entweder der Verzicht auf ein Kind oder die Einpflanzung eines Embryos, der nicht auf Erbkrankheiten untersucht wurde – mit der möglichen Konsequenz einer späteren Abtreibung –, oder der Weg ins Ausland. Hier kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Hilfe sein.
Präimplantationsdiagnostik ist ein Verfahren, das schon vor Jahrzehnten entwickelt wurde. Mit ihr wird ermöglicht, im Rahmen der künstlichen Befruchtung bereits vor der Einpflanzung eines Embryos in den Mutterleib zu untersuchen, ob der Embryo möglicherweise schwere Schädigungen hat, die dazu führen könnten, dass das Baby tot geboren wird oder nicht lebensfähig ist. In anderen Ländern ist die PID z. T. seit vielen Jahren zugelassen. Darunter sind auch katholisch-konservative Länder wie Polen oder Spanien.
PID ist nicht strafbar
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur PID bestätigt die Position, die die FDP seit mehr als zehn Jahren vertritt. PID ist nicht strafbar und verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Der BGH hat auch auf den Widerspruch zwischen der Zulässigkeit der Pränataldiagnostik (PND) und dem bisherigen Verbot der PID hingewiesen. Eine Abtreibung nach PND ist für die Frau körperlich und seelisch eine erheblich größere Belastung als ein Verwerfen eines genetisch belasteten Embryos in der Petrischale. Deshalb ist nicht verständlich, warum die PND erlaubt, die PID aber verboten sein soll.
Nachdem die Justiz ihr Urteil gefällt hat, ist nun die Politik am Zug. Natürlich gilt das Primat der Politik und in dieser ethisch sensiblen Frage sogar in einer ganz individuellen Weise. Jeder Abgeordnete soll sich – so ist es vereinbart – ganz ohne den sogenannten Fraktionszwang eine Meinung zur PID bilden können.
Es geht nicht um Designerbabys
Wir, die Befürworter einer begrenzten Zulassung, wollen keine Designerbabys mit Wahl der Haar- und Augenfarbe. Die Abtötung eines Embryos ist nur zu rechtfertigen bei schweren Krankheiten, die das Leben des Kindes und/oder der Mutter gefährden oder zu einer untragbaren Belastung machen. Nach meiner Auffassung sollte eine ärztliche Ethikkommission darüber befinden, ob bei einem Paar, das einen Kinderwunsch hat, Indikationen für eine Erbkrankheit vorliegen. PID verringert die Gefahren für die Frau, die bei einer Abtreibung eines geschädigten Embryos entstehen würden. PID bietet die Chance, dass mehr Kinder nach künstlichen Befruchtungen lebend zur Welt kommen. Eine begrenzte Zulassung der PID bedeutet keinen ethischen Dammbruch, da es um wenige Hundert Paare im Jahr geht. In den nächsten Wochen werden sich Gruppen aus allen Fraktionen zusammenfinden und Vorschläge vorlegen, die wir dann sehr verantwortungsbewusst im Parlament diskutieren werden.
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