Der abendländische Mensch hielt sein eigenes Entstehen für etwas Besonderes. Die Mechanismen der Menschwerdung rangen ihm Bewunderung ab. Das ist vorbei: Aus dem Wunder Mensch wird das Projekt Embryo.
Die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik macht es möglich, dass künstlich gezeugte Kinder gar nicht erst ausgetragen werden, wenn die Embryonen Krankheiten oder Gendefekte aufweisen. Die Bedenken wiegen schwer. Besonders die Möglichkeit einer eugenischen Auslese der Besten beunruhigt die Kritiker.
Das Urteil zur Präimplantationsdiagnostik ist kein Sieg der Freiheit und kein Zeichen von Liberalität. Es beschädigt vielmehr die Grundlage aller republikanischen Freiheit, die Gattungssolidarität.
Als Argument gegen die Präimplantationsdiagnostik wird immer wieder ins Feld geführt, dass die Auswahl gesunder Embryos einer eugenischen Selektion gleichkommt. Dabei ermöglicht die PID, dass nachteilige Gene ohne Krankheitsausbruch von Generation zu Generation weitergegeben werden können.
Im Gesetzbuch ist festgelegt, dass ein Embryo nur zu dem Zwecke, eine Schwangerschaft herbeizuführen, künstlich erzeugt werden darf. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik ist dieser Text nun ad absurdum geführt.
Vorm “Designer-Baby” haben alle Angst, aber ist das nun ein Unterschied, ob vor oder nach der Geburt optimiert wird?
Der BGH hat bestätigt, was die FDP seit mehr als zehn Jahren für richtig hält: PID-Verfahren sind nicht strafbar. Es geht dabei nicht um Designerbabys, denn die Abtötung eines Embryos darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Unter welchen, soll eine Ethikkommission bestimmen.
Existenzielle Fragen wie die PID bedürfen einer gesetzlichen Regelung. Hierbei kommt es jedoch nicht nur auf die Einhaltung der Rechtsnormen an, sondern es sind vor allem subjektive Bewertungen gefragt. Zu diesem Zweck bräuchten wir Menschen, die ihre Entscheidungsorientierung aus den verschiedensten Quellen beziehen und sich ihrer Verantwortung für das Wohl der Allgemeinheit bewusst sind.
Die fehlende rechtliche Regelung für die Anwendung der PID signalisiert, dass es sich hierbei nicht um eine gesellschaftliche Frage handelt. Das negative Werturteil der PID über Menschen mit Behinderungen wird somit ausgeblendet. Anstatt einer Zulassung der PID sollten die Unterstützungsleistungen für Familien mit behinderten Kindern konkret verbessert werden.
Gewichtige Gründe sprechen gegen eine Zulassung der PID. Sie eignet sich nicht für eine individualisierte Sicht auf einzelne Paare, sondern degradiert Embryonen zu Körpermaterial. Die Ethik in der Medizin muss wieder ernst genommen werden und das ärztliche Handeln darauf verpflichten, Gesundheit zu schützen und zwischen dem Nutzen und den Risiken einer Behandlung abzuwägen.