Der abendländische Mensch hielt sein eigenes Entstehen für etwas Besonderes. Die Mechanismen der Menschwerdung rangen ihm Bewunderung ab. Das ist vorbei: Aus dem Wunder Mensch wird das Projekt Embryo.
Die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik macht es möglich, dass künstlich gezeugte Kinder gar nicht erst ausgetragen werden, wenn die Embryonen Krankheiten oder Gendefekte aufweisen. Die Bedenken wiegen schwer. Besonders die Möglichkeit einer eugenischen Auslese der Besten beunruhigt die Kritiker.
Im Gesetzbuch ist festgelegt, dass ein Embryo nur zu dem Zwecke, eine Schwangerschaft herbeizuführen, künstlich erzeugt werden darf. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik ist dieser Text nun ad absurdum geführt.
Gewichtige Gründe sprechen gegen eine Zulassung der PID. Sie eignet sich nicht für eine individualisierte Sicht auf einzelne Paare, sondern degradiert Embryonen zu Körpermaterial. Die Ethik in der Medizin muss wieder ernst genommen werden und das ärztliche Handeln darauf verpflichten, Gesundheit zu schützen und zwischen dem Nutzen und den Risiken einer Behandlung abzuwägen.
Die PID-Zulassung durch den Bundestag ist eine wichtige und richtige Entscheidung. Es geht um einen guten und gleichberechtigten Start ins Leben; daran ist nichts verwerflich. Wir müssen Kranke und Behinderte wo immer wir können unterstützen, am Einsatz gegen Behinderungen ist hingegen nichts Verwerfliches festzustellen.