Im Gesetzbuch ist festgelegt, dass ein Embryo nur zu dem Zwecke, eine Schwangerschaft herbeizuführen, künstlich erzeugt werden darf. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik ist dieser Text nun ad absurdum geführt.
Der BGH hat bestätigt, was die FDP seit mehr als zehn Jahren für richtig hält: PID-Verfahren sind nicht strafbar. Es geht dabei nicht um Designerbabys, denn die Abtötung eines Embryos darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Unter welchen, soll eine Ethikkommission bestimmen.
Die fehlende rechtliche Regelung für die Anwendung der PID signalisiert, dass es sich hierbei nicht um eine gesellschaftliche Frage handelt. Das negative Werturteil der PID über Menschen mit Behinderungen wird somit ausgeblendet. Anstatt einer Zulassung der PID sollten die Unterstützungsleistungen für Familien mit behinderten Kindern konkret verbessert werden.