„Der Mensch kann nicht in einem einzelnen Lebensbereich recht tun, während er in irgend einem anderen unrecht tut.“ Mahatma Gandhi
Der Staat ist dabei, die Grenze zum Überwachungsstaat zu überschreiten – das im Nachklang der Anschläge von New York verabschiedete Maßnahmenbündel zur Terrorismusbekämpfung darf nicht unbefristet verlängert werden. Bin ich denn verdächtig, wenn ich kein Schweinefleisch essen möchte? Oder einfach eine harmlose SMS verschicke?
Angesichts der jüngsten Festnahmen ist klar, dass wir nicht weniger, sondern mehr Befugnisse für die Terrorbekämpfung benötigen. Wer angesichts dieser Gefahr nun fordert, dies müsse alles in Ruhe debattiert werden, will lediglich eine Diskussion ohne jeden Bezug zur Realität führen.
Auch nach dem Tod Bin Ladens ist die Terrorgefahr in Deutschland unverändert hoch. Parteipolitisches Kalkül, wie etwa bei der FDP, darf nicht zu einer Vernachlässigung der inneren Sicherheit führen. Und von Datenmissbrauch kann bislang keine Rede sein.
Ihr werdet uns nicht zerstören, hat Norwegens Premier Stoltenberg nach den Anschlägen verkündet. Doch Politiker werden an Taten gemessen, nicht an Unterlassenem. Ob der liberale Kurs Bestand haben wird?
Der Liberalismus hat die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeistert. Ausweitungen der exekutiven Macht sind parlamentarisch legitimiert und zeitlich begrenzt worden. Und global ist die freiheitliche Demokratie weiter auf dem Vormarsch. Die FDP mag kriseln – der Liberalismus bleibt attraktiv.
Der Rechtswissenschaftler ist ein emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. Nach seinem Studium in Köln, Kiel und Bonn promovierte er in Bonn und unterrichtete nach seiner Habilitation in Kiel und Regensburg. Bis Sommer 2002 lehrte er an der Universität Bonn, wo er in Folge der Anschläge des 11. September mit seinem Konzept des Feindstrafrechtes Bekanntheit erlangte.