Kino im Kopf braucht keine Hintergrundbeleuchtung. Guido Walter

Justitias langer Arm

Kontraproduktiv, juristisch zweifelhaft, politisch riskant - der Haftbefehl gegen Gaddafi wurde von vielen Seiten angegriffen. Zu Unrecht! Nur wenn wir uns an die großen Köpfe heranwagen, kann sich das internationale Rechtssystem durchsetzen.

Am 27. Juni erging der Haftbefehl durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegen Muammar Gaddafi, seinen Sohn Saif und den Geheimdienstchef Al-Senussi wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Unter anderem wird den Beschuldigten vorgeworfen, Morde an Zivilisten, Gewalt gegen friedliche Demonstranten sowie Folter und Massenvergewaltigungen befohlen zu haben. Dieser Haftbefehl unterstreicht die wichtiger werdende Rolle des Weltrechtprinzips und könnte sich sogar positiv auf den weiteren Verlauf des Libyen-Konflikts auswirken.

Das Ende Gaddafis

Durch die Überweisung der Untersuchung an den IStGH durch den UN-Sicherheitsrat in Folge der Resolution 1970 vom Februar 2011 sind nun alle Mitgliedstaaten des IStGH verpflichtet, den Haftbefehl zu vollstrecken. Libyen gehört zwar nicht zu den Unterzeichnern des Rom-Statuts, ist aber als UN-Mitglied ebenfalls zur Umsetzung der Resolution verpflichtet.

Die Übergangsregierung in Bengasi hat auch schon ihre Bereitschaft erkennen lassen, mit dem IStGH zu kooperieren. Durch die Resolution wurde auch die Immunität des Diktators und seiner beiden Komplizen aufgehoben, wobei es bei einer etwaigen Verhandlung für die Ankläger schwierig werden könnte, die Befehlsketten zu beweisen. Da Gaddafi Senior kein offizielles Regierungsamt innehat, dürfte dies für eine Verurteilung jedoch zwingend erforderlich sein.

Es gibt allerdings auch Stimmen, welche die Haftbefehle als zur Konfliktlösung kontraproduktiv betrachten. Eine Flucht Gaddafis ins Exil werde nun unwahrscheinlich, Verhandlungen mit dem Diktator zusätzlich erschwert. Diese Kritik ist unbegründet. Gaddafi hat mehr als deutlich gemacht, dass er bis zum letzten Atemzug kämpfen wird. Ein Blick auf seine politische Biografie lässt diese Drohung durchaus glaubwürdig erscheinen. Die Vorstellung mutet geradezu grotesk an, dass der unberechenbare Herrscher sein Gnadenbrot in einem anderen Staat fristet. Der Glaube an einen Rückzug à la Mubarak oder Ben Ali ist jedenfalls unrealistisch. Gaddafi ist aus einem anderen Holz geschnitzt. Der Haftbefehl könnte sich vielmehr beschleunigend auf das Ende Gaddafis auswirken. Er könnte dem Umfeld des Clans verdeutlichen, dass sich die bedingungslose Loyalität zum Revolutionsführer nicht dauerhaft auszahlen wird und dass eventuell eigene Ambitionen besser in einer neuen Konstellation umzusetzen sind.

Das Ende der Staatssouveränität?

Die internationale Strafgerichtsbarkeit wird ebenso wie die in Libyen erstmalig angewendete Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) von manchen als Instrument zur Aufweichung staatlicher Souveränität und Wahrung westlicher Interessen geschmäht. Begründet wird dies mit der Selektivität der Aktivitäten des Gerichtshofs. Natürlich wäre auch eine Untersuchung gegen Syriens Präsidenten Assad gerechtfertigt, doch helfen dem Despoten von Damaskus seine guten Beziehungen zu Russland und China, um ein Verfahren wie in Libyen zu verhindern. Der IStGH geht also nicht selektiv oder gar willkürlich vor, sondern handelt, wo immer er dies darf und wann immer man ihn lässt. Es wird häufig vergessen, dass die Durchsetzung globaler Normen langwierige Prozesse sind und jede genommene Hürde einen Erfolg auf dem Weg zum Schutz von Zivilisten darstellt. Der Haftbefehl ist daher ein Erfolg für das Weltrechtsprinzip und eine Mahnung an die Diktatoren dieser Welt, dass auch sie für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden können.

Leserbriefe

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von Günter Gloser
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Mehr zum Thema: Rechtsstaat, Justizsystem, R2p

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