Für Karl Marx war die Kritik der Religion die Voraussetzung aller Kritik, und Religionen überflüssig zu machen, indem man die Verhältnisse auf Erden für alle so angenehm machte, dass es des spekulativ-religiösen Trostes nicht mehr bedürfte, wäre nicht die kleinste Menschheitsaufgabe. Vor diesem Hintergrund wäre das Urteil des Landgerichts Köln, wonach die Beschneidung auch von Jungen, wie sie bei Juden und Muslimen üblich ist, als Körperverletzung und also Straftat gewertet werden muss, ein Akt der Aufklärung. „Mit anderen Worten: Das Kindeswohl kann nicht ausschließlich von Gepflogenheiten einer Religionsgemeinschaft abhängig gemacht werden. Bräuche, die in die körperliche Unversehrtheit eingreifen, sind abzuschaffen. Wer Richtern, die dem folgen, den Vorwurf macht, sie machten den Rechtspositivismus zu einer Ersatzreligion, macht ihnen in Wahrheit das größte Kompliment.“ (Jürgen Kaube, „FAZ“)
Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
Rechtsstaat also gegen (barbarisches) Brauchtum – schön. Kein Kind soll einem Akt unterworfen sein, dem es nicht zustimmt (gar nicht zustimmen kann) – noch besser. Am besten wäre es allerdings, ließe sich nachweisen, das „Kindeswohl“ litte unter der Beschneidung auf irgendeine Weise, und so die medizinisch-hygienischen Gründe für die Beschneidung, wie immer man dazu steht, doch immerhin handfeste sind (u.a. geringeres Risiko einer HIV-Infektion, geringeres Risiko für Harnwegsinfektionen), klingen die Argumente fürs Gegenteil eher so: „Der Psychoanalytiker Matthias Franz versucht eine Erklärung: Die Verunsicherung muslimischer Jugendlicher und Männer hänge womöglich auch mit dem ,Genitaltrauma‘ der Beschneidung zusammen … Auf dem Höhepunkt der ödipalen Entwicklungsphase, sagt Franz, werde dieser blutige Schnitt gemacht. Ängste und ein Groll gegen die Mutter seien mögliche Folgen“, ebenso wie „der narzisstische Ehrbegriff mit hoher Kränkbarkeit“, weswegen der Muselmann, dies die vorbildlich kulturalistische Folgerung Richard Wagners von der „FAS“, eben auch zu Ehrenmord und Totschlag neige.
Gut, dass wir darüber mal gesprochen haben.
Richtig ist, dass eine Beschneidung ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist; richtig ist auch, dass sie im Westen lange Zeit geradezu Mode war und in den USA bis zu 90 Prozent der männlichen Neugeborenen beschnitten wurden; und richtig ist ferner, dass die feinsäuberliche Trennung von Brauchtum und Kindeswohl eine Halluzination ist, solange wildfremde Männer Säuglingen Wasser über den Kopf gießen, um sie auf das Schuldgefühl zu verpflichten, für den Foltertod eines Wanderpredigers verantwortlich zu sein; so wie angenommen werden darf, dass der zeitgenössische Brauch, Kindheit und Jugend zum pausenlosen Ausbildungsparcours umzumodeln, mit dem „Selbstbestimmungsrecht der Kinder“, was immer das sei, eventuell weniger zu tun hat als mit der Statusangst der Eltern. (Und wer immer als Kind einen Familienkrach unterm Weihnachtsbaum erlebt hat, weiß, dass Brauchtum und Kindswohl sowieso nicht unbedingt Freunde sind.)
Jede Operation ohne guten Grund ist Körperverletzung
Unter rechtlichen Gesichtspunkten kann man dem Kölner Landgericht erst mal keinen Vorwurf machen: Jede Operation ohne guten Grund ist Körperverletzung. Was aber ein guter Grund ist, darüber könnte man streiten, wäre der Skandal, den das Urteil insinuiert, ein nicht gar zu kleiner, und stellte sich nicht wieder der Eindruck ein, dass nur allzu gern mit zweierlei Maß gemessen wird: Kindeswohl ist, wenn bayerische Schüler unterm Kruzifix zum Turbo-Abitur gejagt werden, jedenfalls wenn sie Maximilian und Anna und nicht Kevin oder Öslem heißen; Kindeswohl ist nicht, wenn im Namen Allahs oder Jahwes ein Stück Haut entfernt wird, das in den vergangenen 5.000 Jahren noch keinem Beschnittenen gefehlt hat, schon gar nicht zu einer glücklichen Kindheit. Das heißt nicht, dass nicht auch jüdische oder muslimische Eltern die Beschneidung, gegen den Brauch, verweigern können sollen; das aber ist ein Fall für die Marx’sche Grundsatzkritik der Religion und verwandter Instrumente der sozialen Zurichtung, die abzuschaffen aber gar nicht im Interesse der Herrschaft sein kann. Weshalb, Triumph der Dialektik, spätestens das Bundesverfassungsgericht den Kölner Spruch auch kassieren wird.
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