Die Beamten denken und der Minister hält die Festreden. Norbert Blüm

Die unsichtbare res publica

Im Streit ums "Google Book Settlement" wird immer wieder der Begriff des geistigen Eigentums beschworen. In Wirklichkeit ist aber alles nur eine Frage der richtigen Verteilung.

Im späten 18. Jahrhundert entwickelte der englische Philosoph John Locke die Theorie vom Eigentum als Naturrecht, das sich aus dem Selbsterhaltungstrieb des Menschen ergibt. Kann diese Theorie, die Locke für das materielle Eigentum entwickelte, auch auf das nicht vermessbare und nicht greifbare geistige Eigentum angewendet werden? Brauchen wir das Konzept des “geistigen Eigentums”, um uns selbst zu erhalten?

Schaut man auf seine Entstehungsgeschichte, zeigt sich, dass das geistige Eigentum ein Begriff ist, der bereits in seinen ersten Definitionen nicht nur Rücksicht auf den Besitzer und den Besitz, sondern auch auf die Gesellschaft nimmt, im Rahmen derer das kreative Produkt, das er bezeichnet, entsteht.

Die totale Freiheit und Unveräußerlichkeit geistigen Eigentums hat auch Nachteile

Dahinter steht der Gedanke, dass eine Gesellschaft sich über die Einfälle und Gedanken, die ihre Mitglieder hervorbringen, definiert. Doch gerade, wenn man die Diskussion auf das geistige Eigentum im Sinne literarischer Werke begrenzt, so hätte die totale Freiheit und Unveräußerlichkeit geistigen Eigentums durchaus auch Nachteile – denn wovon sollten Schriftsteller, Künstler und Musiker leben, wenn sie ihre Bücher nicht verkaufen könnten, sondern verschenken müssten?

Die amerikanischen Gründerväter lösten das Problem, indem sie per Verfassung ein auf die Lebenszeit des Autors begrenztes Monopol zulässig machten, das es Autoren ermöglichte, die Nutzungsrechte an ihrem geistigen Eigentum etwa an Verlage zu veräußern. Ähnlich sieht es in den Verfassungen aller westlichen Länder aus. Die Verlage, die als Organisatoren des geistigen Eigentums auftreten, werden wiederum durch das Urheberrecht in Schach gehalten, das sie gegebenenfalls daran erinnert, dass das geistige Eigentum, das sie verwalten, nicht ihres ist – und dass die Autoren infolgedessen an dem Erlös, den sie durch den Vertrieb ihres geistigen Eigentums erwirtschaften, angemessen beteiligt werden müssen.

Verlage als Gatekeeper geistigen Eigentums

Je mehr kreative Produkte die Menschheit angesammelt hat, desto wichtiger ist die Rolle der Organisatoren geworden. Die Verlage haben sich dementsprechend über die Jahrhunderte zu Institutionen entwickelt, die darüber entscheiden, welche kreativen Produkte der Gesellschaft überhaupt angeboten werden.

Diese Organisationsstruktur stellte Google vor fünf Jahren auf den Kopf, indem das Unternehmen begann, zunächst all die literarischen Werke, deren Urheber nicht mehr leben und deren Verleger ihren Monopolanspruch – aufgrund der in der Verfassung verankerten Übergabe des geistigen Eigentums an die res publica nach dem Tod des Autors – verloren hatten, zu scannen und der Öffentlichkeit über das Internet frei verfügbar zu machen. Google legte damit den Finger in die Wunde: Denn die schiere Masse der kreativen Produkte ist mit den Verlagsstrukturen, die sie bisher organisiert haben, einfach nicht zu bewältigen. Es geht also in der Debatte ums “Google Book Settlement” eigentlich nicht darum, dass geistiges Eigentum vergewaltigt wird. Vielmehr stellt sich hier eine ganz neue Frage, die Jefferson – der schließlich nicht mehr miterlebt hat, in welchem Maß das Lesen zum Massenphänomen geworden ist – nicht vorausahnen konnte: Wie können wir all die “Ideen für die moralische und gegenseitige Belehrung der Menschen, die […] die Natur voller Wohlwollen […] geschaffen hat”, so organisieren, dass wir als Gesellschaft auch wirklich freien Zugang zu ihnen haben und uns über sie definieren können, dass wir also unser gemeinsames geistiges Eigentum überhaupt in Anspruch nehmen können?

Leserbriefe

  • Avatar
    Lena Hofmann – 12.12.2009 - 17:48

    Google hatte schlicht mal wieder eine geniale Idee und anstatt lang herum zu lamentieren hat man einfach losgelegt und gescannt. Das verschafft dem Unternehmen einen zeitlichen und technologischen Vorsprung bei der Buchsuche, die Konkurrent ist mal wieder abgehängt. Das trägt nicht gerade zur Sympathie für den Netzprimus bei.

    Sehr spannend in diesem Zusammenhang die Beiträge bei netzpublik.de zur Google Buchsuche (Bedeutung der Sammelklage, Technik des Buchscans etc):

    http://www.netzpublik.de/node/4232

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