„Wer Rückschritte bei der Achtung der Menschenrechte macht, soll weniger Geld bekommen“, so will es die neu-alte Strategie der Europäischen Union nach den Umbrüchen in Nordafrika. „Alt“ ist diese Idee, da die sogenannte Konditionalität von Finanzhilfen schon im Barcelona-Prozess 1995 verankert war. Allerdings wurde sie aufgrund politischer Opportunitäten gegenüber Ägypten, Tunesien, Libyen, Algerien oder Marokko nie ansatzweise angewandt.
Die EU ist an Menschenrechtsverletzungen beteiligt
Wie auch? Die EU ist im südlichen Mittelmeerraum an Menschenrechtsverletzungen beteiligt: Die Flüchtlingsströme sind für die nordafrikanischen Länder nicht ohne massiven Einsatz sicherheitspolitischer Maßnahmen zu bewältigen. Die europäischen Enklaven Ceuta und Melilla sind inzwischen durch einen High-Tech-Befestigungszaun abgesperrt. Sicherheitskräfte setzen Waffengewalt ein, um Flüchtlinge an einer Landung in Europa zu hindern. Praktiken der kollektiven Rückführung sind aber weder mit der Genfer Flüchtlingskonvention noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren. Deutschland ist durch Einsätze von Bundespolizisten bei Frontex mittelbar beteiligt.
Aufgrund der seit 2005 verstärkten Grenzsicherung an den arabischen Mittelmeerküsten nehmen subsaharische Bootsflüchtlinge häufig den risikoreichen Weg zwischen der mauretanischen Küste und den Kanarischen Inseln auf sich. Sind es in Marokko in erster Linie Flüchtlinge und Asylbewerber aus Senegal, Mauretanien und Mali, so sind es in Ägypten Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea, die nach Israel wollen. Die erfolgreichen unter ihnen findet man heute am alten Busterminal von Tel Aviv auf Arbeitssuche. Die Flüchtlinge, die nicht erfolgreich waren, sitzen im Gefängnis von Rafah an der ägyptischen Grenze zum Gazastreifen. Auch unter ihnen gibt es zwei Klassen: jene, deren Botschaften sich um sie kümmern, und jene, die keinen Besuch ihrer diplomatischen Vertretungen bekommen. Was aus ihnen wird, sollte die EU interessieren, wenn sie sich für die Menschenrechte in dieser Region interessiert.
Marokko hat nach eigenen Angaben 2008 10.235 Personen zurückgeführt. Die libysche Polizei „kümmert“ sich um Flüchtlinge aus Niger, Tschad und dem Sudan. Wie Amnesty International berichtet, kommt es in vielen Ländern auch zu Rückführungen, die bedeuten, dass Menschen ohne Wasser und Nahrung an einem Grenzstein in der Wüste ausgesetzt werden. Der Europäischen Union ist dies bekannt. So ist es kein Wunder, dass der Zusammenbruch der autoritären Sicherheitsrepubliken binnen Tagen zu Flüchtlingsströmen über das Mittelmeer führt.
Die EU müsste sich im Bereich Flüchtlingspolitik selbst strafen
Die EU müsste sich im Bereich Flüchtlingspolitik also selbst strafen, sollten die Menschenrechtsverletzungen anhalten. Dies gilt im Übrigen auch für ein zweites Thema, in dem die EU bisher laviert: Wie sind Terrorismusbekämpfung und europäische Menschenrechtsstandards vereinbar? Hier wird die EU einer Vielzahl von islamistisch-orientierten politischen Häftlingen zu Hilfe eilen müssen, sollten sie auf der Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte bestehen.
Legale Migrationsmöglichkeiten, wie sie jetzt aus dem Auswärtigen Amt angedacht werden, sowie symmetrischer Zugang von Agrar- und Industriegütern zu den jeweiligen Märkten, sind dringend notwendige Elemente einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik. Einen Marshall-Plan für Nahost hat Volker Perthes schon 2002 gefordert. Eine Politik aus „Anreizen und Strafen“ stammt aus dem Vokabular des 20. Jahrhunderts. Und dieses Jahrhundert haben wir nun endgültig hinter uns gelassen.






















