Es sind wieder Aktionstage in Berlin: Innenminister Friedrich will eine neues Register für Neonazis, die NPD soll verboten werden, den Verfassungsschutz und seine Praktik will man überprüfen und gegebenenfalls reformieren. Die Politik muss handeln – im Zweifel gilt es, den nötigen Willen zu signalisieren, egal wie unausgegoren mancher Vorstoß ist. Klar scheint: Wenn sich der Bundestag nächste Woche trifft, rückt der Terror von Rechts auf die Tagesordnung. Doch was kann die Politik tun? Wenig und deshalb das Falsche!
Immer die gleiche Logik
Dass erst der Freitod der Täter die Wahrheit hinter der Mordserie offenbarte, mag Pannen bei der Ermittlung geschuldet sein, korrumpierten Verfassungsschützern oder dem Geschick der Mörder – vermutlich einer Mischung aus allem. Die „auf dem rechten Auge blind“-Reaktionen sind in jedem Fall nur auf den ersten Blick schlüssig: Sie folgen der immer wiederkehrenden Logik des „Es-hätte-verhindert-werden-Müssens“, das mithin alle Katastrophen begleitet, an denen der Mensch beteiligt ist. Man hätte nur genau hinschauen müssen und rechtzeitig einschreiten.
Zunächst ist solche Rückschau zu simpel: In ihr reicht es schon, wenn einer der Täter an der richtigen Stelle vom Fahrrad gefallen wäre, um den Lauf der Dinge zu ändern. Begreifen muss man aber auch, dass nur das Versagen der Sicherheitsmechanik überhaupt sichtbar wird: All die (rechten) Verbrecher, die wegen ihr nicht zu Serientätern wurden, fallen aus der Betrachtung heraus. Doch: Sie bilden die Mehrheit.
Hier zeigt sich ein Fehler, dem die menschliche Wahrnehmung allzu oft aufsitzt: Der greifbare Einzelfall steigt zum Symbol für das Ganze auf und verdrängt die Masse der Fälle, die schwer zu fassen sind. Deswegen wird der Terror des rechten Trios nicht weniger grausam und verachtenswert, ein wenig verliert er aber an Schrecken: Es ziehen eben keine mordenden Nazi-Banden (Plural!) durch Deutschland, der braune Terror ist eben nicht allgegenwärtig. Und Deutschland ist mitnichten auf dem rechten Auge blind. Oder anders gesagt: in 99,9 Prozent der Fälle greifen die bisherigen Maßnahmen.
Sicherheit frisst Freiheit
Das soll keine Relativierung der Taten sein, noch eine Aufforderung zur Kapitulation! Sicher ist doch aber: (Rechtsextreme) Verbrechen im Ausmaß dieser Mordserie sind gottlob eine extreme Seltenheit. Wenn sich nun nach genauer Analyse zeigt, dass sinnvoll mehr getan werden kann, muss man es tun; wenn geschlampt wurde, muss man das ahnden. Sicher ist aber auch: Keine Datenbank wird verhindern, dass Einzelne (!) durch das Raster rutschen, kein noch so gut funktionierender Verfassungsschutz jeden stoppen, kein NPD-Verbot rechtes Gedankengut vertreiben. Mit Glück lässt sich die Wahrscheinlichkeit für derartig monströse Taten noch ein bisschen weiter reduzieren – auf null sinkt sie nicht, kann sie nicht sinken.
Unser Rechtssystem ist in erster Linie auf Sanktion gestützt, also Strafe im Nachgang. Prävention findet generell durch Abschreckung statt, dazu gesellen sich Sondermaßnahmen wie die Überwachung potenziell gefährlicher Personen und Gruppen – genau das tut der Verfassungsschutz im Falle der Rechtsextremen und genau darauf zielt eine Datenbank für Neonazis ab. Die Krux der Überwachung wird jedoch schnell klar: Hundertprozentige Sicherheit heißt hinter jedem Bürger ein Wachmann und hinter diesem ein Wächter-Wächter, den dann wieder jemand überwachen muss … Es gibt Sicherheit schlichtweg nur bedingt und zu hohen Kosten – nicht zuletzt frisst sie die Freiheit.
Schon wurde der Vergleich zum 11. September 2001 gezogen. Er sollte uns aufhorchen lassen: Auch damals wurde so gewaltig an der Sicherheitsschraube gedreht, dass es manchem Verfechter von Demokratie und Freiheitsrechten angst und bange ward – alles unter dem Eindruck eines dramatischen Ausnahmeereignisses.
Schnelle Reaktionen sind zum Scheitern verurteilt
Verständlich, angesichts der Tat fällt es schwer, die Rufe nach „strenger, härter, genauer“ zu unterdrücken. Doch wenn uns die Schlagzeile trifft: „Beispielloser Fall“, dann sollten wir eben auch an all die Fälle denken, die es nie gab. Sie bilden die Kehrseite der Beispiellosigkeit und die Realität erheblich genauer ab. Wenn die Politik dies nicht tut, sondern reflexartig Maßnahmen für den Sonderfall sucht, wird sie scheitern. Den Preis zahlen wir alle und das nächste Ausnahmeereignis kommt doch irgendwann.



















Zustimmung und Widerspruch gleichermaßen:
Ja, der plötzliche Aktionismus der Politik ist sowohl populistisch als auch hilfloser Versuch, aus einer Defensive zu kommen.
Nein, “beispiellos” heißt nicht, dass sonst alles halbwegs seinen ordentlichen Gang geht: Wenn eine Terrorgruppe aus zuvor schon bekannten Neonazis über zehn Jahre mordend und raubend durch Deutschland ziehen kann, ohne dass der Verfassungsschutz davon auch nur eine Spur einer Ahnung zu haben scheint, dann ist das kein bedauerlicher Einzelfall, sondern bestenfalls ein eklatantes Totalversagen. Schlimmstenfalls treffen sogar die Verschwörungstheorien zu, die nicht von Blindheit auf dem rechten Auge, sondern von systematischen Schutz stattlicher Sicherheitsorgane für das braune Sumpfgebiet sprechen (→ V-Leute bei der NPD, heute mehr als 2003!).
Die Wahrheit liegt wohl irgendwo zwischen diesem schuldhaften, eklatantem Totalversagen und heimlicher, staatsgefährdender, verfassungsfeindlicher Sympathie und Unterstützung des Verfassungsschutzes mit den Rechtsextremen – und nicht
in einer Mischung aus “Pannen” (semantisch der denkbar schuld- und verantwortungsfreieste Begriff), “Schlampereien” und ggf. einzelnen korrumpierten Verfassungsschützern. Das ist verharmlosend.
Kurz: der blinde Aktionismus heute ist wohlfeil und wird im Zweifel wirklich nicht helfen, der Hinweis auf die Gesetzgebung nach 9/11 ist da nicht falsch. Doch “Pannen” ist die Untertreibung des Jahrzehnts.
Einzeln herausgehoben ist “Panne” unzutreffned, da gebe ich Ihnen Recht. Der Kontext (korrumpierte Verfassungschützer steht btw. unmittelbar dahinter) macht aber hoffentlich deutlich, dass es mir nicht um ein herunterspielen der Taten ging.
Und ich bleibe dabei: Dass soviel Mist gebaut werden musste, damit diese Taten möglich waren, zeigt doch gerade die Ausnahmesituation.
Zustimmung, dass nicht jede Tat verhindert werden kann. Aber und das ist eklatant und nicht wegzuschreiben: Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik sind nicht auf dem rechten Auge blind, sie haben ihre beiden Augen nur lediglich dem Islamismus geöffnet und andere Themenbereiche dabei vernachlässigt. Dies zeigt sich schon in so einfachen Sachen wie den Strukturen der Verfassungsschutzbehörden und der Polizei.
Und noch etwas wird durch diese Tat deutlich: Der Föderalismus stößt auch hier an seine Grenzen. 16 Verfassungsschutzämter tauschen nur unzureichend Daten aus und wie sich schon im NPD-Verbotsverfahren zeigte, überwachen sie zeitweise gleichzeitig (!) mit unterschiedlichen V-Leuten ihre Objekte ohne dass es zu einer Zusammenführung der Erkenntnisse kommt, denn es wird ja unter absoluter Geheimhaltung agiert.
Die Frage die wir uns stellen müssen ist doch, ob nicht die Sicherheitsbehörden vom Bund koordiniert bzw. dort angesiedelt werden müssen um solche Doppelstrukturen zu vermeiden und eine Sammlung der Informationen zu ermöglichen. Was helfen uns Vorratsdatenspeicherung, V-Männer, trojanische Pferde und Bewegungsprofile, wenn diese von den einzelnen Landesbehörden nicht koordiniert werden?! Dazu bedarf es keiner “Datei” für jeden Tatbestand, vielmehr bedarf es einer umfassenden sicherheitspolitischen Koordinierung. Und gerade das dürfte doch in diesem Fall deutlich geworden sein. Der Föderalismus wirft der inneren Sicherheit keine Steine sondern große Brocken in den Weg! Bevor also weitere verfassungswidrige Forderungen nach Ausbau der staatlichen Überwachung laut werden, sollten wir uns zunächst einmal Gedanken über die Struktur unserer Sicherheitsbehörden machen.
Und dabei habe ich noch gar nicht das Thema “Ermitteln mit Vorurteilen” angesprochen, aber dies wird heute ja wunderbar in der Süddeutschen Zeitung behandelt.
Das sind die beiden Fragen, die wir uns im Zuge dieser Ermittlungen stellen müssen! Nicht ob wir mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden brauchen, nicht wie diese Taten hätten verhindert werden müssen und nicht ob sie nur Einzelfälle darstellen (was ja durchaus eine fragwürdige These ist, wenn man bedenkt, dass es bis vor 2 Wochen in Deutschland angeblich – wenn man Innenminister Friedrich Glauben schenken darf – keinen “Rechtsterrorismus” gab.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/07/2011-07-24-friedrich-bams,layoutVariant=Druckansicht.html
Sehr geehrter Herr Sebastian Pfeffer,
zu;“Dass erst der Freitod der Täter die Wahrheit hinter der Mordserie offenbarte, mag Pannen bei der Ermittlung geschuldet sein, korrumpierten Verfassungsschützern oder dem Geschick der Mörder – vermutlich einer Mischung aus allem. Die „auf dem rechten Auge blind“-Reaktionen sind in jedem Fall nur auf den ersten Blick schlüssig: Sie folgen der immer wiederkehrenden Logik des „Es-hätte-verhindert-werden-Müssens“, das mithin alle Katastrophen begleitet, an denen der Mensch beteiligt ist. Man hätte nur genau hinschauen müssen und rechtzeitig einschreiten”.
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Pers. Ansicht, Meinung
Das Grundproblem liegt doch tieferes geht doch um den Schutz Irr-geleiteter Kinder.
Kinder die sich im Schutz zum Teil Ihrer Industriellen- und in der Politik beschäftigten suhlen und Ihre pubertäre Gewaltbereitschaft fröhlichst ausleben wollen.
Das diese Ihre Gewaltbereiten Mitläufer ausnutzen ist für diese nur ein witziger Nebeneffekt.
Ein Deutschland das auf Demokratie, der Achtung und dem Respekt vor Seinen Mitmenschen basiert sollte ohne Ansehen der Person, des Glaubens, der Herkunft oder der Bonität, sofort jede Menschen verachtende Gruppierung egal ob Recht`s oder Link`s ausgerichtet gewaltbereit auftritt diese sofort nicht nur verbieten. Es sollten endlich auch entsprechende Strafen für Gewaltbereite her, nicht diese lahmen unter herbei Ziehung von Psychologen Belohnungsstrafen für jugendliche Gewalttäter.