Die Digitalisierungsstrategien der Presseverleger nehmen immer mehr an Fahrt auf. Und die Suche nach passenden digitalen Geschäftsmodellen ist hierbei durchaus erfolgreich und vielversprechend: Die Umsätze steigen und die Unternehmen reagieren immer bewusster auf die aufkommenden gesellschaftlichen Veränderungen. Veränderungen, die durch die Netzgemeinde aktiv beschleunigt werden und von einem schnelleren Rezipientenverhalten genauso geprägt sind wie von neuen Technologien und Anwendungen auf z.B. mobilen Endgeräten.
Doch die digitalen Vorteile haben auch ihre Kehrseite: den Musikverlegern gut bekannt, machen die neuen technischen Möglichkeiten das Nutzen und Verbreiten von fremden Inhalten immer einfacher. Inzwischen kann jeder – und hier erzähle ich nichts Neues – mit wenigen Klicks Musik im Netz laden und auch weiterleiten: legal und illegal. Anders als bei Universal Music, Sony BMG und Co werden die Presseverleger aber nicht durch ein Leistungsschutzrecht abgesichert und organisatorisch von einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA unterstützt.
Und genau damit soll nun Schluss sein. Die Presseverleger fordern, was beispielsweise in Großbritannien schon seit 1956 existiert: ein Leistungsschutzrecht zum „Schutz der organisatorischen und finanziellen Leistung eines Werkmittlers“. So drückte es Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer der Axel Springer AG, noch recht abstrakt in der Diskussionsrunde der Berliner Böll-Stiftung im Januar 2010 aus. Es geht zum Beispiel darum, den Aufbau neuer Geschäftsmodelle von Verlagen zu ermöglichen, um den Schutz der Vielfalt urheberrechtlich geschützter Werke, um den Beitrag der Verleger zur Pressevielfalt. Doch wen betreffen diese Leistungsschutzrechte eigentlich konkret?
Unternehmen wie Zite oder Flipboard könnten – sollte ein Leistungsschutzrecht auch international wirksam sein – gezwungen werden, ihr Geschäftsmodell grundlegend zu überdenken. Per App stellen diese Firmen die Inhalte von Medienhäusern und Social Networks verkürzt und individuell nach dem Gusto der Nutzer zusammen. Dank überzeugendem Design und iPad-typischer Usability kommt der Medien-Mix wie ein eigens zusammengestelltes Magazin daher und generiert sich dabei komplett aus fremden Inhalten. Einzig die Logik der Personalisierung dieser Magazine, die auf dem nutzereigenen Social Stream – via API von Twitter, Facebook und Co ausgelesen – stellt hier eine Eigenentwicklung dar.
Dem Urheber bzw. Verwerter der Ursprungsinhalte zum Beispiel das Recht zu einem Anteil an den Einnahmen zu gewähren, scheint an dieser Stelle nur gerecht. Doch gerade diese Apps und Widgets tragen doch zur Vielfalt neuer digitaler Kommunikationsplattformen und Endgeräte-gerechter Aufmachung ganz entscheidend bei und zeigen den Verlagen auf, wie ihre klassischen Inhalte in der digitalen Neuzeit konsumiert werden wollen. Interessant ist an dieser Stelle: Vor wenigen Tagen erst wurde das Start-up Zite von dem renommierten Mediensender CNN aufgekauft.
Bremst nun also das Leistungsschutzrecht nicht vielleicht genau diese Progression und Freiheit des digitalen Raumes, die das Netz und seine Nutzer so lieben? Erschafft man, so wie es bei Wikipedia steht, gar ein „grenzüberschreitendes bürokratisches Monster“? Und was wiegt mehr?
Eine Antwort auf diese Frage kann und will ich nicht geben – bewusst. Ich gebe sie vielmehr weiter, denn wer kann sie besser beantworten als zwei der Protagonisten selbst. Der Social Media Club Berlin hat Christoph Keese und Kay Oberbeck, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Google Deutschland zu einer Podiumsdiskussion am 19. September eingeladen. Der Suchmaschinenbetreiber Google aggregiert in einer speziellen Nachrichtensuche Artikel zu den vom User gewünschten Themen. Für das Anzeigen von Vorschaubildern und Abschnitten des jeweils gesuchten Texts wird von Google heute ein Wert von 0 Euro zugrunde gelegt.
Moderiert wird dieses Gipfeltreffen von Dr. Dr. Alexander Görlach, Chefredakteur und Herausgeber von The European.
Interessierte sind herzlich eingeladen, sich über unsere Xing-Gruppe Social Media Club Berlin zu akkreditieren. Außerdem haben The European-Leser die Möglichkeit, sich über eine gesonderte Gästeliste anzumelden. Um einen der 20 Plätze zu ergattern, schreiben Sie einfach eine E-Mail an info_at_smc-berlin.org.



















