Lasst die Kirche im Dorf, lasst die Kreuze in den Schulen. Christian Wulff

Studieren geht über Kopieren

Das bisherige Urheberrecht ist vom technischen Fortschritt überholt worden. Die Frage ist: Was kommt jetzt? Sicher ist, dass der Schaffende weiterhin im Mittelpunkt stehen muss. Die Frage nach geistigem Eigentum lenkt da nur ab.

Welche Funktion hat das Urheberrecht in einer freien Gesellschaft? Eine freie Gesellschaft basiert auf Vertragsfreiheit sowie auf einer Rechtsordnung, die Vertragsbrecher angemessen sanktioniert. Dabei zielt eine Sanktion in der Regel darauf ab, dass der Vertragsbrecher für entstandene Verluste eine Entschädigung leisten muss. Um ein modernes Urheberrecht zu gestalten, sind 3 Punkte entscheidend:

  1. Es muss Rechtssicherheit hergestellt werden, viele sich widersprechende Urteile zu ähnlichen Streitfällen haben in der Vergangenheit Rechteinhaber wie Nutzer verunsichert.
  1. Das Urheberrecht muss praxistauglich sein und bei Schrankenregelung die richtige Balance zwischen der Durchsetzung der legitimen Interessen der Rechteinhaber und dem Grundrechtsschutz der Nutzer wahren.
  1. Die Akzeptanz für das Urheberrecht muss gestärkt werden, ohne dabei das Medium Internet zu dämonisieren oder zu glorifizieren.

Im Mittelpunkt steht nach wie vor aber der Urheber selbst. Kreatives Schaffen ist der Ausgangspunkt – erst danach entsteht durch den Nutzer in den digitalen Medien eine neue Dynamik, die sich in der Art der Verbreitung und Nutzung in den vergangenen Jahren gravierend geändert hat.

Im Normalfall werden Menschen dann dazu motiviert, erfinderisch und unternehmerisch tätig zu werden, wenn sie die Perspektive haben, die Früchte ihrer Tätigkeit ernten zu können – und dies zumindest zeitweise in Form von finanziellen Gewinnen. Das Urheberrecht schützt die Urheber vor einer nicht autorisierten Weiterverbreitung ihrer Werke. Damit ermöglicht das Urheberrecht den Urhebern, ihre Werke auf dem Markt anbieten zu können und dabei Nachahmer – gemäß dem Eigentumsprinzip – von einer Nutzung ausschließen zu können.

In der Projektgruppe „Urheberrecht“ der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ ist insbesondere das Konzept des geistigen Eigentums sehr lebhaft diskutiert worden. Sowohl unter naturrechtlichen als auch unter technischen und ökonomischen Prämissen wurde debattiert, inwieweit die Begrifflichkeit des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter noch angemessen ist. Es ist nicht Aufgabe der Politik, die Nutzung von Begriffen zu untersagen. Insofern ist es ein wichtiger Erfolg, dass die Koalitionsfraktionen in der Enquete-Kommission die Bestrebungen abwenden konnten, die Begrifflichkeit des geistigen Eigentums zugunsten einer ausschließlichen Betrachtung nach dem Ansatz des Immaterialguts aufzugeben.

Flexible Lizenzmodelle sind für die Ausgestaltung eines modernen Urheberrechts eine wichtige Voraussetzung, um die Entscheidungsfreiheit des Rechteinhabers und die Akzeptanz sowie die Rechtssicherheit bei allen Beteiligten zu stärken. Innerhalb der Enquete-Kommission bestand hierüber bereits frühzeitig Konsens. Die Empfehlung der Kommission, den Einsatz von Creative-Common-Lizenzen zu stärken, ist daher nur folgerichtig.

Ein modernes Urheberrecht darf nicht an nationalen Grenzen haltmachen, eine europäische Harmonisierung für mehr Transparenz und eine Stärkung des Wettbewerbes ist von zentraler Bedeutung. Daher sind die Verwertungsgesellschaften hierbei ein wichtiger Akteur, allerdings ist hier mehr Transparenz und Harmonisierung notwendig. Ein sehr deutliches Signal zu den Grenzen der Rechtsdurchsetzung ist der Beschluss der Enquete-Kommission, bei den Sanktionen für Urheberrechtsverstöße gesetzliche Internetsperren nicht als taugliches Mittel zu bewerten. Das Modell mit Warnhinweisen hingegen wurde als Option mit der Anregung um Prüfung aufgenommen. Bei Start der Projektgruppe wurden diese Punkte als sehr kontrovers gesehen, in der abschließenden Enquete-Sitzung zeigte sich jedoch zur Freude aller, dass in diesen Grundsätzen ein tragender Konsens erarbeitet wurde.

Leserbriefe

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Die Neuordnung des Urheberrechts

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Oliver-passek-kopf
von Oliver Passek
28.10.2009

Mehr zum Thema: Urheberrecht, Internet, Enquete-kommission

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23.04.2012

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09.04.2012

Debatte

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