Ich möchte in einer farbenlosen Republik leben. Cem Özdemir

Im Zweifel für die Freiheit

Im Zuge der aktuellen Terrorwarnungen werden alte Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung wieder gesellschaftsfähig. Doch damit bekämpfen wir höchstens unsere eigene Angst und Machtlosigkeit. Ein Mehr an Sicherheit bieten diese Lösungen nicht; der Verlierer ist am Ende die Freiheit.

Die aktuellen Terrorwarnungen führen uns vor Augen, dass unsere freie und offene Gesellschaft nach wie vor ein Ziel terroristischer Attacken ist. So eindringlich die Warnhinweise kamen, so absehbar waren die Reaktionen zahlreicher Innen- und Rechtspolitiker aus den Reihen von Union und SPD. Flankiert werden die Thesen der entschlussfreudigen Innen- und Rechtsexperten von markanten Aufsätzen, Headlines und neuem Futter für altbewährte Talkshow-Formate. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Terroristen Telefon und Internet als Kommunikationsmedien nutzen, wird schnell eine Geheimwaffe im Kampf gegen den Terror ausgemacht: die Vorratsdatenspeicherung.

Schwerer Eingriff ins Fernmeldegeheimnis

Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, das Rückschlüsse bis in die Privatsphäre ermögliche, urteilte das Verfassungsgericht und erklärte die massenhafte und anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nichtig. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass es zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik gehöre, die Freiheitsvereinigung der Bürger nicht total zu erfassen und zu registrieren. Eine anlasslose, umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat aller Bürger ist nicht verhältnismäßig und widerspricht dem Kern eines liberalen Rechtsstaatsverständnisses.

Um einen staatlichen Eingriff zu rechtfertigen, muss zunächst ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen. Für diesen muss eine Person als handelnder Akteur oder potenzieller Gefährder identifiziert werden. Für die Überwachung der Telekommunikationsdaten von Millionen Bürgern konnte bisher niemand schlüssig darlegen, wie seitens der Internet- und Mobilfunkprovider zielgenau ein potenzieller Attentäter nur anhand seiner Verkehrsdaten identifiziert werden kann, zumal ein Screening der übermittelten Inhalte, z. B. auf bestimmte Keywords, nicht stattfindet. Diese für einen Anfangsverdacht notwendige Identifizierung erfolgt ausschließlich mit den bekannten und bewährten Instrumenten der polizeilichen Ermittlungsarbeit.

Gibt es den Verdacht einer Straftat, für deren Aufklärung ein Zugriff auf die Telekommunikationsdaten notwendig ist, kann nach dem “Quick Freeze”-Modell eine Strafverfolgungsbehörde das Einfrieren der Daten beim Anbieter anordnen. Zugänglich werden die Daten erst durch einen richterlichen Beschluss, die Daten werden “aufgetaut” und für die Strafverfolgungsbehörden nutzbar. Bisher konnte nicht schlüssig dargelegt werden, warum eine effektive Verbrechensbekämpfung der Vorratsdatenspeicherung bedarf.

Der Staat kann den Wettlauf nicht gewinnen

Den Wettlauf zwischen technischer Aufrüstung und dann folgender Ausweichhandlungen von Kriminellen kann der Staat auf Dauer nicht gewinnen. Bereits jetzt werden anonyme Prepaid- oder gestohlene SIM-Cards, die nur wenige Tage oder Stunden im Einsatz sind, genutzt. Valide Erkenntnisse kann dann auch die Vorratsdatenspeicherung nicht liefern. Ebenso ist das Ausweichen auf offene WLAN-Netze oder öffentliche Netzzugänge, bei denen die IP-Adressen oder Anschlussdaten nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können, ohne großen Aufwand möglich.

Dies sind Gründe genug, hier eine rote Linie in der Abwägung zwischen vermeintlicher Sicherheit und Freiheit zu ziehen. Wenn der Staat die Unschuldsvermutung gegenüber seinen Bürgern aufgibt, verabschieden wir uns von den liberalen Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Das bekannte Zitat in Anlehnung an Benjamin Franklin bringt es auf den Punkt: “Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.”

Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Sebastian Blumenthal, Hans-Peter Uhl, Gisela Piltz.

Leserbriefe

Aus der Debatte

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Langsam kehrt die Vorratsdatenspeicherung zurück in den öffentlichen Diskurs. Paradoxerweise müssen sich nun Gegner des Generalverdachtes rechtfertigen.

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Mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung werden 82 Millionen Menschen in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Doch es geht auch anders: bei konkreten Verdachtsmomenten werden weiter...

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Mehr zum Thema: Privatsphaere, Datenschutz, Kriminalitaet

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