Die aktuellen Terrorwarnungen führen uns vor Augen, dass unsere freie und offene Gesellschaft nach wie vor ein Ziel terroristischer Attacken ist. So eindringlich die Warnhinweise kamen, so absehbar waren die Reaktionen zahlreicher Innen- und Rechtspolitiker aus den Reihen von Union und SPD. Flankiert werden die Thesen der entschlussfreudigen Innen- und Rechtsexperten von markanten Aufsätzen, Headlines und neuem Futter für altbewährte Talkshow-Formate. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Terroristen Telefon und Internet als Kommunikationsmedien nutzen, wird schnell eine Geheimwaffe im Kampf gegen den Terror ausgemacht: die Vorratsdatenspeicherung.
Schwerer Eingriff ins Fernmeldegeheimnis
Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, das Rückschlüsse bis in die Privatsphäre ermögliche, urteilte das Verfassungsgericht und erklärte die massenhafte und anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nichtig. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass es zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik gehöre, die Freiheitsvereinigung der Bürger nicht total zu erfassen und zu registrieren. Eine anlasslose, umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat aller Bürger ist nicht verhältnismäßig und widerspricht dem Kern eines liberalen Rechtsstaatsverständnisses.
Um einen staatlichen Eingriff zu rechtfertigen, muss zunächst ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen. Für diesen muss eine Person als handelnder Akteur oder potenzieller Gefährder identifiziert werden. Für die Überwachung der Telekommunikationsdaten von Millionen Bürgern konnte bisher niemand schlüssig darlegen, wie seitens der Internet- und Mobilfunkprovider zielgenau ein potenzieller Attentäter nur anhand seiner Verkehrsdaten identifiziert werden kann, zumal ein Screening der übermittelten Inhalte, z. B. auf bestimmte Keywords, nicht stattfindet. Diese für einen Anfangsverdacht notwendige Identifizierung erfolgt ausschließlich mit den bekannten und bewährten Instrumenten der polizeilichen Ermittlungsarbeit.
Gibt es den Verdacht einer Straftat, für deren Aufklärung ein Zugriff auf die Telekommunikationsdaten notwendig ist, kann nach dem “Quick Freeze”-Modell eine Strafverfolgungsbehörde das Einfrieren der Daten beim Anbieter anordnen. Zugänglich werden die Daten erst durch einen richterlichen Beschluss, die Daten werden “aufgetaut” und für die Strafverfolgungsbehörden nutzbar. Bisher konnte nicht schlüssig dargelegt werden, warum eine effektive Verbrechensbekämpfung der Vorratsdatenspeicherung bedarf.
Der Staat kann den Wettlauf nicht gewinnen
Den Wettlauf zwischen technischer Aufrüstung und dann folgender Ausweichhandlungen von Kriminellen kann der Staat auf Dauer nicht gewinnen. Bereits jetzt werden anonyme Prepaid- oder gestohlene SIM-Cards, die nur wenige Tage oder Stunden im Einsatz sind, genutzt. Valide Erkenntnisse kann dann auch die Vorratsdatenspeicherung nicht liefern. Ebenso ist das Ausweichen auf offene WLAN-Netze oder öffentliche Netzzugänge, bei denen die IP-Adressen oder Anschlussdaten nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können, ohne großen Aufwand möglich.
Dies sind Gründe genug, hier eine rote Linie in der Abwägung zwischen vermeintlicher Sicherheit und Freiheit zu ziehen. Wenn der Staat die Unschuldsvermutung gegenüber seinen Bürgern aufgibt, verabschieden wir uns von den liberalen Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Das bekannte Zitat in Anlehnung an Benjamin Franklin bringt es auf den Punkt: “Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.”





















Hr. Blumenthal bringt es auf den Punkt. Die technischen Möglichkeiten bieten schon heute die Chance, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. So sind im Endeffekt die unbescholtenen Bürger die Dummen.
Einspruch: Eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie das BVerfG verworfen hat, wird es zwar nicht mehr geben, aer der vollständige Verzicht der Datenspeicherung ist fahrlässig. Jetzt haben wir die Situation, dass ein Straftäter evtl. wieder auf freien Fuß kommt, weil man ihm – im Zuge richterlich angeordneter Ermittlungen – nicht mehr nachweisen kann, wann er mit wem (Hintermänner!) telefoniert, gemailt usw. hat.
Nicht nur der Terroranschlag ist zu verhindern, auch ein – gefasster – Straftäter muss ggf. juristisch dingfest gemacht werden.
Ich habe es selbst erlebt, dass über eine Mailfunktion der Homepage eine Nachricht einging, die man als Suizidandrohung verstehen konnte / musste. Die Weiterleitung an die Kripo hat ergeben: “Ja, da ermitteln wir sofort.” Eine Stunde später: “Leider gibt uns der Provider die Daten zur (dynam.) IP-Adresse nicht heraus …uns sind die Hände gebunden, da nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung nichts mehr herausgegeben werden kann – es wird nicht mehr gespeichert!”
Ich meine deshalb: Es gibt nicht nur schwarz oder weiss in dieser Frage – es muss einen vernünftigen Mittelweg geben! …und da gehört ein Weg der Speicherung von Daten mit einer – richterlich kontrollierten – Zugriffsregelung dazu!
@Hagen Schwarz:
Dafür müssten aber neue, unabhängige und vor allem vertrauenswürdige Kontrollinstanzen geschaffen werden.
Ich sehe keinen Weg wie das momentan erreicht werden könnte, da die Regierung ihr gesamtes Vertrauen längst verspielt hat, und wirklich vertrauenswürdige Organisationen in diesem Bereich wie der CCC oder ähnliche von der Regierung nicht als Kontrollinstanzen zugelassen würden.
Vermutlich würde das der CCC auch selbst gar nicht wollen, was ich nachvollziehen könnte.
Wer kann denn beweisen dass dieser oder jener Richter nicht käuflich/anderweitig überzeugbar ist, und die Behörden dann einfach zu genau diesem Rennen wenn sie an die Daten von jemandem herankommen wollen, der kein Schwerverbrecher oder Terrorist ist ?
Einen hundertprozentigen Schutz wird es nie geben, vor gar nichts, aber wir müssen unsere Freiheit und Demokratie verteidigen, das sind wir uns und unseren nächsten Generationen schuldig.
Mehr als amüsant formuliert Herr Bluzmental,
@
Vorratsdatenspeicherung und Terror
Im Zweifel für die Freiheit
Im Zuge der aktuellen Terrorwarnungen werden alte Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung wieder gesellschaftsfähig. Doch damit bekämpfen wir höchstens unsere eigene Angst und Machtlosigkeit. Ein Mehr an Sicherheit bieten diese Lösungen nicht; der Verlierer ist am Ende die Freiheit.
monaxlErstaunlich wir haben Freiheit, möglicherweise sogar Demokratie
In welcher Welt leben Sie?
Wenn ich Ihren Beitrag lese standen Sie entweder unter extrem Drogen oder Sie kennen nicht Deutschland.
Die Faszination das kleine pöbelnde Volk auszuspionieren ist spätestens seit dem alten Napoleon bekannt. Adolf hat es verbessert und Mielke von der SED weiterentwickelt. Letztlich klar unsere Bundesregierung arbeitet an der Weiterentwicklung. Es ist ja vermutlich auch extrem interresant ob irgendeine Lady, meine Freundin oder ich derzeit Lila oder schwarze Unterwäsche tragen oder überhaubt Unterwäsche tragen.
Bei diesem mehr als kranken Staat kann sich eigentlich nur noch wünschen das endlich ma das einzug hält was man so als fairen, korreken Umgang der deutschen Mitbewohner angeht. Wobei ich jeden Auswanderer da nur Beglückwünschen kann, einer verlogenen Diktatur sollte man noch schneller den Rücken kehren wie einst dem Östreicher Adolf Hitler. Wenn man sich die Suizidkurve seit Harz 4 ansieht sind Massenmörder wie Herr Schröder, Riester, Rürrup und Peter Hartz erstaunlich hochgelobte Schmalspur Diktatoren mit dem hoffentlichen Vorrecht nach Enteignung sämtlicher Verwandter elend, langsam zu verrecken.