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Religion bevorzugt

Ägypten ist in Sachen Grundrechte längst nicht so weit wie von Präsident Mursi kürzlich in New York behauptet. Im Gegenteil: Schutz der Religion ist für viele wichtiger als Meinungsfreiheit.

In Ägyptens Verfassungsgebender Versammlung und vor einigen Strafgerichten werden momentan die Grundrechte des Landes diskutiert. Wie bereits während der Proteste gegen den jüngsten islamfeindlichen Film sichtbar wurde, ist dabei für viele der Schutz der Religion wichtiger als die Meinungsfreiheit. In einigen Gerichtsverfahren nimmt die Diskussion bedenkliche Formen an.

Präsident Mursis Ausführungen erscheinen realitätsfremd

Leidvoll erfahren musste dies Albert Saber, formal ein koptischer Christ, der sich jedoch als Atheist versteht. Anfang September belagerte ein wütender Islamisten-Mob Alberts Haus, weil Gerüchte die Runde machten, dass er das islamfeindliche Video auf seiner Facebookseite veröffentlicht hätte. Doch statt Albert vor dem Mob zu schützen, verhaftete die alarmierte Polizei Albert und beschuldigte ihn der Blasphemie. Beweise für das Verbreiten des Films wurden nicht gefunden. Doch der Staatsanwalt fand anderes „belastendes“ Material: inzwischen wird Albert beschuldigt, den Propheten Mohammed und Jesus beleidigt zu haben.

Geradezu absurd wirkt für westliche Leser jedoch die folgende Beschuldigung: Der Ankläger wirft Albert laut einer lokalen Zeitung vor, an eine nicht-göttliche Erklärung für die Herkunft des Menschen zu glauben. Es sind Vorwürfe, die einen an das europäische Mittelalter denken lassen. Albert wird zudem unterstellt, dass er durch sein Handeln religiöse Unruhen erzeugen wollte. Im schlimmsten Fall drohen ihm nun fünf Jahre Gefängnis. Auch die ungleiche Behandlung vor dem Gesetz lässt aufhorchen: ein radikaler Islamist, der während der Proteste vor der US-Botschaft eine Bibel verbrannte, wurde zwar angeklagt, ist jedoch im Gegensatz zu Albert auf freiem Fuß.

Albert ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu ähnlichen Fällen. Erst vor kurzem wurde ein Christ zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er den Propheten Mohammed und Präsident Mursi beleidigt hätte. Angesichts solcher Fälle erscheinen Präsident Mursis Ausführungen vor der UN-Generalversammlung in New York realitätsfremd: „das post-revolutionäre Ägypten gehört zu den führenden Nationen, die Gerechtigkeit, Wahrheit, Freiheit und Würde verteidigen“, sagte er dort.

Die jetzigen gesetzlichen Regelungen gegen Gotteslästerung könnten sogar noch höheren rechtlichen Stellenwert bekommen: In den letzten Tagen gab es in der Verfassungsgebenden Versammlung immer wieder Diskussionen über einen Blasphemie-Artikel in der neuen Verfassung. Doch was die dortige Verankerung von Grundrechten angeht, sind generell Bedenken angebracht.

Grund zur Sorge

So erwähnt der aktuell diskutierte Entwurf in Bezug auf Religionsausübung zum Beispiel nur den Islam, das Judentum und das Christentum. Das öffentliche Ausüben anderer Religionen wäre demnach nicht von der Verfassung geschützt. Ragab Saad Taha, Experte für die neue ägyptische Verfassung am Cairo Institute for Human Rights Studies, warnt vor den Konsequenzen: „Dieser Text verletzt die Religionsfreiheit im Kern, indem er Gottesverehrung nur den (drei) abrahamitischen Religionen zugesteht.“

Zahlreiche andere Freiheits- und Gleichheitsrechte könnten im aktuellen Entwurf relativiert werden. Viele der ohnehin wenigen liberalen Mitglieder der von den Muslimbrüdern und den Salafisten dominierten Verfassungsgebenden Versammlung üben daher heftige Kritik. Manal El-Tibi, eine politische Aktivistin, hat erst diese Woche ihren Sitz aus Protest niedergelegt. Bereits im Juni haben sich zahlreiche Parteien aus der Versammlung zurückgezogen.

Am Dienstag entscheidet ein Verwaltungsgericht, ob die Versammlung aufgelöst wird. Hintergrund ist die Einsetzung der Versammlung durch ein inzwischen selbst für verfassungswidrig erklärtes Parlament. Doch selbst wenn es eine solche Entscheidung geben sollte, ist es wahrscheinlich, dass am jetzigen Verfassungsentwurf weitergearbeitet wird. Denn es ist Präsident Mursi, der die Zusammensetzung einer neuen Versammlung bestimmen könnte. Und Mahmoud Ghozlan, Sprecher der Muslimbruderschaft, kündigte bereits an, dass dieser die Versammlung in seiner jetzigen Zusammensetzung wieder einsetzen würde.

Bis die neue Verfassung dem Volk zur Wahl gestellt wird, werden noch einige Wochen vergehen. In dieser Zeit können noch Veränderungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Im Moment sind jedoch Bedenken angebracht.

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