In einem überraschenden Schritt schloss am Samstagabend die ägyptische Präsidentschaftswahlkommission zehn von 32 Kandidaten von den Wahlen aus. Die Widersprüche aller Kandidaten wurden am Dienstagabend abgelehnt. Hauptprofiteur ist der herrschende Militärrat: Grund genug, um an der Unabhängigkeit der Entscheidung zu zweifeln.
Nur auf den ersten Blick glaubwürdig
Unter den Kandidaten befinden sich auch der Kandidat der mächtigen Muslimbrüder Chairat al-Schater, der populäre Salafist Hazem Abu Ismail und Mubaraks Vizepräsident und Geheimdienstchef Omar Suleiman. Für den Kandidaten der Muslimbruderschaft begründete die Kommission den Schritt mit dessen angeblicher Vorstrafe, die nach Aussagen der Bruderschaft gelöscht sein hätte müssen. Die Vorstrafe stammt noch aus einem vermutlich politisch motivierten Prozess unter Mubarak. Entsprechend reagierte die Organisation und bewertete die Entscheidung als einen Versuch, das alte Regime wiederherzustellen. Abu Ismails Disqualifizierung wurde mit der angeblichen US-amerikanischen Staatsbürgerschaft seiner Mutter begründet, obwohl das Verwaltungsgericht noch am vorigen Mittwoch die ihm vom Innenministerium vorgelegten und die Staatsbürgerschaft dokumentierenden Beweise als nicht ausreichend bewertete.
Am wenigsten konnte man sicherlich die Disqualifizierung Suleimans erwarten, die mit Unstimmigkeiten in den 30.000 Unterschriften, die für seine Kandidatur gesammelt werden mussten, begründet wurde. Vieles deutete darauf hin, dass seine Kandidatur vom Militärrat unterstützt wurde. Der Schritt lässt die Entscheidung der Wahlkommission daher auf den ersten Blick als glaubwürdig erscheinen, weil nicht nur die beiden islamistischen, vom Militärrat am wenigsten geliebten Kandidaten disqualifiziert wurden.
Doch es gibt begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der Entscheidung. Die aus hochrangigen Richtern bestehende Wahlkommission ist äußerst umstritten. Ihr Vorsitzender ist der Vorsitzende Richter des Verfassungsgerichts und wurde noch 2009 unter Mubarak ernannt. Er trat vehement gegen die Zulassung von internationalen Wahlbeobachtern ein und ist bekannt für einige politisch motivierte Urteile gegen Islamisten. Ein weiteres Mitglied ist der Präsident des Kairoer Berufungsgerichts, der maßgeblich in die dubiose und politisch motivierte Aufhebung des Ausreiseverbots einiger US-amerikanischer Mitarbeiter mehrerer Nichtregierungsorganisationen involviert war. Khalid Ali, einer der noch verbliebenen Präsidentschaftskandidaten und Mitglied im Anwaltsteam von Hazem Abu Ismail und Chairat al-Schater, bestätigt diese Sichtweise: Meine Frage, wer hinter den Disqualifizierungen steht, beantwortete er mit einem grinsenden „da müssen Sie den Militärrat fragen. Aufgrund von Artikel 28 sehe ich keinen wirklichen Unterschied zwischen ihm und der Wahlkommission.“
Dieser nach der Revolution eingeführte und äußerst umstrittene Artikel in der Verfassungserklärung besagt, dass die Entscheidungen der Kommission nicht auf dem Rechtsweg angefochten werden können. Mit Mubaraks letztem Premierminister Ahmed Schafik und seinem langjährigen Außenminister Amr Mussa sind zudem noch mindestens zwei dem Militärrat nahestehende starke Kandidaten im Rennen, sodass die Disqualifizierung Suleimans für die Generäle zu verkraften ist.
Gravierende Folgen
Die Folgen der Entscheidung sind gravierend. Mit al-Schater und Abu Ismail fallen die beiden stärksten islamistischen Kandidaten weg. Die meisten religiös motivierten Wähler werden daher nun entweder für den von den Muslimbrüdern für diesen Fall nominierten Notfall-Kandidaten Mohamed Morsi oder den eher moderat-islamischen Abdel Moneim Abul Fotuh stimmen. Auf säkularer Seite profitieren die regimenahen Kandidaten Amr Mussa und Ahmed Schafik. Das bedeutet, dass der Militärrat durch diese „ausgewogene“ Entscheidung einerseits die beiden stärksten islamistischen Kandidaten los wurde, ohne dabei allzu viel Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung verloren zu haben, selbst aber nach wie vor über starke Kandidaten verfügt, die seine Interessen vertreten könnten.
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