Niemandem soll verboten werden, via Twitter seine zweite Pubertät zu durchleben. Ansgar Heveling

Alles meins

Urheber- und Patentrecht sind nichts anderes als verkappte Methoden der Monopolisierung. Ihre einzige Daseinsberechtigung ist die Förderung von Kreativität und Innovation. Doch genau an diesem Punkt versagen die bestehenden Regeln. Zeit für ein Umdenken.

“Geistiges Eigentum.” Schon der Begriff an sich suggeriert Rechtschaffenheit, eine Beziehung zu Eigentum, etwas, das als das Fundament einer funktionierenden Wirtschaft angesehen wird. Allerdings ist dieser Begriff nichts mehr als ein Trick einer Interessengruppe von Urheberrechtlern vor 300 Jahren. Rückblickend war es vielleicht der erste richtige Sieg dieser Interessengruppe.

Als die Monopolgesetze in England 1695 außer Kraft traten, geschahen zwei Dinge. Die Kreativität explodierte förmlich, und die Verlage bekamen Angst, dass sie die monopolistische Kontrolle über einen sehr lukrativen Markt verloren hatten. Was das Verlagsgewerbe dagegen unternahm, war etwas, was auch die folgenden Jahrhunderte noch prägen sollte. Sie behaupteten, im Namen der Autoren zu agieren und brachten das britische Parlament dazu, das Marktmonopol, über welches die Verleger einst verfügten, wieder in Kraft zu setzen. Das war extrem lukrativ. Der interne Name für das Monopol: Copyright.

Juristische Tricksereien

Im Laufe dieser Bemühungen vollbrachten die Lobbyisten des Verlagswesens eine bemerkenswerte Leistung. Sie schafften es, ihr Monopol als Besitz zu deklarieren. Dies hatte zur Folge, dass ihr Urheberrechtsmonopol im angelsächsischen Rechtssystem wiederhergestellt wurde – und zwar als Gewohnheitsrecht (welches über dem Fallrecht steht, in welches das Monopol normalerweise fallen würde). Dass wir heute von “geistigem Eigentum” sprechen, hat also direkt zu tun mit juristischen Tricks zur Monopolstärkung aus dem Jahre 1709.

Weil der Ausdruck “geistiges Eigentum” als rechtschaffend angesehen wird, möchten viele andere Monopole sich ebenfalls unter diesem Schirm etablieren. Patente, Urheberrechte, Designpatente, Markenschutz, geografische Indikatoren und der Schutz von Datenbanken sind nur einige Beispiele dafür. Dennoch haben all diese Mechanismen oft mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten. Um den Begriff des “geistigen Eigentums” ist ein Kampf entbrannt. Welche Auslegung ist heute noch zeitgemäß?

Urheberrechte und Patente werden verstärkt infrage gestellt. Anstatt sie mit Eigentum zu verwechseln, sollten diese Mechanismen aufgrund ihrer eigenen Inhalte infrage gestellt werden. Was ist der Zweck von Urheberrecht? Es kann keine Form von Besitz sein, da es eine Einschränkung der Besitzrechte darstellt. Was ist der Zweck von Patenten? Dasselbe gilt auch hier: Ein Monopol, das jemanden daran hindert, seine Idee (also wirkliches geistiges Eigentum) umzusetzen, ist eine klare Einschränkung von Eigentumsrechten.

Innovationsförderung als Daseinsberechtigung

Urheberrechte und Patente sollen Kreativität und Innovation fördern. Dieser Zweck ist zum Beispiel explizit in der Verfassung der USA festgelegt. Er ist ihre einzige Daseinsberechtigung. Sie sollten nie ein Recht auf Umsatz für bestimmte Berufsgruppen darstellen – keine Berufsgruppe hat solche Vorteile, noch sollte sie sie haben. Patentrechte sollen die Balance schaffen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Förderung von Kreativität auf der einen Seite und dem öffentlichen Interesse an kreativen Arbeiten und Entwicklungen auf der anderen. Das sollte uns zu denken geben. Wenn Urheber- oder Patentrechte modifiziert werden, sollten wir nicht zuerst an die Inhaber der entsprechenden Monopole denken. Die Gesetze sind vor allem für die Gesellschaft da.

Um uns weiterzuentwickeln, müssen wir uns wieder auf den eigentlichen Zweck von Monopolgesetzen besinnen. Fördern Urheberrechte wirklich Kreativität, wenn Künstler ihre Werke nicht wegen, sondern trotz und oftmals unter Verletzung des Urheberrechts erstellen? Fördern Patente wirklich Innovationen, wenn das Patentsystem doch einen Netto-Vermögensschaden für alle Industrien außer der Pharmaindustrie bedeutet? (Und wenn auch die Pharmaindustrie nur profitiert, weil sie in Europa großteils durch Steuergelder finanziert wird.)

Nehmen wir diese Gedanken als Ausgangspunkt für eine ehrliche Diskussion, ohne laufend Monopole mit Eigentum zu verwechseln.

Leserbriefe

  • Avatar
    Hartmut Kraus – 28.10.2010 - 12:37

    Ich verstehe das ganze Problem nicht. Ich weiß nicht, welchen Schaden es verursachen könnte, wenn ich meine Sache patentieren ließe. Nur den Schaden, vor dem mich dieser Schutz bewahren würde ( = Sinn der ganzen Sache). Aber immer wieder beruhigend, praktisch täglich bestätigt zu bekommen, dass es keiner macht. Warum wohl?

    http://melina.kilu.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=22&start=0

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