Hinter uns liegen 2000 Jahre, die von der Frage nach Gott geprägt sind. Martin Walser

Warum der Mensch sich selbst genügt

In der abendländischen Tradition gibt es einen starken Zweig, der auf die Verwurzelung der westlichen Menschenrechte im christlichen Glauben verweist. Jenseits der Frage, ob das stimmt, ist entscheidend, ob die Menschenrechte auch von Nichtchristen bejaht werden können oder sie ihre Gültigkeit behalten, wenn es keine Christen mehr im Abendland gäbe.

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Ist das Verständnis des Menschen als Person und als moralisches Subjekt bzw. ist die Menschenwürde untrennbar an das personale Gottesbild einer Offenbarungsreligion gebunden oder kann die Menschenwürde auch allein durch philosophische Reflexion der säkularen Vernunft erreicht werden? Mit dieser Frage ist ein Problem von großer Tragweite angesprochen, denn die Menschenwürde impliziert die Menschenrechte. Wenn es aber zum Wesen der Menschenrechte gehört, dass der Anspruch auf universale Geltung damit unabtrennbar verbunden sein muss, dann muss die Menschenwürde hinsichtlich ihrer Begründung das Kriterium erfüllen, dass sie weder verliehen wird noch abgesprochen werden kann.

Für die Begründung der universalen Geltung und allgemeinen Verbindlichkeit der Menschenrechte fällt also die Religion als partikuläre Größe aus.

Nur wenn gezeigt werden kann, dass Menschenwürde und damit Menschenrechte mit dem Menschsein als solchem ohne jeden weiteren Rückbezug gegeben sind, lässt sich die universale Geltung sichern. Diese Aufgabe kann allein durch säkulare philosophische Reflexion auf das Wesen des Menschen geleistet werden.

Säkulare Reflexion ist die Grundlage der Menschenrechte

Nach der Überzeugung von Kant ist der Mensch unablösbar an das Gesetz seiner vernünftigen Selbstbestimmung gebunden. Er ist als durch seine eigene Vernunft konstituiertes, autonomes Subjekt zu verstehen. Wegen dieser Rückbindung bedeutet solche Autonomie keineswegs Beliebigkeit oder Gesetzlosigkeit. Es resultiert daraus vielmehr die Sonderstellung des Menschen in der Welt; darin gründet seine Selbstbestimmung und Unverfügbarkeit. Kant ist der überragende Repräsentant dieser autonomen Ethik.

Im Zusammenhang mit seiner These, dass der Mensch immer als Zweck an sich selbst – man würde heute vielleicht besser den Terminus Ziel verwenden – verstanden werden muss, führt Kant den Begriff der Würde ein. Er spricht diese Qualität nur einer Wirklichkeit zu, die “über allen Preis erhaben ist”. Nach der Auffassung von Kant existiert der Mensch “als Zweck an sich selbst ”. Unter diesem Gesichtspunkt wird der Mensch Person genannt.

Trotz der subtilen und weit ausgreifenden Analysen von Kant stellt sich am Ende doch die Frage, ob die Begründung in der autonomen Vernunft des Menschen dafür ausreicht, die Menschenrechte zu sichern. Säkulare Vernunft kann das Phänomen des Personseins philosophisch in den Blick bekommen und systematisch explizieren, sie kommt aber an eine Grenze, an der das Bemühen um eine letzte Begründung auf die Transzendenz verweist und deshalb aus philosophischer Sicht offenbleiben muss.

An diesem Horizont sind dann auch die Religionen aufgerufen, aus ihrer Perspektive zur Begründung und Durchsetzung der Menschenrechte ihren Beitrag zu leisten.

Der Mensch ist frei – auch von Gott

Es gibt streng genommen keine Instanz, die den Menschen zwingen dürfte und zwingen könnte, gegen seine Überzeugung zu handeln, nach christlichem Verständnis auch Gott nicht. Würde Gott solches verlangen, würde er hinsichtlich des Menschen seine eigene Schöpfungsintention aufheben. Wenn der Mensch als das Wesen freier Selbstverfügung verstanden werden soll, dann kann eskeine theonome Ethik im Sinne einer Fremdbestimmung geben.

Heteronomie aber verlangt ausnahmslos Gehorsam. Dadurch wäre implizit die Freiheit des Menschen eingeschränkt, wenn nicht gar aufgehoben. Es genügt nicht, theologisch gesprochen, sich auf den Willen Gottes zu berufen, um die Sittlichkeit einer Handlung zu begründen. Die Frage, warum Gehorsam geleistet werden soll, muss gestellt und beantwortet werden.

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