„Politik ohne Angst. Politik mit Mut – das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden. Es sind wieder Prioritäten zu setzen. Ist dem Wichtigen der Vorrang vor dem weniger Wichtigen zu geben“, verkündete Angela Merkel im Jahre 2005 anlässlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“.
Doch anscheinend erinnert sich Frau Merkel nicht daran, dass sie schwor, sie werde ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen“, denn die Bundesrepublik steuert auf einen haltlosen und verfassungsrechtlich problematischen Zustand zu. Dies ist besonders peinlich, da der Gesetzgeber genügend Zeit gehabt hätte, diesen Missstand zu beseitigen.
Den Wählerwillen nicht konterkarieren
Bereits 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts festgestellt. Angesichts der damals bevorstehenden Bundestagwahl 2009 setzte das Gericht dem Gesetzgeber eine großzügige Frist von drei Jahren, die Ende dieses Monats abläuft. Konkret besteht das Problem in einem negativen Stimmgewicht, welches im Zusammenhang mit den Überhangmandaten entsteht und den Willen des Wählers falsch abbildet, falls eine Partei mehr Stimmen bei der Wahl erhält, aber dadurch Sitze im Bundestag verliert.
„Ursächlich für solche Paradoxien ist in einem zweistufigen Verfahren der Mandatszuteilung die Konkurrenz der Landeslisten innerhalb einer Partei sowie die Art und Weise, wie die sogenannten Überhangmandate entstehen können“, schreibt Martin Fehndrich schon 1999 im Spektrum der Wissenschaft.
Die Union hat wenig Interesse, die Überhangmandate abzuschaffen, da sie am meisten davon profitiert. Ebenso fällt eine Einigung innerhalb der Koalition schwer, weil eine Neuregelung, die für die Union erträglich wäre, für die FDP massive Nachteile bergen könnte. Zwar heißt es, die Union wäre an einer parteiübergreifenden Lösung interessiert, „aber im Augenblick macht die Opposition die Möglichkeit kaputt, in dem sie sich vor allem auf das sachfremde Thema Überhangmandate konzentriert“, meint der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Peter Altmaier.
Egal auf welches Verfahren sich die Parlamentarier einigen, es muss den vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Mindestvoraussetzungen genügen: den Wählerwillen abbilden und diesen nicht konterkarieren. Falls sich der Gesetzgeber dennoch erdreisten sollte, einen Vorschlag abzuliefern, der die Anforderungen an ein verfassungsgemäßes Wahlrecht nicht erfüllt, so unterstreicht er damit seine Unfähigkeit. Insbesondere, wenn die Stimmen früherer Bundestagswahlen als Testfälle für das vorgeschlagene Wahlsystem herangezogen werden und sich dadurch Mängel offenbaren.
Ob Berufspolitiker das Volk vertreten, darf bezweifelt werden
Aus Bürgersicht gäbe es natürlich noch weitere Mängel, an deren Behebung die Parteien nicht sonderlich interessiert sein dürften. Zwar sind Abgeordnete nach §38 GG nur ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet und nicht ihrer Partei. Dennoch können Abweichler von ihrer Partei abgestraft werden, indem ihnen bei der nächsten Wahl weniger aussichtsreiche Listenplätze zugeteilt werden. Ebenso gibt es Politiker, die die Bürger nicht mehr ertragen, aber trotzdem regelmäßig über die Listen in den Bundestag einziehen. Insofern wären ein Wiederwahlrecht und ein Abwahlrecht angebracht.
Ob allerdings eine Kaste von Berufspolitikern tatsächlich das Volk vertritt, darf bezweifelt werden. So begünstigen eben die parteipolitischen Zwänge Entscheidungen zum Wohl der Partei und nicht der Allgemeinheit. Daher wäre eine generelle zeitliche Begrenzung der Abgeordnetentätigkeit anzudenken.
Des Weiteren wird die wachsende Politiker- und Parteien-Verdrossenheit nicht im Wahlsystem abgebildet. Obwohl sie sich nicht nur in sinkenden Parteimitgliedschaften, sondern gerade auch in sinkender Wahlbeteiligung widerspiegelt. Eine Koppelung der Wahlbeteiligung an die tatsächliche Gesamtzahl der Bundestagssitze wäre daher anzustreben.
Diese Ideen wären zwar für die Legitimation des politischen Handelns förderlich, eine Umsetzung durch die Parteien ist allerdings nicht vorstellbar. Genau genommen sitzen im Bundestag mehr Parteirepräsentanten als Volksrepräsentanten.
Was indes durchaus vorstellbar ist, ist das Stellen der Vertrauensfrage durch die Kanzlerin. Gleicht die Regierungskoalition ja mehr einem Haufen von Streithähnen als regierungsfähigen Volksvertretern. Man muss sich jedoch fragen, ob das Stellen der Vertrauensfrage angesichts der aktuellen Umstände ein verfassungsfeindlicher Akt wäre? Schließlich würde damit die freiheitlich demokratische Grundordnung aufs Spiel gesetzt.
Schlussendlich ist derzeit weder zu erkennen, dass die Bundeskanzlerin und ihre Minister Schaden vom deutschen Volk abwenden, noch ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen. Stattdessen sehen wir, wie Proporzdenken eine Lösung des Problems verhindert. Ob Angela Merkel das meint, wenn sie sagt, es gäbe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie?



















