Vor einiger Zeit hatte ich mich gefragt: Muss Prothetik reguliert werden? Es geht dabei um die Frage, wie mit Technologie umzugehen ist, die Fähigkeiten verleiht, die möglicherweise über ein menschliches Maß hinausgehen. Als Beispiel wäre etwa der Läufer Oscar Pistorius zu nennen, der bei den Paralympischen Spielen mehrfach Gold gewann. Da man zunächst davon ausging, seine Beinprothesen – seine „Blades“ – würden ihm einen unfairen Vorteil verschaffen, durfte er nicht an den regulären Olympischen Spielen in Peking 2008 teilnehmen. Was aber wäre, wenn nun Technologie verboten würde, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen könnte – etwa Gesichtserkennung?
Enno Park, ein Freund von mir, hat im Laufe seines Lebens sein Gehör fast vollständig verloren. Vor Kurzem hat er ein Cochlea-Implantat eingepflanzt bekommen. Mit dem Cochlea-Implantat werden akustische Signale von einem Mikrofon aufgenommen, über einen Sprachprozessor in elektrische Signale transformiert und an Stimulationselektroden in der Hörschnecke weitergeleitet. Die Reize erzeugen dann beim Träger des Implantats ein Hörempfinden. Nachdem die Operation nun überstanden und alles verheilt ist, hat Enno jetzt den Sprachprozessor bekommen.
Massive Hürde für die gesellschaftliche Teilhabe
Das stellt ihn erst mal vor eine Herausforderung, denn sein Gehirn muss erneut lernen, zu hören. Es muss lernen die verschiedenen Impulse zu diskriminieren – zu unterscheiden ob es sich um Sprache, Vogelgezwitscher oder Autoverkehr handelt. Eigentlich noch viel detaillierter. Die Fortschritte dabei dokumentiert er grade recht eindrucksvoll in seinem Blog.
Einschränkungen der Wahrnehmung stellen eine massive Hürde für die gesellschaftliche Teilhabe bei den Betroffenen dar. Diese Hürde kann, bezogen auf auditive Wahrnehmungsstörungen, mittels des Cochlea-Implantats überwunden werden. Leider ist die technologische Entwicklung im Bereich der visuellen Wahrnehmung noch nicht so weit fortgeschritten. Hier experimentiert man zwar schon mit Bildsensoren, deren elektrisches Signal letztlich an das Gehirn weitergegeben wird. Doch die Auflösung beschränkt sich noch auf wenige Tausend Bildpunkte und ist damit noch weit von der Alltagstauglichkeit entfernt.
Nun möchte ich kurz ein Szenario skizzieren, welches Blinden zwar nicht das Augenlicht wiedergeben würde, aber trotzdem eine Erleichterung darstellen könnte. Gleichfalls könnte es in Kritik geraten, da es auf eine Technologie aufsetzt, die Datenschützern nicht geheuer ist – die Gesichtserkennung.
Theoretisch könnte ein Blinder mit seinem Smartphone Fotos schießen, zu Facebook hochladen und sich vorlesen lassen, wer auf dem Bild mit Namen versehen wurde. Eleganter als das Smartphone wären natürlich eine Kamerabrille und ein Knopf im Ohr. Damit das auch praktisch funktioniert, müsste von jedem, dem der Blinde begegnet und für ihn erkannt werden soll, ein Profil bei Facebook existieren. Nachvollziehbar, dass manchem bei einer derartigen Vorstellung mulmig zumute wird.
Andererseits wäre auch eine in die Kamerabrille integrierte Gesichtserkennung denkbar. Wenn sich dem Blinden also jemand vorstellt, würde sich die Brille das Gesicht merken und bei der nächsten Begegnung diese Information dem Blinden zuflüstern: „Dir kommt gerade Peter Schaar entgegen.“
Kann Facebook Blinden helfen, wieder zu sehen?
Ob Peter Schaar von dieser Technologie allerdings sonderlich begeistert wäre, darf bezweifelt werden, da die Brillen einen Teil des Social-Graph enthalten – wohlmöglich mit Informationen über Zeitpunkt von Kontakten, den Ort, etc. Eigentlich Informationen, die so auch schon milliardenfach gespeichert werden, nur geschieht dies eben in den Köpfen der Menschen.
Aber ohne die dem Menschen inhärente Gesichtserkennung würden Konzepte wie Bekanntschaft und Freundschaft negativ beeinträchtigt, da Freunde und Bekannte schwerer als solche erkannt werden könnten. Die damit verknüpfte Fähigkeit, zwischen Freund und Feind unterscheiden zu können, ist für die Bildung und den Erhalt von Gemeinschaften nicht unerheblich. Selbst Schafe können sich bis zu 50 Gesichter von Artgenossen merken und von Menschen unterscheiden.
Das menschliche Gehirn ist in der Lage, eine Vielzahl von personenbezogenen Daten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzurufen. Doch gibt es weder ein Opt-Out, noch ein „Men in Black“-artiges Blitzdings mit dem man Erinnerungen löschen könnte, dessen Einsatz vielleicht als Körperverletzung zu werten wäre.













