Euer Hass ist unser Ansporn. Joachim Gauck

Außer Rand und Band

Wenn über die Verlängerung der Maßnahmen zur Terrorabwehr entschieden wird, muss genau geprüft werden. Viele dieser Maßnahmen bedeuten massive Eingriffe in die Grundrechte und ohne einen expliziten Nachweis ihrer Effizienz kann und darf es kein Weiter so geben.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 sahen sich Staaten in aller Welt veranlasst, mit großer Eile den Sicherheitsbehörden zusätzliche Befugnisse einzuräumen. Das deutsche „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ etwa räumte insbesondere den Nachrichtendiensten Auskunftsbefugnisse zu Flug-, Bank- und Telekommunikationsdaten ein und wurde auf fünf Jahre befristet.

Auf Basis einer 2005 vorgelegten Selbstevaluation der Sicherheitsbehörden wurden die durch weitere Befugnisse ergänzten Regelungen 2006 unter dem sperrigen Titel „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ schließlich bis Ende 2011 verlängert. Der Deutsche Bundestag verlangte aber eine wissenschaftlich fundierte Evaluation, bevor über eine erneute Verlängerung der Befugnisse entschieden wird.

Die Maßnahmen müssen gebündelt bewertet werden

Dabei müssen – der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend – nicht nur die einzelnen Befugnisse für sich genommen, sondern auch die zur Terrorismusbekämpfung vorgenommenen Grundrechtseingriffe in ihrer Gesamtschau bewertet werden. Evaluationsgegenstand sollten daher auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, der Zugriff auf Bankdaten, die Online-Durchsuchung und die Anti-Terror-Datei sein. In die Bewertung einbezogen werden sollten ferner die auf Entscheidungen der Europäischen Union basierenden Grundrechtseingriffe, wie die Vorratsdatenspeicherung oder die Übermittlung von Flugpassagier- und Bankdaten.

Viele dieser Befugnisse dringen tief in die Grundrechte ein und ihre Verwendung wird – wie andere nachrichtendienstliche Maßnahmen – im Regelfall nicht gerichtlich überprüft. Dabei können auch völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ins Visier geraten. Wer sich unwissentlich im Umfeld eines Verdächtigen bewegt, etwa indem er im selben Zugabteil sitzt, kann bereits erfasst worden sein, ohne von einem Terrorhintergrund oder Verdacht je erfahren zu haben. Solche Grundrechtseingriffe mit einem sorgsam rechtsstaatlich austarierten System so gering und so selten wie möglich zu halten, muss im Interesse aller liegen.

Einige Sicherheitspolitiker fordern nun, die Befugnisse generell zu entfristen, also auf Dauer beizubehalten. Man beruft sich dabei auf die der Bundesregierung vorliegenden Evaluationsstudien, die angeblich die Notwendigkeit und Grundrechtskonformität der Regelungen belegen. Verwunderlich ist dabei vor allem, wie wenig zwischen den einzelnen Befugnissen differenziert wird. Erstaunlich ist auch, dass die Bundesregierung die Studien der Öffentlichkeit noch immer nicht präsentiert hat. Nur in deren Kenntnis wäre es nämlich möglich, deren Methodik und Ergebnisse zu bewerten und die daraus zu ziehenden Konsequenzen fundiert zu diskutieren.

Es fehlt ein Nachweis der Effizienz

Die Evaluation kann nicht nur ergeben, dass Eingriffsbefugnisse verringert oder Datenbestände verkleinert werden. Sie kann auch dazu beitragen, dass Ressourcen für Terrorismusbekämpfung zielgerichteter eingesetzt werden.

Auch auf europäischer Ebene gehören die in den vergangenen Jahren beschlossenen Regelungen, etwa zum erweiterten Datenaustausch der Sicherheitsbehörden, auf den Prüfstand. Ich sehe es kritisch, wenn ohne Nachweis der Effizienz und Grundrechtskonformität der bestehenden Regelungen bereits neue Maßnahmen vorgeschlagen werden, die mit weitreichenden Eingriffen in Bürgerrechte verbunden sind. Beispielhaft kann hier die Speicherung und Nutzung von Flugpassagierdaten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung genannt werden. Aber ohne aussagekräftige Nachweise über die Notwendigkeit der Anti-Terror-Befugnisse sind weder die Effizienz in der Bekämpfung von Terrorismus noch der Schutz unserer Grundrechte gewährleistet.

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