Bis zum Sommer muss der Bundestag sein Wahlrecht reformieren. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn dazu verpflichtet. Denn das bestehende Wahlrecht führt durch Überhangmandate und das negative Stimmgewicht zu Verfälschungen. Diese Pflichtübung sollte als Chance begriffen werden. Als Chance, das Wählen durch Personalisierung interessanter zu machen.
Der Kampf um den sicheren Listenplatz
Jeder, der in einer Partei aktiv ist, kennt das: Monate vor einer Wahl beginnt der innerparteiliche Wahlkampf, nämlich der Kampf um die oberen Listenplätze. Wer oben auf der Liste steht, ist praktisch schon gewählt. Wer unten steht, hat praktisch keine Chance, gewählt zu werden. Dass dabei nicht immer die Besten nach oben kommen, ist bekannt. Christian Ströbele beispielsweise, wohl einer der profiliertesten Grünen, schaffte es 2002 nur auf einen aussichtslosen hinteren Platz. Denn den wichtigen Leuten der Partei ging sein ausgeprägter Pazifismus auf die Nerven. Ähnlich war es viele Jahre früher schon Hildegard Hamm-Brücher ergangen. Weil sie vor Kritik am damaligen FDP-Vorsitzenden Heuss nicht zurückschreckte, landete sie bei der Kandidatur zum bayrischen Landtag auf einem aussichtslosen Listenplatz. Beide schafften es schließlich doch noch, ein Mandat zu bekommen, weil die Wähler die Partei korrigierten. Im Fall Ströbeles, indem sie ihm ein für Grüne geradezu sensationelles Direktmandat im Wahlkreis verschafften. Hamm-Brücher profitierte davon, dass in Bayern bei der Landtagswahl die Listenreihenfolge durch die Vorzugsstimme verändert werden kann. Die Wähler können hier also Kandidaten direkt ankreuzen. Die rutschen dann auf der Liste nach oben.
Von den Kommunen lernen
Man kennt das schon von den Kommunalwahlen. Zwölf Bundesländer praktizieren hier das sogenannte Kumulieren und Panaschieren. Die Wähler haben mehrere Stimmen, die sie bunt zwischen den Kandidaten aller Listen verteilen können. In Brandenburg beispielsweise werden so fast ein Drittel aller Gemeinderäte von hinteren Listenplätzen nach vorne gewählt. Anders gesagt: ein Drittel der beliebtesten Kandidaten wäre leer ausgegangen, gäbe es nicht die Möglichkeit, Personen direkt zu wählen. Es spricht nichts dagegen, ein solches Wahlrecht auch auf Bundesebene einzuführen. Beispielsweise das Hamburger Wahlrecht: Ein Teil der Abgeordneten wird in Mehrmandatswahlkreisen gewählt. Dadurch haben auch kleinere Parteien die Chance auf ein Direktmandat und sind motiviert, sich im Wahlkreis zu engagieren. Angenehmer Nebeneffekt: Überhangmandate kommen praktisch nicht mehr vor. Die anderen werden über die Liste gewählt, die die Wähler aber durch fünf Personenstimmen verändern können. Die Kandidaten müssen sich also um Wählerstimmen bemühen – ein guter Draht zum Parteivorstand reicht nicht mehr.
Zugegeben, die personalisierten Wahlrechte klappen am Besten in kleinen Gemeinden, wo man sich noch morgens beim Bäcker trifft. Aber die virtuelle Begegnung in den Medien oder im Internet kann die tatsächliche Begegnung ersetzen. Internetseiten wie das Schweizer Smartvote oder das deutsche Abgeordnetenwatch ermöglichen zielgenau den Kandidaten zu finden, der den eigenen politischen Meinungen am Besten entspricht. Sage niemand, Personalisierung bedeute Entpolitisierung. Das Gegenteil ist der Fall.






















Da gehe ich voll mit. Jetzt muss man die Leute nur dazu bringen ihre knappe Freizeit für Politik zu opfern. Aber ich denke sich vor einer Wahl mal das eine oder andere Video in Netz ausfindig zu machen sollte machbar sein.