„Das dringlichste Problem der Außenpolitik, vor dem wir stehen, besteht darin, jene Umstände zu identifizieren, unter denen wir uns aktiv in die Konflikte anderer Völker einmischen sollten.“ Mit diesen Worten eröffnete der britische Premierminister Tony Blair am 22.4.1999 in Chicago eine neue Runde in der Debatte über das völkerrechtliche Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten. Der historische Kontext: Es herrschte Krieg um das Kosovo. Die NATO hatte ihn ohne Mandat der Vereinten Nationen begonnen. Der Krieg war eine Einmischung. Blair befand: Die Nichteinmischung sei zwar ein wichtiges Prinzip der internationalen Ordnung. Man solle es auch nicht vorschnell über Bord werfen, aber „qualifizieren“.
Schutz bis zum Regimewechsel?
Qualifiziert wurde es schon bald durch eine internationale Expertenkommission. Sie stellte 2001 das Konzept der Schutzverantwortung, der Responsibility to Protect vor: Wenn ein Staat der Verpflichtung, seine Bevölkerung vor Völkermord und Massenvertreibung zu schützen, nicht nachkommen kann oder will, dann gehe diese Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft über. Der Milleniumsgipfel der Vereinten Nationen nahm 2005 darauf positiv Bezug. Die Teilnehmer erklärten ihre Bereitschaft, „von Fall zu Fall“ als letztes Mittel auch die Gewaltanwendung nach Kapitel VII der UN-Charta zuzulassen, wenn „friedliche Mittel inadäquat sind und nationale Autoritäten nachweislich dabei versagen, ihre Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen“. Damit stand geltendes Völkerrecht – die Nichteinmischung – gegen moralische und humanitäre Verpflichtung – die Schutzverantwortung. Befürworter sprechen von einem „Völkerrecht im Werden“.
Als Begründung für militärische Interventionen diente die Schutzverantwortung jedoch zunächst nicht. Das hat sich jetzt geändert. In Libyen und kurz darauf in der Elfenbeinküste. In der Praxis zeigen sich erste Tücken: Reicht die Pflicht zum Schutz der Zivilbevölkerung bis zur Erzwingung eines Regime Change? Sind die militärischen Akteure der Schutzverantwortung bereit und fähig, alle notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen? Sind sie bereit, dem französischen Präsidenten Sarkozy zu folgen, der bereits warnte, „jeder arabische Herrscher“ müsse verstehen, „dass die Reaktion der internationalen Gemeinschaft und Europas von nun an jedes Mal die gleiche sein wird“. Folgt auf Tripolis Damaskus, auf Gaddafi Assad? Wohl kaum.
Geschwächt werden Recht und Moral
Drei Konsequenzen sind wahrscheinlich. Erstens: Das völkerrechtliche Gebot der Nichteinmischung wird weiter aufgeweicht. Zweitens: Das Konzept der Schutzverantwortung wird nicht ohne „Ansehen der Umstände“ angewendet, es verliert wieder an Bedeutung und Akzeptanz. Der Sicherheitsrat wird solche Einsätze nur noch mit größter Vorsicht mandatieren. Geschwächt werden also Recht und Moral. Drittens: Gestärkt wird das Recht der Stärkeren. Also derer, die fähig und bereit sind, sich unter Berufung auf Werte und Moral das Recht herauszunehmen, zu entscheiden, wann sie sich auf die Schutzverantwortung berufen und militärisch eingreifen und wann sie die Pflicht zur Nichteinmischung zitieren, um nichts zu tun. Schutz oder Nichteinmischung – das ist dann eine Frage der politischen Opportunität, der Interessen und der Berufung auf Legitimität, nicht Legalität.
Die Schutzverantwortung ist beileibe nicht der erste Versuch, das Prinzip der Nichteinmischung aufzuweichen. Interventionen aus humanitären Gründen, in failing und failed states, zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus oder der Proliferation – die Geschichte der vergangenen 20 Jahre ist reich an Fällen, in denen einzelne Staaten oder Staaten-Koalitionen sich in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten eingemischt haben. Mit oder ohne Mandat der Vereinten Nationen. In dieser Entwicklung zeigt sich der die Realität prägende Trend: Es geht um die Legitimation eines entgrenzten Einsatzes des Mittels Militär im Namen moralisch und politisch postulierter Unausweichlichkeiten.



















Sehr geehrter Herr Nassauer,
Ihren Artikel finde ich sehr gut, bringt er genau das Dilemma der westlichen Außenpolitik gegenüber den arabischen Staaten auf den Punkt. Es ist die Frage aller Fragen, wann und wie entscheidet man von Fall zu Fall, wann gegen ein Land aufgrund von Menschenrechtsverletzungen interveniert wird und wann nicht. In der Realpolitik hat jeder seine eigenen Interessen, die einen Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines von Bürgerkrieg bedrohten Staates befürworten. Diese Beweggründe sind in der Regel in der Geschichte zu finden. Sei es wegen der kolonialen Vergangenheit, sei es durch enge wirtschaftliche oder militärische Verbindungen.
Wenn man nun die Bestrebungen vom französichen Präsidenten Sarkozy unter die Lupe nimmt, mit welchem Tempo, Wahnwitz oder auch aus arroganter Überheblichkeit er die UNO Resolution mit in Gang brachte, mit der Behauptung, in Libyen ist das Volk in Gefahr, dann müsste nach der selben Logik und der selben Intensität auch gen den Staat Syrien per UNO Beschluss mit gezielten Luftangriffen interveniert werden. Er wird sich aber davor hüten, sein altes Mandatsgebiet anzugreifen. Aber wieso ist die Hemmschwelle gegenüber Libyen so niedrig. Vielleicht, weil Sarkozy zu eng mit Gaddafi Geschäfte gemacht hatte. Man erinnert sich an den schmutzigen Deal mit ihm, als 2008 wegen der zum Tode verurteilen bulgarischen Krankenschwestern deren Freilassung nur stande kam, um im Gegenzug ein Atomkraftwerk verkaufen zu wollen und ein Waffengeschäft von über 350 Millionen Euro ausgehandelt wurde, mit EADS als Waffenlieferant. Weiterhin ist anzumerken, dass der “Bonsai-Napoleon” sich von dem umstrittenen französischen Philosophen Bernhard Herny Levy (BHL) sich hat beeinflussen. Er erschien mit Vertretern des neuen Nationalrat der libyschen Rebellen im Palast und schwups war der Luftkrieg gegen seinen ehemaligen Geschäftsfreund beschlossene Sache. Ich möchte nur wissen, was dieser BHL ihm gesagt hat. Schlußum, dieser Luftkrieg, und sei er auch von der UNO gedeckt, ist ein persönlich motivierter. Und nun beklagen die Briten und Franzosen, dass es in Libyen zu einem Patt kommt, zwischen Gaddafi Getreuen und den Rebellen. Von daher, wenn man sich mit der Geschichte auseinander setzen würden, ist ein militärischer Eingriff in fremde Staaten absolut der falsche Weg. Dieser Weg führt seit Ende des 2. Weltkrieges andauernd zu den Konflikten und Kriegen, die zum überwiegenden Teil von den USA mit manipuliert und produziert worden sind. Es fängt meisten mit dem Aufrüsten der freiheitsliebenden Rebellen an und mündet letzen Endes in einen großen Krieg.
Die große Aufgabe der UNO ist es, bereits im Vorfeld, wenn sich die geringsten Anzeichen von Menschenrechtsverletzungen ergeben, mit sofortigen diplomatischen Mitteln, dem Treiben ein Ende zu setzen.
Mit Besten Grüßen
Detlev Beine
Sehr geehrter Herr Nassauer,
ausgezeichneter Artikel! Mein Anliegen ist die Elfenbeinkueste: dort hat ein erzwungener Regimewechsel stattgefunden. Frankreich hat die Bevoelkerung bombardiert. Das ist nicht zu rechtfertigen. In den letzten Jahren war ich oft in der Elfenbeinkueste, denn meine Verwandten leben dort: Abidjan war eine bluehende Stadt. Nun ist sie in Truemmern. Natuerlich gewaehrt sogar mein Vaterland Deutschland Aufbaukredit. Waere aber nicht noetig gewesen, wenn man nicht dem Kolonialherren Frankreich Erlaubnis zu Massakern gegeben haette! Eines ist klar: laengst geht es nicht mehr um Menschenrechte, sondern um billiges Oel und billigen Kakao und Kaffee. Frankreich muss vor Gericht wegen Voelkermord in der Elfenbeinkueste! Mein Beileid fuer die arme, handlungsunfaehige UN. Meine Hoffnung: die Apartheid wurde in Suedafrika besiegt, auch wenn’s noch eine Generation dauert: der Kolonialismus und Sklavenhandel muss gehen!