Ich habe meine politische Bewertung damit deutlich gemacht, dass ich das in Rede stehende Schreiben für “selten dämlich” halte. Der Wortlaut dieses Akquisitionsschreibens legt ja geradezu den Verdacht nahe, als könne man mit einem Preisaufschlag auf eine angebotene Dienstleistung einen exklusiven Interview- oder Gesprächs- oder Kontaktanspruch mit einem Politiker erkaufen.
Eine grobe Verletzung des Gleichheitsprinzips
Das wäre nicht nur nicht zulässig im rechtlichen Sinne, sondern es wäre auch – im Übrigen nach völlig unstreitigem allgemeinen Verständnis – mit der politischen Kultur einer parlamentarischen Demokratie nicht vereinbar. Die rechtliche Grenze legitimer Einflussnahme würde unzweifelhaft überschritten, wenn sich Einflussnahme auf politische Entscheidungen oder Abläufe durch finanziellen Einsatz erkaufen ließe. Denn dies wäre eine grobe Verletzung des Gleichheitsprinzips, das zu den tragenden Kriterien eines demokratischen Systems gehört. Es kann nicht hingenommen werden, wenn jemand, der über finanzielle Mittel verfügt, damit einen leichteren, einfacheren, direkteren Zugang zu politischen Abläufen und Entscheidungen oder Entscheidungsträgern hätte als andere, deren Anliegen weniger wichtig sind, weil sie über vergleichbare finanzielle Mittel nicht verfügen.
Die für die rechtliche Prüfung zuständige Bundestagsverwaltung prüft Anhaltspunkte für mögliche Verstöße nach Maßgabe der bestehenden rechtlichen Bestimmungen. Sie kann und darf nicht prüfen, ob uns diese oder jene Art von innovativer Parteienfinanzierung angemessen oder unangemessen, stilvoll oder eher misslungen erscheint.















